Sitzung: 14.12.2005 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-7-0274
Beschluss:
1. Die Führung von Betreuungen gemäß § 1897 BGB, die planmäßige Gewinnung, Beratung, Begleitung und Fortbildung ehrenamtlich tätiger Betreuer, die Beratung im Bereich des Betreuungsrechts und Vorsorgevollmachten gemäß §§ 4 bis 6 des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) in Verbindung mit dem vom Land Nordrhein-Westfalen erlassenen Gesetz zur Ausführung des Betreuungsbehördengesetzes in der jeweils gültigen Fassung sowie des § 1908 f BGB werden für die Zeit ab dem 01.01.2006 weiterhin auf die Betreuungsvereine der Sozialdienste kath. Frauen e. V. (SkF) Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen übertragen.
- Die Verwaltung wird
beauftragt, mit den drei Betreuungsvereinen eine vertragliche Vereinbarung
mit folgenden Inhalten zu schließen. Jeder Betreuungsverein verpflichtet
sich, jährlich 383 Stunden der Arbeitszeit einer hauptamtlichen Fachkraft
(Dipl.-SozialarbeiterIn/Dipl.-Sozialpädagoge/pädagogin) zur Wahrnehmung
von Querschnittsaufgaben einzusetzen. (Gesamtstundenzahl der drei Vereine:
1.149.)
Die Querschnittsaufgaben werden in enger Abstimmung
mit dem Kreis Coesfeld wahrgenommen. Als Orientierung dient hierzu die
bisherige Leistungsbeschreibung, Punkt II. (Siehe Anlage 1)
- Zur Finanzierung des
Angebots erhält jeder Betreuungsverein im Rahmen von durchschnittlich
errechneten Fachleistungsstunden jährlich 20.300,00 €. (Gesamtbetrag:
60.900,00 €). Falls die Vereine aufgrund ihrer Einkünfte von der
Justizkasse (durch die Betreuertätigkeiten), durch die Kreisförderung und
durch die Landesförderung eine Überdeckung erzielen sollten, werden die
Landesmittel anteilmäßig wieder angerechnet.
- Dieser Beschluss
erfolgt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der
Haushaltsplanungen für das Jahr 2006,
und für die folgenden Jahre.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung:
Dies Leistungsbeschreibung wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur dem Original dieser Niederschrift beigefügt.