Sitzung: 21.03.2018 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: SV-9-1050
Beschluss:
1. Die im Jahr 2009 getroffene Regelung
zur Altersteilzeit für die Beamtinnen und Beamten der Kreisverwaltung Coesfeld
wird im Rahmen des § 66 Abs. 3 Satz 1 LBG mit sofortiger Wirkung
aufgehoben.
2. § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung wird
entsprechend der zweiten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises
Coesfeld angepasst.
Ktabg. Neumann fragt nach, wieso man sich nicht für ein Blockmodell entscheide, wenn ein Beamter krank werde.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr führt aus, dass dies in der Vergangenheit nie gepasst habe und eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt sei.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 50 JA-Stimmen
1 Enthaltung