Beschluss:

 

Die Anpassung der Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld mit Wirkung vom 01.03.2018 wird zur Kenntnis genommen.

 


Ktabg. Kortmann erkundigt sich, wie sich der Kreis zu Geldanlagen bzw. Pensionsfonds in „Divestments“ verhält.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr bittet darum, dieses Thema im Finanzausschuss anzusprechen.