Sitzung: 21.03.2018 Kreistag
Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt folgende Mitteilung:
Genehmigungsverfahren zur Haushaltssatzung und zum
Haushaltsplan 2018 |
Mit Bericht vom 11.01.2018 wurde der
Bezirksregierung Münster die vom Kreistag des Kreises Coesfeld am 20.12.2017
beschlossene Haushaltssatzung 2018 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 80 Abs.
5 Satz 1 GO angezeigt und die Genehmigung des Umlagesatzes der allgemeinen
Kreisumlage beantragt. Der Haushaltsanzeige beigefügt waren neben der
Haushaltssatzung 2018 der Haushaltsplan 2018 mit seinen Bestandteilen und den
ergänzenden Anlagen.
Mit Verfügung vom 27.02.2018 hat die
Bezirksregierung Münster den Haushalt 2018 mit folgender Feststellung
genehmigt:
„Auf Ihren
entsprechenden Genehmigungsantrag hin treffe ich folgende Entscheidung“:
Die
Festsetzung des Umlagesatzes der allgemeinen Kreisumlage auf 28,90 v. H. wird
gem. § 56 Abs. 2 KrO NRW genehmigt.
Die Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld
für das Haushaltsjahr 2018 wurde am 08.03.2018 im Amtsblatt des Kreises
Coesfeld bekannt gemacht. Mit dem Vollzug der Veröffentlichung ist die Haushaltssatzung
2018 rechtswirksam geworden und rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft getreten.
Die Genehmigungsverfügung der
Bezirksregierung vom 27.02.2018 wird dem Protokoll beigefügt.
Einnahmen des Landrates aus
Nebentätigkeiten 2017
Gem. § 17 Abs. 2
Korruptionsbekämpfungsgesetz teile ich mit, dass ich aus Nebentätigkeiten im
Jahr 2017 folgenden Einnahmen erhalten habe:
Sparkasse Westmünsterland 10.700,--
€
(Verwaltungsrat, Hautpausschuss, Risikoausschuss,
Beirat. Zweckverbandsversammlung)
WohnBau Westmünsterland eG 2.217,-- €
INCA Technologiezentrum 120,-- €
Mit der Änderung des § 13 der Verordnung
über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen
zum 01.01.2017 hat sich die Höchstgrenze für Vergütungen aus Nebentätigkeiten
im öffentlichen Dienst auf 9.600,-- € erhöht. Für Hauptverwaltungsbeamtinnen
und Hauptverwaltungsbeamte, die Vergütungen aus Nebentätigkeiten gemäß § 18
Abs. 3 des Sparkassengesetzes erhalten, gelten abweichend von dem o. g. Betrag
die folgenden Höchstgrenzen:
1.
für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden im Verwaltungsrat der Sparkassen 24
000 Euro,
2.
für die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden im
Verwaltungsrat der Sparkassen 19 200 Euro,
3.
für das einfache Mitglied und die
beratende Teilnehmerin oder den beratenden Teilnehmer im Verwaltungsrat der
Sparkassen 14 400 Euro.
Der Betrag von 14.400,-- € wurde im Jahr 2017 nicht überschritten.
Gleichstromverbindung A-Nord
Der Übertragungsnetzbetreibers Amprion
bereitet zurzeit die Bundesfachplanung für die Gleichstromverbindung A-Nord
vor. Die geplante Trasse wird als ca. 300 km lange Gleichstromverbindung
geplant, die zukünftig Windstrom aus dem Norden Niedersachsens nach
Nordrhein-Westfalen und über die neue Leitung Ultranet auch weiter nach Baden-Württemberg
transportieren wird. Für A-Nord gilt die gesetzliche Vorgabe, vorrangig
Erdkabel zu verlegen, was Baubreiten von rund 35 m bedingt und entsprechende
Kompensationserfordernisse im Rahmen der Eingriffsregelung mit sich bringt.
Am 11. Januar 2018 legte der Netzbetreiber
Amprion erstmals konkrete Pläne vor, in welchem 1 km breiten
Trassenkorridor die Stromleitung verlaufen soll. Amprion favorisierte zu diesem
Zeitpunkt den westlichen Trassenkorridor entlang der niederländischen Grenze.
Die östlichste Trassen-Variante hätte auch das Gebiet der Stadt Coesfeld sowie
der Gemeinde Rosendahl tangiert, war jedoch nicht als „in Frage kommende
Alternativroute“ gekennzeichnet. Der Kreis Coesfeld wäre somit nicht betroffen
gewesen.
Am 13. März teilte Amprion nun mit, dass der
Umfang der in Frage kommenden
Korridoralternativen nochmals angepasst wurde, indem nun die östlichen
Korridore, schwerpunktmäßig im Münsterland, ebenfalls einer näheren Prüfung
unterzogen werden sollen. Damit wird aussagegemäß Rückmeldungen im Rahmen der
Dialogveranstaltungen Rechnung getragen. Hintergrund für die
Neubewertung des Sachverhaltes ist vermutlich der enorme Wiederstand, der sich
im Kreis Borken formiert hat. Hierzu liegt ein gemeinsames Positionspapier der
Städte und Gemeinden im Kreis Borken vor, das auch im Rahmen der
Regionalratssitzung am 19. März diskutiert wurde. In dem Positionspapier wird
argumentiert, dass der Kreis Borken „aufgrund seiner geografischen Lage im
Rahmen der Energiewende auch im Vergleich zu anderen Regionen insgesamt
deutlich stärker beansprucht
wird […] und die damit verbundenen
bzw. drohenden negativen
Folgewirkungen trotz aller bis jetzt
bestehenden Bereitschaft zur
Mitwirkung an der
nationalen Aufgabe Energiewende inzwischen nicht länger
vertretbar und vermittelbar erscheinen“.
Konkrete Forderungen beziehen sich auf
·
eine gerechtere regionale Lastenverteilung bei Leitungsvorhaben,
·
die Flexibilisierung von Ausgleichsverpflichtungen,
·
eine angemessene Entschädigungsregelung für die Betroffenen sowie
·
die Vermeidung von Konfliktsituationen mit
der kommunalen Bauleitplanung.
Wichtig: Der Vorzugskorridor der Amprion bleibt unverändert und ist somit auch
weiterhin die aus dortiger Sicht zu favorisierende Variante für die spätere
Erdkabeltrasse. Die Entscheidung, welche Segmente in den kommenden Monaten noch
einmal detaillierter untersucht werden sollen, liegt alleine bei der
Bundesnetzagentur. Ob sie dem von der Amprion vorgeschlagenen Korridornetz
zustimmt, ist offen. So ist es möglich, dass noch neue Varianten hinzukommen,
oder von Amprion vorgeschlagene Korridore gestrichen werden.
Im Ergebnis zählt somit auch der den Kreis
Coesfeld betreffende Routenkorridor wieder zu den möglichen Alternativen.
Das Gesamtverfahren steht noch ganz am
Anfang. Bisher fand lediglich eine frühzeitige und freiwillige Beteiligung
seitens der Amprion und ein Dialog mit der Öffentlichkeit statt. Die weiteren
Schritte sind die nun anstehende Bundesfachplanung (Festlegung des Trassenkorridors
durch die Bundesnetzagentur) sowie die Vorbereitung und Durchführung des
Planfeststellungsverfahrens zur Festlegung der konkreten Trassenführung
innerhalb des zuvor festgelegten Trassenkorridors.
Eine Positionierung seitens des Kreises
Coesfeld zum jetzigen Zeitpunkt erscheint nicht erforderlich, zumal Amprion den Antrag auf Bundesfachplanung
bereits Ende März bei der Bundesnetzagentur einreichen wird. Der Kreis
Coesfeld wird sowohl im Rahmen der Bundesfachplanung als auch des späteren
Planfeststellungsverfahrens die Möglichkeit haben, im Rahmen der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abzugeben.