Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt folgende Mitteilung:

 

Genehmigungsverfahren zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2018

Mit Bericht vom 11.01.2018 wurde der Bezirksregierung Münster die vom Kreistag des Kreises Coesfeld am 20.12.2017 beschlossene Haushaltssatzung 2018 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 80 Abs. 5 Satz 1 GO angezeigt und die Genehmigung des Umlagesatzes der allgemeinen Kreisumlage beantragt. Der Haushaltsanzeige beigefügt waren neben der Haushaltssatzung 2018 der Haushaltsplan 2018 mit seinen Bestandteilen und den ergänzenden Anlagen.

 

Mit Verfügung vom 27.02.2018 hat die Bezirksregierung Münster den Haushalt 2018 mit folgender Feststellung genehmigt:

 

„Auf Ihren entsprechenden Genehmigungsantrag hin treffe ich folgende Entscheidung“:

 

Die Festsetzung des Umlagesatzes der allgemeinen Kreisumlage auf 28,90 v. H. wird gem. § 56 Abs. 2 KrO NRW genehmigt.

 

Die Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2018 wurde am 08.03.2018 im Amtsblatt des Kreises Coesfeld bekannt gemacht. Mit dem Vollzug der Veröffentlichung ist die Haushaltssatzung 2018 rechtswirksam geworden und rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft getreten.

 

Die Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung vom 27.02.2018 wird dem Protokoll beigefügt.

 

 

Einnahmen des Landrates aus Nebentätigkeiten 2017

 

Gem. § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz teile ich mit, dass ich aus Nebentätigkeiten im Jahr 2017 folgenden Einnahmen erhalten habe:

 

Sparkasse Westmünsterland                                                  10.700,-- €

(Verwaltungsrat, Hautpausschuss, Risikoausschuss,

Beirat. Zweckverbandsversammlung)

 

WohnBau Westmünsterland eG                                                2.217,-- €

 

INCA Technologiezentrum                                                           120,-- €

 

 

Mit der Änderung des § 13 der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2017 hat sich die Höchstgrenze für Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst auf 9.600,-- € erhöht. Für Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte, die Vergütungen aus Nebentätigkeiten gemäß § 18 Abs. 3 des Sparkassengesetzes erhalten, gelten abweichend von dem o. g. Betrag die folgenden Höchstgrenzen:

 

1. für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden im Verwaltungsrat der Sparkassen 24 000 Euro,

2. für die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden im Verwaltungsrat der Sparkassen 19 200 Euro,

3. für das einfache Mitglied und die beratende Teilnehmerin oder den beratenden Teilnehmer im Verwaltungsrat der Sparkassen 14 400 Euro.

 

Der Betrag von 14.400,-- € wurde im Jahr 2017 nicht überschritten.

 

 

Gleichstromverbindung A-Nord

 

Der Übertragungsnetzbetreibers Amprion bereitet zurzeit die Bundesfachplanung für die Gleichstromverbindung A-Nord vor. Die geplante Trasse wird als ca. 300 km lange Gleichstromverbindung geplant, die zukünftig Windstrom aus dem Norden Niedersachsens nach Nordrhein-Westfalen und über die neue Leitung Ultranet auch weiter nach Baden-Württemberg transportieren wird. Für A-Nord gilt die gesetzliche Vorgabe, vorrangig Erdkabel zu verlegen, was Baubreiten von rund 35 m bedingt und entsprechende Kompensationserfordernisse im Rahmen der Eingriffsregelung mit sich bringt.

 

Am 11. Januar 2018 legte der Netzbetreiber Amprion erstmals konkrete Pläne vor, in welchem 1 km breiten Trassenkorridor die Stromleitung verlaufen soll. Amprion favorisierte zu diesem Zeitpunkt den westlichen Trassenkorridor entlang der niederländischen Grenze. Die östlichste Trassen-Variante hätte auch das Gebiet der Stadt Coesfeld sowie der Gemeinde Rosendahl tangiert, war jedoch nicht als „in Frage kommende Alternativroute“ gekennzeichnet. Der Kreis Coesfeld wäre somit nicht betroffen gewesen.

 

Am 13. März teilte Amprion nun mit, dass der Umfang der in Frage kommenden Korridoralternativen nochmals angepasst wurde, indem nun die östlichen Korridore, schwerpunktmäßig im Münsterland, ebenfalls einer näheren Prüfung unterzogen werden sollen. Damit wird aussagegemäß Rückmeldungen im Rahmen der Dialogveranstaltungen Rechnung getragen. Hintergrund für die Neubewertung des Sachverhaltes ist vermutlich der enorme Wiederstand, der sich im Kreis Borken formiert hat. Hierzu liegt ein gemeinsames Positionspapier der Städte und Gemeinden im Kreis Borken vor, das auch im Rahmen der Regionalratssitzung am 19. März diskutiert wurde. In dem Positionspapier wird argumentiert, dass der Kreis Borken „aufgrund seiner geografischen Lage im Rahmen der Energiewende auch im Vergleich zu anderen Regionen insgesamt deutlich  stärker  beansprucht  wird […] und die damit verbundenen  bzw.  drohenden negativen Folgewirkungen trotz aller bis  jetzt bestehenden  Bereitschaft  zur  Mitwirkung  an  der  nationalen  Aufgabe  Energiewende inzwischen nicht länger vertretbar und vermittelbar erscheinen“.

 

Konkrete Forderungen beziehen sich auf

·         eine gerechtere regionale Lastenverteilung bei Leitungsvorhaben,

·         die Flexibilisierung von Ausgleichsverpflichtungen,

·         eine angemessene Entschädigungsregelung für die Betroffenen sowie

·         die Vermeidung  von  Konfliktsituationen  mit  der  kommunalen  Bauleitplanung.

 

Wichtig: Der Vorzugskorridor der Amprion bleibt unverändert und ist somit auch weiterhin die aus dortiger Sicht zu favorisierende Variante für die spätere Erdkabeltrasse. Die Entscheidung, welche Segmente in den kommenden Monaten noch einmal detaillierter untersucht werden sollen, liegt alleine bei der Bundesnetzagentur. Ob sie dem von der Amprion vorgeschlagenen Korridornetz zustimmt, ist offen. So ist es möglich, dass noch neue Varianten hinzukommen, oder von Amprion vorgeschlagene Korridore gestrichen werden.

 

Im Ergebnis zählt somit auch der den Kreis Coesfeld betreffende Routenkorridor wieder zu den möglichen Alternativen.

 

Das Gesamtverfahren steht noch ganz am Anfang. Bisher fand lediglich eine frühzeitige und freiwillige Beteiligung seitens der Amprion und ein Dialog mit der Öffentlichkeit statt. Die weiteren Schritte sind die nun anstehende Bundesfachplanung (Festlegung des Trassenkorridors durch die Bundesnetzagentur) sowie die Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Festlegung der konkreten Trassenführung innerhalb des zuvor festgelegten Trassenkorridors.

 

Eine Positionierung seitens des Kreises Coesfeld zum jetzigen Zeitpunkt erscheint nicht erforderlich, zumal Amprion den Antrag auf Bundesfachplanung bereits Ende März bei der Bundesnetzagentur einreichen wird. Der Kreis Coesfeld wird sowohl im Rahmen der Bundesfachplanung als auch des späteren Planfeststellungsverfahrens die Möglichkeit haben, im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abzugeben.