Nachdem Vors. Merschhemke zu dem in bewährter Form vorgelegten Bericht Dez. Schütt um weitere Erläuterungen bittet, erklärt dieser unter Bezugnahme auf die klar strukturierte Sitzungsvorlage, dass wesentlicher Kernpunkt die Raumsituation am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg und am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Dülmen sei.

So bestehe am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg trotz Anmietung noch ein Fehlbedarf von 7 Schulräumen, während sich beim Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg, Schulstandort Dülmen, aufgrund langfristiger Anmietungen noch ein Raumüberhang von 7 Schulräumen ergibt. 

Daher wurde zur Aufrechterhaltung der Beschulung ab dem 01.08.2017 ein Container mit vier Klassenräumen auf dem Schulhof des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs aufgestellt.  Als weitere Maßnahme könnte ggf. auch die Nutzung von Klassenräumen des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs am Standort Dülmen für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler der Internationalen Förderklassen des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs in Betracht kommen. Im Wesentlichen reichen die Kapazitäten an den Berufskollegs aber aus.

 

In diesem Zusammenhang verweist Dez. Schütt auf die eingerichtete Begleitgruppe, welche den Auftrag zur Erarbeitung eines standortübergreifenden Berufskollegs-Entwicklungsplans erhalten hat und verliest an dieser Stelle die für TOP 5 vorgesehene Mitteilungsvorlage.

Die Mitteilungsvorlage ist in dieser Niederschrift zu TOP 5 unter Nr. 1 abgedruckt.

 

Herr Mohring erläutert das – auch in der Sitzungsvorlage dargestellte – Strukturquotenprinzip. Zur Verwendung der Begrifflichkeit „Auslastungsquote“ führt er aus, dass diese eine Zielkennzahl sei, die das Optimale umschreibe und nicht, wie fälschlicherweise angenommen, den tatsächlich erreichten Stand bzw. Wert.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.