Dez. Schütt trägt vor:

„Der Bundesgesetzgeber hat durch die §§ 123 und 124 SGB XI die Möglichkeit eröffnet, Kreisen und kreisfreien Städten im Rahmen eines Modellvorhabens die Aufgabe der umfassenden Pflegeberatung zu übertagen.

Bei der Auftaktveranstaltung im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hatte auch der Kreis Coesfeld vorbehaltlich der weiteren landesrechtlichen Regelungen Interesse an einer möglichen Teilnahme signalisiert.

 

Durch Erlass vom 19.02.2018 hat das MAGS nun die Kommunen über seine Entscheidung informiert, diesen Weg der Modellkommunen nicht weiter zu verfolgen.

Ausschlaggebend für das MAGS sei, dass es in NRW keinen Mangel an Beratungsstellen gebe, sondern eher in der Qualität, der Angebotstransparenz und der Erreichbarkeit der Angebote. Eine Veränderung der Trägerschaft wäre aus Sicht des MAGS alleine nicht in der Lage,  zu einer Lösung der bestehenden Probleme zu führen.

Stattdessen wird das MAGS demnächst Gespräche mit den Pflegekassen, den Pflegeverbänden und den Kommunen darüber führen, wie die bereits bestehenden Beratungsangebote noch verbessert werden können.

 

Über den weiteren Verlauf wird berichtet werden.“