Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2018 im Budget 05 "Allgemeine Finanzwirtschaft" (Haushaltsplanentwurf ab Seite 613) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2.    Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 02/2018) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2018 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

3.    Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

       Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2018 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.

 

Hinweis:

Die sich in der Sitzung des Kreisausschusses ergebenden Änderungen werden in der Änderungsliste 3/2018 zusammengestellt und dem Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr verweist auf die auf den Tischen ausliegende Änderungsliste 2/2018, die sich aus den Beratungen der Fachausschüsse und des Finanzausschusses ergeben hätte.

 

Kreisdirektor Gilbeau fügt hinzu, dass am heutigen Tage die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe mitgeteilt hätten, dass die Abschlagszahlungen für die Beamtenversorgung aufgrund der für 2017 festgesetzten Nachzahlung für 2018 auf monatlich 362.096 € angehoben werden. Auf das gesamte Jahr hochgerechnet ergäben sich hieraus Aufwendungen in Höhe von 4.345.152 €. Im Vergleich zum bisherigen Ansatz von 4.100.000 € ergibt sich somit ein Mehraufwand in Höhe von 245.152 €.

 

Der Bitte des Ktabg. Kortmann, über die einzelnen Budgets einzeln abstimmen zu lassen, wurde wegen der Systematik der Haushaltsberatungen nicht zugestimmt. Die jeweiligen Budgets – so Landrat Dr. Schulze Pellengahr – seien in den jeweiligen Fachausschüssen beraten und beschlossen worden. Nun laufen im Kreisausschuss und Kreistag die Fäden zusammen, so dass es nun um Abweichungen gehe, die sich in den jeweiligen Änderungslisten niederschlagen würden. Eine Abstimmung der einzelnen Budgets könne so nun nicht mehr erfolgen.

 

Ktabg. Kortmann erklärt daher zum Protokoll, dass man insgesamt dem Haushalt nicht zustimmen könne, da speziell im Budget 2 der Bereich Gesundheitsamt sowie der Bereich Umwelt aus dem Budget 1 nicht zufriedenstellend abgehandelt worden seien. Mit den anderen Bereichen sei man durchaus einverstanden.

 

Ktabg. Kleerbaum erklärt, wie bereits schon in den Westfälischen Nachrichten berichtet, dass er der Meinung sei, dass man den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bei der Höhe des Hebesatzes der Kreisumlage noch weiter entgegen kommen könne und beantragt, diese auf 28,90 % festzulegen. Mit Blick auf die grundsätzlich positive Perspektive der Finanzlage halte er dies für vertretbar. Man habe bisher immer gut gewirtschaftet und dies schlage sich auch in der niedrigen Kreisumlage nieder.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr verweist auf einen weiteren am heutigen Tage eingegangenen Antrag der SPD-Kreistagsfraktion, der wie folgt lautet:

 

Antrag:

Der Kreis Coesfeld lässt für die kreiseigenen Schulen einen Schulentwicklungsplan für die kommenden Jahre erstellen. Die hierfür möglicherweise anfallenden Planungskosten sind in den Kreishaushalt 2018 einzustellen.

 

Der erstellte Schulentwicklungsplan wird der Arbeitsgruppe und den schulpolitischen Gremien und Schulträgern vorgestellt und zur weiteren Diskussion bzw. Umsetzung übergeben.

 

Begründung:

Die Diskussionen u.a. zur Verlagerung der Förderschule von Lüdinghausen nach Nottuln haben gezeigt, dass eine entsprechende Planung nicht nur hilfreich, sondern auch im weiteren Verfahren von immenser Bedeutung ist. Daher sollte der Kreis Coesfeld eine solche Planung in kontinuierlichen Zeiträumen erstellen, um zum einen eine Planungssicherheit, aber auch den zukünftigen Herausforderungen sachlich und fachlich vorbereitet zu sein.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist darauf hin, dass man bezüglich der Förderschulen die landespolitische Entwicklung abwarten müsse. Ktabg. Rampe erklärt, dass daher der Betrag von ca. 20.000 € mit einem Sperrvermerk in den Haushalt eingestellt werden solle.

 

Auf Nachfrage von Ktabg. Vogelpohl erklärt Dezernent Schütt, dass im Schulausschuss die Schulraumbedarfsprognose zur Errichtung einer Begleitgruppe im Jahre 2016 führte, die ihre Arbeit aufgenommen habe. Eine externe Vergabe hätte Kosten von 40.000 bis 50.000 Euro nach sich gezogen. In den Förderschulen weist er auf die derzeit schlechten Planungsgrundlagen hin. Mit dem von der Gemeinde Ascheberg empfohlenen Gutachter werde Mitte Januar 2018 gesprochen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist auf den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion, 5.000 Euro für die Schülerbeförderung zur Burg Vischering in den Haushalt einzustellen, hin. Dieses werde ohne Förderregularien unkompliziert durch pragmatisches Verwaltungshandeln umgesetzt. Der Betrag sei bereits in der Änderungsliste enthalten.

 

Ktabg. Vogelpohl ist im Übrigen mit der Eigenkapitalausstattung des Kreises Coesfeld nicht einverstanden. Man solle den Hinweis der Bezirksregierung Münster aus Oktober 2017 ernst nehmen. Diese habe die Eigenkapitalquote als zu gering erachtet.

Auch Ktabg. Wohlgemuth sieht das Erfordernis, die Eigenkapitalquote zu erhöhen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erwidert, dass der Kreis sich zu großen Teilen aus Umlagen finanziere und es daher vertretbar sei, die Ausgleichsrücklage zur Deckung eines Defizits in Anspruch zu nehmen. Man sei keine Sparkasse und habe das Risiko einer finanziellen Schieflage bisher auch nie übertrieben.

 

Ktabg. Kleerbaum sieht es als nicht schlüssig an, wenn die Erhöhung der Eigenkapitalquote gefordert werde, gleichzeitig aber vonseiten der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN z.B. für den Antrag des Kinderschutzbundes gestimmt werde, der deutliche negative Auswirkungen auf das Gesamtergebnis und somit auch auf die Eigenkapitalquote habe. Zudem weist er auf den enormen Vermögensanteil des Kreises Coesfeld durch die Beteiligung an der Sparkasse Westmünsterland hin.

 

Ktabg. Schulze Esking bemängelt, dass durch das Programm „Gute Schule 2020“ der Schuldenstand wieder steige, obwohl Tilgungen durch den Kreis nicht zu leisten sind. Dies sei  für unkundige Leser des Haushalts nicht auf den ersten Blick erkennbar.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert, dass eine separate Ausweisung erfolgt sei. Die Systematik sein aber nun mal so, dass selbst schuldenfreie Kommunen hierdurch Schulden ausweisen müssten. Er halte die Differenzierung aber für erkennbar und die originären eigenen Schulden seien gesunken.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr fasst die durch die Beratungen im Kreisausschuss in die Änderungsliste 3/2018 aufzunehmen Veränderungen wie folgt zusammen:

 

  • 20.000 € mit Sperrvermerk für die Ermächtigung für die Erstellung eines Schulentwicklungsplans aufgrund des SPD-Antrags vom 13.12.2017,
  • 245.152 € Mehraufwand durch Erhöhung der Abschlagszahlungen an die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe,
  • Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage auf 28,90 % aufgrund des CDU-Antrages (detaillierte Berechnung erfolgt durch Abteilung 20).

 

Er lässt sodann über den Beschlussvorschlag einschließlich der genannten Änderungen abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               15 JA-Stimmen

                                                      2 NEIN-Stimmen