Sitzung: 18.06.2018 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-1095
Dez. Schütt stellt anhand der als Anlage 5 beigefügten Powerpoint-Präsentation die aktuellen Zahlen der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II sowie die Anzahl der Arbeitslosengeld II beziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund und der bisher erreichten Aktivierungen dar. Im Hinblick auf die Aktivierung der weiblichen Personen, die die Priorität bei der Kindererziehung setzen würden, sei angedacht, im Rahmen der angebotenen Maßnahmen künftig auch die Kinderbetreuung verstärkt sicherzustellen.
Ktabg. Kurilla teilt mit, dass ihr ein Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vorliegen würde, woraus die Aufforderung hervorgehe, stets die Identität der Flüchtlinge festzustellen. Sie erkundigt sich nach den Erfahrungen im Kreis Coesfeld.
Dez. Schütt entgegnet, dass die Feststellung der Identität Aufgabe der Ausländerbehörde sei. Probleme im Kreisgebiet seien nicht bekannt.
Ktabg. Kurilla sichert zu, dass Schreiben der Bezirksregierung an die Verwaltung weiterzuleiten.
Vorsitzende Schäpers betont, dass der Kreis Coesfeld bei der Flüchtlingsbetreuung sehr gut aufgestellt sei, insbesondere auch durch die Vielzahl an ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Mit dem hier gelebten Miteinander habe bereits viel erreicht werden können.
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.