KD Gilbeau teilt Folgendes mit:

 

Umstellung von Trocken- auf Feuchtsalzeinsatz

 

Mit der Ersatzbeschaffung für einen Anhänger mit Trockensalztechnik konnte in 2015 der letzte Streuer auf die Feuchtsalztechnik umgestellt und somit die Umstellung der Streufahrzeuge auf die Feuchtsalztechnik insgesamt abgeschlossen werden.

 

Aufgrund des witterungsbedingten jährlich schwankenden Streusalzeinsatzes ist ein unmittelbarer Vergleich zwischen dem Trockensalz- und Feuchtsalzverbrauch nicht möglich. Allerdings konnte inzwischen anhand des Vergleiches einiger repräsentativer Streustrecken unter gleichen Witterungsbedingungen wie Reif – und Eisglätte eine Einsparung von rd. 50 % ermittelt werden. Für die Streueinsätze bei Schneefällen kann von einer Einsparung in Höhe von 20 %  ausgegangen werden.

 

Bis zum 23.02.2018 waren in diesem Winter bisher 20 Streueinsätze notwendig. Hierfür wurden ca. 400 Tonnen Salz verbraucht. Ohne Umstellung auf die Feuchtsalztechnik wären wahrscheinlich 600 Tonnen notwendig gewesen. Hierdurch konnte neben der Einsparung von rd. 12.000 € auch eine nicht unerhebliche Entlastung des Naturhaushaltes erreicht werden.

 

 

Planungen zur Ortsumgehung K8n in Olfen

 

Um weitere Verzögerungen im Planungsprozess zur K8n zu vermeiden, hat man sich nun im Februar mit den beteiligten Bürgermeistern auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt. Zunächst soll am 25.04.2018 eine gemeinsame  Sitzung mit den Mitgliedern der betreffenden Fachausschüsse von Lüdinghausen, Olfen und dem Kreis in Olfen stattfinden. Es wird davon ausgegangen, dass bis zu diesem Termin alle für die Linienabstimmung erforderlichen Stellungnahmen und Gutachten vorliegen. Um auch die Bevölkerung frühzeitig über den Sachstand der Planungen zu informieren, ist für den 16.05.2018 eine zusätzliche freiwillige Bürgerinformation in Olfen vorgesehen.

Die finale Beratung soll dann in der Sitzungsfolge im Juni 2018 (Fachausschuss am 05.06, Kreisausschuss am 21.06, Kreistag am 27.06) erfolgen.

 

 

Förderprogramm KInvFöG NRW:

 

Das Land hat die Regelungen zu Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW wie erwartet in Kraft gesetzt. Im Rahmen der nächsten oder übernächsten Ausschusssitzung wird die Verwaltung entsprechende Vorschläge unterbreiten, wofür die zusätzlichen Fördermittel sinnvoll verwendet werden können.