Sitzung: 05.03.2018 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-1003
MA Greve erläutert anhand der als Anlage 2 beigefügten Powerpoint-Präsentation,
dass es nach einem Krankenhausaufenthalt drei Möglichkeiten einer
Leistungsgewährung gebe, für die entweder die Krankenkassen, der Kreis oder die
Städte/Gemeinden zuständig seien. Insgesamt habe die Zahl der möglichen
Ansprechpartner/innen der Krankenhaussozialdienste erheblich zugenommen. Ktabg.
Kurilla fragt, ob die Installation eines Case-Managements hilfreich sein
könnte. MA Greve erklärt, dass die Krankenhäuser in diese Richtung gehen
wollen, da eine gute Koordination größere und umfangreiche Kenntnisse der
Berater/innen voraussetze.
Es erfolge ein regelmäßiger Austausch zu den
Möglichkeiten der Akteure und Akteurinnen im Entlassungsmanagement.
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.