Beschluss: Kenntnis genommen

Anhand des als Anlage 5 beigefügten Powerpoint-Vortrags stellt AL Bleiker auszugsweise den Jahres- und Eingliederungsbericht 2017 des Jobcenters vor. Hierbei stellt er aufgeschlüsselt nach Bedarfen die Inanspruchnahme der Leistungen im Rahmen der Bildung und Teilhabe sowie die Finanzentwicklung für diesen Bereich dar. Ersichtlich seien hierbei ansteigende Leistungen. Besonders hebt AL Bleiker im Hinblick auf die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit das Projekt „Respekt – Mach dein Ding“ vor. Im Weiteren geht er auf die Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und die Arbeitslosenquote ein. Daran anschließend gibt er einen kurzen Ausblick auf die Aufgaben- und Themenschwerpunkte im Jahr 2018.

Auf die Frage des Ktabg. Zanirato, wie viele Personen Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen, antwortet AL Bleiker, dass die Inanspruchnahme sehr unterschiedlich sei und die meisten Leistungen durch Globalantrag beantragt werden. Als Zusatzfrage bittet Ktabg. Zanirato um Auskunft, ob auch Vereine tätig werden könnten, wenn die Eltern keine entsprechenden Leistungen beantragen würden. AL Bleiker geht davon aus, dass dies im Rahmen einer Globalantragstellung nicht nötig sei; vorrangig solle jedoch durch die eingesetzten Schulsozialarbeiter/innen auf eine Antragstellung durch die Eltern im Rahmen einer diesbezüglichen Beratung hingewirkt werden.

Ktabg. Kurilla fragt, ob auch Aufstocker/innen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten könnten. AL Bleiker erklärt, dass sowohl Aufstocker/innen als auch Empfänger/innen von Kinderzuschlag und Wohngeld leistungsberechtigt sein könnten.

Auf den Hinweis von Ktabg. Sparwel, dass im Rahmen der Mittagsverpflegung der betroffene Personenkreis einen Eigenanteil von 1,00 € leisten müsse, erläutert AL Bleiker, dass im Rahmen der sonstigen Leistungen bereits die Ernährung berücksichtigt sei, insofern sei es gerechtfertigt, einen entsprechenden Eigenanteil zu fordern. Dez. Schütt weist darauf hin, dass der Koalitionsvertrag den Wegfall des Eigenanteils für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung vorsehe.

Ktabg. Crämer-Gembalczyk weist darauf hin, dass es notwendig sei, dass berechtigte Personen im Hinblick auf die möglichen Leistungen informiert und beraten würden. AL Bleiker verweist hierzu auf die Information durch die Schulsozialarbeiter/innen und auf die Beratung im Rahmen der Grundantragstellung. Zur Arbeitslosenquote regt Ktabg. Crämer-Gembalczyk an, auch die Unterbeschäftigungsquote auszuweisen. Dez. Schütt erklärt, die Anregung aufgreifen zu wollen.

Vorsitzende Schäpers erklärt abschließend, dass alle beteiligten Akteure und Akteurinnen auf das gute Ergebnis des Kreises stolz sein können.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.