Beschluss: Kenntnis genommen

Dez. Schütt stellt anhand des als Anlage 3 beigefügten Powerpoint-Vortrags die Zahl der Leistungsbezieher/innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), ihre Herkunftsländer sowie ihre Verteilung auf die Städte und Gemeinden des Kreises dar. Im Weiteren geht er auf die Gruppe der Flüchtlinge im Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II) ein. Er erläutert den Bestand an Personen mit Fluchthintergrund sowie dessen Entwicklung. Ferner gibt er auch hier eine Übersicht über die Verteilung auf die Kommunen des Kreises und die Herkunftsländer dieses Personenkreises. Dargestellt wird auch die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher/innen nach Herkunftsländern und nach ihren derzeitigen Wohnorten im Kreis. Dez. Schütt erläutert ebenso die einzelnen Aktivierungsmaßnahmen für die erwerbsfähigen Flüchtlinge im SGB II; diese sind außerdem aufgeschlüsselt nach männlich und weiblich. Abschließend weist Dez. Schütt darauf hin, dass jede vierte erwerbsfähige Person im SGB II einen Fluchthintergrund habe.

Auf die Frage der Ktabg. Kurilla, warum so wenige Frauen im Integrationskurs seien, antwortet AL Bleiker, dass dieser Frage noch nachgegangen werde. Vorstellbar sei, dass der Schwerpunkt bei diesem Personenkreis zunächst auf der Kindererziehung liege. Ktabg. Kurilla erkundigt sich, ob bekannt sei, wie viele Personen nachweisbar einen Schulabschluss hätten. AL Bleiker erklärt, dass hierzu keine Statistik vorliege. Es sei aber denkbar, dass aufgrund der Verhältnisse im Herkunftsland z. B. ein Schulbetrieb während des Krieges nicht aufrechterhalten werden konnte. AL Bleiker weist darauf hin, dass lt. einer landesweiten Statistik 50 % der Teilnehmer/innen den Sprachkurs abbrechen bzw. nicht erfolgreich bestehen.

Ktabg. Lütkecosmann erläutert, dass eine Anerkennung der Schulabschlüsse nur bei Vorlage der Originalzeugnisse erfolgen könne. Dies wäre jedoch häufig nicht möglich. Er erkundigt sich nach der Zusammenarbeit mit dem Integration Point. Dez. Schütt erklärt, dass zwischen dem Jobcenter und dem Integration Point eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bestehe. Ein Konkurrenzdenken gäbe es nicht.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen: