Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.      Die Führung von Betreuungen gemäß § 1897 BGB, die planmäßige Gewinnung, Beratung, Begleitung und Fortbildung ehrenamtlich tätiger Betreuer, die Beratung im Bereich des Betreuungsrechts und Vorsorgevollmachten gemäß §§ 4 bis 6 des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) in Verbindung mit dem vom Land Nordrhein-Westfalen erlassenen Gesetz zur Ausführung des Betreuungsbehördengesetzes in der jeweils gültigen Fassung sowie des § 1908 f BGB werden für die Zeit ab dem 01.01.2006 weiterhin auf die Betreuungsvereine der Sozialdienste kath. Frauen e. V. (SkF) Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen übertragen.

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den drei Betreuungsvereinen eine vertragliche Vereinbarung mit folgenden Inhalten zu schließen. Jeder Betreuungsverein verpflichtet sich, jährlich 383 Stunden der Arbeitszeit einer hauptamtlichen Fachkraft (Dipl.-SozialarbeiterIn/Dipl.-Sozialpädagoge/pädagogin) zur Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben einzusetzen. (Gesamtstundenzahl der drei Vereine: 1.149.)

Die Querschnittsaufgaben werden in enger Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld wahrgenommen. Als Orientierung dient hierzu die bisherige Leistungsbeschreibung, Punkt II. (Siehe Anlage 1)

 

 

  1. Zur Finanzierung des Angebots erhält jeder Betreuungsverein im Rahmen von durchschnittlich errechneten Fachleistungsstunden jährlich 20.300,00 €. (Gesamtbetrag: 60.900,00 €). Falls die Vereine aufgrund ihrer Einkünfte von der Justizkasse (durch die Betreuertätigkeiten), durch die Kreisförderung und durch die Landesförderung eine Überdeckung erzielen sollten, werden die Landesmittel anteilmäßig wieder angerechnet.

 

  1. Dieser Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Jahr 2006,  und für die folgenden Jahre.

 

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Dies Leistungsbeschreibung wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur dem Original dieser Niederschrift beigefügt.