Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes, Einhaltung der Einzelzimmerquote

 

Dez. Schütt trägt vor, dass aufgrund der Vorschriften des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot - dazu zählen stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe - bis zum 31.07.2018 eine Einzelzimmerquote von mindestens 80 % realisiert haben müssten. Zu diesem Zeitpunkt laufe eine Übergangsregelung aus, die erstmalig im Jahr 2003 festgeschrieben worden sei.

 

Der Kreis Coesfeld habe mit Schreiben vom 31.08.2017 alle im Kreisgebiet liegenden Einrichtungen angeschrieben und darauf hingewiesen, dass der nach dem Regierungswechsel in NRW nun zuständige Minister Laumann ausdrücklich betont habe, dass auch die neue Regierung an dieser Frist festhalten werde. Mit weiteren Schreiben vom 21.01.2018 und 24.05.2018 seien diejenigen Einrichtungen im Kreis Coesfeld, die diese Quote bis dahin noch nicht erfüllt hatten, nochmals auf die geltende Rechtslage hingewiesen und zu Ihren Planungen ab dem 01.08.2018 angehört worden. Nach den vorliegenden Rückmeldungen ergebe sich folgendes Bild:

 

26 von 30 stationären Pflegeeinrichtungen im Kreis Coesfeld hätten diese Einzelzimmerquote bereits erfüllt. Von einer Belegungssperre würden voraussichtlich vier stationäre Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 42 Plätze betroffen sein. Davon würden nach dem derzeitigen Kenntnisstand 30 Pflegeplätze dauerhaft wegfallen, da für diese Plätze Umbaumaßnahmen nicht beabsichtigt seien.

Die Gründe für die Nichteinhaltung der Frist seien vielfältig. In einigen Fällen seien geplante Umbau- bzw. Anbaumaßnahmen bislang nicht begonnen oder abgeschlossen worden; in anderen Fällen sollte eine Platzzahlreduzierung ohne Umbaumaßnahmen erfolgen, um so die Einzelzimmerquote zu erreichen.

 

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens habe aktuell eine Einrichtung angekündigt, an Stelle der Platzzahlreduzierung von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen zu wollen, längstens bis zum 31.07.2023 auf Pflegewohngeld zu verzichten und stattdessen eine gesonderte Vereinbarung mit dem örtlichen Sozialhilfeträger treffen zu wollen.

 

Von den anderen betroffenen Einrichtungen habe bisher keine Einrichtung angekündigt, die mögliche Alternativen zur Wiederbelegungssperre, wie z.B. der Verzicht auf die Inanspruchnahme von Pflegewohngeld oder aber die ausschließliche Nutzung der betroffenen Doppelzimmer zur Kurzzeitpflege, nutzen zu wollen

 

In der Eingliederungshilfe werde voraussichtlich bei drei Einrichtungen eine Wiederbelegungssperre für insgesamt 6 Plätze erfolgen müssen.

 

Ktabg. Kurilla gibt zu bedenken, dass sie zwar einsehe, dass die gesetzliche Vorgabe eingehalten werden müsse, jedoch habe der Gesetzgeber nicht berücksichtigt, dass es verschiedene Studien gebe, die bestätigen, dass bei speziellen Erkrankungen wie z.B. bei Demenz ein Einzelzimmer nicht unbedingt die beste Unterbringung sei, sondern in solchen Fällen vielmehr die Unterbringung in einem Doppelzimmer verschiedene Vorteile bringen könne.

 

Ktabg. Bockemühl hält es für gut, dass auch die neue Regierung dem eingeschlagenen Weg treu geblieben sei.

 

 

 

Symposium „Arbeitsmarktpolitik 2025“ am 26. März 2018

 

Dez. Schütt berichtet, dass Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr zum Symposium „Arbeitsmarktpolitik 2025“ rund 100 Fachleute aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Verbänden habe im Kreishaus am 26.03.2018 begrüßen können. Das Thema des Abends sei durch die zentrale Frage „Was kommt nach der Vollbeschäftigung?“ bestimmt worden.

 

Minister Laumann habe in seinem Vortrag die enge Verbindung der Menschen zum Arbeitsmarkt betont. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes stelle die Menschen vor neue Herausforderungen. Ein Schwerpunkt liege hier in der Qualifizierung und Weiterbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er habe die Notwendigkeit betont, gerade in Zeiten der Vollbeschäftigung langzeitarbeitslose Menschen wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

 

Anschließend habe Prof. Dr. Henneke, Deutscher Landkreistag, in einem launigen Vortrag von der Entwicklung und Umsetzung des SGB II und insbesondere der Umsetzung der Experimentierklausel zur Ermöglichung von Optionskommunen berichtet.

 

„Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt“ sei das Thema des Vortrages von Dr. Duncan Roth, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gewesen. Er habe dargestellt, wie sich der technische Fortschritt auf jene Kerntätigkeiten eines Berufes auswirke, die heute schon von Maschinen ersetzt werden könnten. Auswirkungen der Technisierung auf die Zahl der Gesamtbeschäftigten seien nach seinen Erfahrungen mit ähnlichen Umbrüchen in der Vergangenheit unklar.

 

Karl Schiewerling habe in seinem Beitrag den Fokus auf die verfestigte Arbeitslosigkeit gerichtet und hier insbesondere auf ältere Arbeitssuchende, die länger als fünf Jahre arbeitslos seien. Es sei falsch, hier auf kurzfristige Erfolge zu hoffen, vielmehr sei Kraft und Ausdauer erforderlich, um die Betroffenen in den Arbeitsmarkt zu begleiten. Auch die Gruppe der Alleinerziehenden mit geringer oder fehlender beruflicher Qualifikation bedürften der nachhaltigen Unterstützung bei der Inegration in das Arbeitsleben. Gleiches gelte für Menschen mit Behinderung, die oftmals auch Arbeiten auf den ersten Arbeitsmarkt verrichten könnten.

 

Zum Abschluss des Symposiums habe sich Landrat Schulze Pellengahr bei Herrn Schiewerling für dessen Lebensleistung im Dienst am Menschen bedankt und diesem einen gerahmten Druck, der historische Persönlichkeiten des Kreises Coesfeld darstelle, überreicht.

 

Schließlich teilt Dez. Schütt mit, dass Herr Dr. Roth vom IAB als Gastredner für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit am 22.11.2018 habe gewonnen werden können. Während Herr Dr. Roth beim Symposium bundesweite abstrakte Zahlen aus dem Jahr 2016 dargestellt habe, werde er im November voraussichtlich aktuelle kreisbezogene Zahlen präsentieren können.