Sitzung: 26.02.2018 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
KD Gilbeau teilt Folgendes mit:
Umstellung von Trocken- auf
Feuchtsalzeinsatz
Mit der
Ersatzbeschaffung für einen Anhänger mit Trockensalztechnik konnte in 2015 der
letzte Streuer auf die Feuchtsalztechnik umgestellt und somit die Umstellung
der Streufahrzeuge auf die Feuchtsalztechnik insgesamt abgeschlossen werden.
Aufgrund
des witterungsbedingten jährlich schwankenden Streusalzeinsatzes ist ein
unmittelbarer Vergleich zwischen dem Trockensalz- und Feuchtsalzverbrauch nicht
möglich. Allerdings konnte inzwischen anhand des Vergleiches einiger
repräsentativer Streustrecken unter gleichen Witterungsbedingungen wie Reif –
und Eisglätte eine Einsparung von rd. 50 % ermittelt werden. Für die
Streueinsätze bei Schneefällen kann von einer Einsparung in Höhe von 20 % ausgegangen werden.
Bis zum
23.02.2018 waren in diesem Winter bisher 20 Streueinsätze notwendig. Hierfür
wurden ca. 400 Tonnen Salz verbraucht. Ohne Umstellung auf die
Feuchtsalztechnik wären wahrscheinlich 600 Tonnen notwendig gewesen. Hierdurch
konnte neben der Einsparung von rd. 12.000 € auch eine nicht unerhebliche
Entlastung des Naturhaushaltes erreicht werden.
Planungen zur Ortsumgehung K8n in Olfen
Um weitere
Verzögerungen im Planungsprozess zur K8n zu vermeiden, hat man sich nun im
Februar mit den beteiligten Bürgermeistern auf eine gemeinsame Vorgehensweise
verständigt. Zunächst soll am 25.04.2018 eine gemeinsame Sitzung mit den Mitgliedern der betreffenden
Fachausschüsse von Lüdinghausen, Olfen und dem Kreis in Olfen stattfinden. Es
wird davon ausgegangen, dass bis zu diesem Termin alle für die Linienabstimmung
erforderlichen Stellungnahmen und Gutachten vorliegen. Um auch die Bevölkerung
frühzeitig über den Sachstand der Planungen zu informieren, ist für den
16.05.2018 eine zusätzliche freiwillige Bürgerinformation in Olfen vorgesehen.
Die finale
Beratung soll dann in der Sitzungsfolge im Juni 2018 (Fachausschuss am 05.06,
Kreisausschuss am 21.06, Kreistag am 27.06) erfolgen.
Förderprogramm KInvFöG NRW:
Das Land hat die Regelungen zu Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW wie erwartet in Kraft gesetzt. Im Rahmen der nächsten oder übernächsten Ausschusssitzung wird die Verwaltung entsprechende Vorschläge unterbreiten, wofür die zusätzlichen Fördermittel sinnvoll verwendet werden können.