Beschluss: Kenntnis genommen

MA Greve erläutert anhand der als Anlage 2 beigefügten Powerpoint-Präsentation, dass es nach einem Krankenhausaufenthalt drei Möglichkeiten einer Leistungsgewährung gebe, für die entweder die Krankenkassen, der Kreis oder die Städte/Gemeinden zuständig seien. Insgesamt habe die Zahl der möglichen Ansprechpartner/innen der Krankenhaussozialdienste erheblich zugenommen. Ktabg. Kurilla fragt, ob die Installation eines Case-Managements hilfreich sein könnte. MA Greve erklärt, dass die Krankenhäuser in diese Richtung gehen wollen, da eine gute Koordination größere und umfangreiche Kenntnisse der Berater/innen voraussetze.

Es erfolge ein regelmäßiger Austausch zu den Möglichkeiten der Akteure und Akteurinnen im Entlassungsmanagement.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.