Herr Grömping trägt vor:

In der letzten Sitzung des Beirats am 11.09.2017 wurde über die gesetzlichen Änderungen zum Reiten im Wald berichtet (SV-9-0888).

Seit dem 01.01.2018 ist das Reiten auf allen privaten Fahrwegen im Wald erlaubt, soweit diese „befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege“ sind (§ 58 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz, LNatSchG). Eingeschränkt wird diese gesetzliche Regelung in einigen Waldgebieten im Kreis Coesfeld, die als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind.

Am 19.12.2017 wurde die neue Rechtslage mit dem Regionalforstamt Münsterland, dem Waldbauernverband und den Reiterverbänden besprochen. Im Vorfeld waren die Städte und Gemeinden im Kreis angeschrieben worden, um in Erfahrung zu bringen, ob es Waldgebiete gibt, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden und für die somit eine einschränkende Regelung gemäß § 58 Abs. 4 LNatSchG zu treffen wäre – oder ob einzelne, örtlich abgrenzbare Bereiche in der freien Landschaft und im Wald bekannt sind, in denen die Gefahr erheblicher Beeinträchtigungen anderer Erholungssuchender oder erheblicher Schäden besteht und insofern für diese Bereiche Reitverbote festzulegen sind (§ 58 Abs. 5 LNatSchG).

Aus dem Kreis der Beiratsmitglieder wurde für den abgegrenzten Bereich des Wildparks in Dülmen ein Regelungsbedarf nach § 58 Abs. 5 LNatSchG gemeldet. Hier beabsichtigt die untere Naturschutzbehörde die Festsetzung eines Reitverbotes für den abgegrenzten Parkbereich durch Kennzeichnung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

Kreisweit wird es bis auf weiteres bei der allgemeinen Regelung des § 58 Abs. 2 LNatSchG bleiben. Damit ist das Reiten auf allen privaten, festen Fahrwegen im Wald außerhalb der Naturschutzgebiete erlaubt.

 

Herr Holz stellt fest, dass weitere Mitteilungen und Anfragen nicht erfolgen.

Er bedankt sich bei allen Teilnehmern und schließt die Sitzung um 18:30 Uhr.