Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Die Gebührenbedarfsberechnung für die Benutzung des Rettungsdienstes für das Jahr 2006 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 2) wird beschlossen.

 

 

 

 


LR Püning führt aus, dass in der Sitzungsvorlage darauf hingewiesen worden sei, dass dieser Entwurf den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Stellungnahme und Erörterung noch zugeleitet werde. Weiter teilt LR Püning mit, dass mit Schreiben vom 09.12.2005 die AOK Westfalen-Lippe nach Abstimmung mit dem Verband der Angestelltenkrankenkassen und dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband mitgeteilt habe, gegen die beabsichtigte Änderung der Rettungsdienstgebühren zum 01.01.2006 keine Bedenken zu haben.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Die Gebührenbedarfsberechnung und der Entwurf der Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Rettungsdienstsatzung Kreis Coesfeld 2006) wurden allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie werden daher nur dem Original dieser Niederschrift beigefügt.