Beschluss: Kenntnis genommen

Ltd. KRD Schütt weist darauf hin, dass die Maßnahme S-01/Fit für den Beruf (Laufzeit: 24 Monate mit 12monatiger Verlängerungsoption) im Rahmen der vierten Arbeitsmarktkonferenz nicht mit Konsens versehen worden sei, weil ein Neuaufruf der Maßnahme getrennt nach Personen mit Suchterkrankungen bzw. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen erforderlich gewesen sei. Eine Differenzierung nach den unterschiedlichen Personengruppen sei – wie sich erst im Laufe des Verfahrens herausgestellt habe - dringend angezeigt gewesen.

 

Ktabg. Stauff regt an, den Teilnehmern und Teilnehmerinnen an den Maßnahmen Beurteilungsbögen zur Verfügung zu stellen. Hiermit könne zunächst bei zwei oder drei Maßnahmen begonnen werden. Ein Feed-back der Teilnehmer/innen zu den Maßnahmen sei wichtig.

 

Ltd. KRD Schütt erklärt hierzu, dass beabsichtigt sei, evtl. über eine Hochschule eine Evaluation der Maßnahmen auch mit Blick auf deren Erfolg durchführen zu lassen. Er betont, dass nicht nur der Preis der Maßnahmen, sondern in erster Linie auch die Verlässlichkeit der Maßnahmeträger von besonderer Bedeutung sei.

 

Ktabg. Havermeier bittet um Auskunft, wie viele Mittel bisher mit den Maßnahmen gebunden gewesen seien, ob Mittel ungenutzt blieben und ob diese ggf. in 2006 ausgegeben werden könnten.

Ltd. KRD Schütt antwortet, dass ca. 9,53 Mio. € (inkl. Personalausgaben) ausgegeben worden seien, und dass 50 % des Restes, mithin ca. 600.000 € übertragen werden könnten. Die Entscheidung hierüber liege jedoch beim Bundesfinanzministerium. Die restlichen Mittel von rd. 600.000 € blieben ungenutzt und flössen an den Bund zurück. Für das Jahr 2006 werde sich der Zuschuss im Rahmen der Eingliederung voraussichtlich von 10,6 Mio. € auf 12,1 Mio. € erhöhen.