Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 14.12.2005 KT/022/2005 |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0 |
Vorlage: | SV-7-0274 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
![]() | Sitzungsvorlage 35 KB |
Beschluss:
1. Die Führung von Betreuungen gemäß § 1897 BGB, die planmäßige Gewinnung, Beratung, Begleitung und Fortbildung ehrenamtlich tätiger Betreuer, die Beratung im Bereich des Betreuungsrechts und Vorsorgevollmachten gemäß §§ 4 bis 6 des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) in Verbindung mit dem vom Land Nordrhein-Westfalen erlassenen Gesetz zur Ausführung des Betreuungsbehördengesetzes in der jeweils gültigen Fassung sowie des § 1908 f BGB werden für die Zeit ab dem 01.01.2006 weiterhin auf die Betreuungsvereine der Sozialdienste kath. Frauen e. V. (SkF) Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen übertragen.
Die Querschnittsaufgaben werden in enger Abstimmung
mit dem Kreis Coesfeld wahrgenommen. Als Orientierung dient hierzu die
bisherige Leistungsbeschreibung, Punkt II. (Siehe Anlage 1)
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung:
Dies Leistungsbeschreibung wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur dem Original dieser Niederschrift beigefügt.