Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

1.    Die im Jahr 2009 getroffene Regelung zur Altersteilzeit für die Beamtinnen und Beamten der Kreisverwaltung Coesfeld wird im Rahmen des § 66 Abs. 3 Satz 1 LBG mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

2.    § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung wird entsprechend der zweiten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld angepasst.

 

 


Ktabg. Neumann fragt nach, wieso man sich nicht für ein Blockmodell entscheide, wenn ein Beamter krank werde.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr führt aus, dass dies in der Vergangenheit nie gepasst habe und eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt sei.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               50 JA-Stimmen

                                                    1 Enthaltung