Beschluss: Kenntnis genommen

AL Bleiker stellt anhand des als Anlage 4 beigefügten Powerpoint-Vortrags einige wesentliche Themenbereiche und Zahlen aus dem Jahresbericht des Sozialamtes für das Jahr 2017 vor. Insbesondere weist er darauf hin, dass die Zahl der Hilfeempfänger/innen in der ambulanten Pflege aufgrund der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes (PSG) III rückläufig sei. Für Pflegeversicherte mit Pflegegrad 1 oder für Personen ohne Pflegegrad gäbe es keinen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe – (SGB XII) mehr. Die Aufwendungen insbesondere für die Tages- und Kurzzeitpflege seien dagegen seit Jahren kontinuierlich steigend.

Ktabg. Crämer-Gembalczyk weist darauf hin, dass der Jahresbericht nicht konsequent gegendert worden sei und auch eine zum Teil diskriminierende Wortwahl verwende, soweit z. B. von „behinderten Kindern“ gesprochen werde und nicht von Kindern mit einer Behinderung.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.