Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Einleitend erläutert Dez. Schütt, dass aufgrund der Erörterung eines Antrages der SPD-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen ein Betrag von 20.000 € in den Haushalt 2018 als Ansatz eingestellt worden ist, der wegen der noch unklaren landespolitischer Rahmenbedingungen mit  einem Sperrvermerk versehen wurde. Ferner habe die Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zwischenzeitlich die Übereinkunft erzielt, eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung im Bereich der Förderschulen zu erstellen.

Da seitens der Landesregierung nunmehr noch vor der Sommerpause ein Eckpunktepapier mit An- und Vorgaben zu u.a. Klassengrößen, Personalschlüssel, Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Mindestgrößen von Förderschulen. angekündigt wurde, bestehe insofern Handlungsbedarf zur Aufhebung des Sperrvermerks.

 

Ktabg. Klaus erklärt, dass die CDU-Fraktion noch Erörterungsbedarf habe, da die Rahmenbedingungen des Landes noch nicht bekannt seien; erst danach könne ein Gutachten in Auftrag gegeben werden. Über die Aufhebung des Sperrvermerks sollte der Kreisausschuss entscheiden, inhaltlich wolle man dann in der September-Sitzung beraten und entscheiden.

 

Nach Angabe von Ktabg. Köstler-Mathes begrüße ihre Fraktion die Aufhebung des Sperrvermerks, jedoch wolle sie die in der Sitzungsvorlage aufgeführte Eingrenzung des Gutachtens, nach der die Beschulung an Förderschulen in Kreisträgerschaft weiterhin getrennt nach Förderschwerpunkten erfolgen solle, so nicht umgesetzt wissen. Einer Verschiebung der Beratung stehe nichts im Wege, eine Einschränkung bei der Erstellung des Gutachtens sei aber nicht hinnehmbar.

 

Zur Anmerkung von Dez. Schütt, dass ein Gutachten voraussichtlich auch Varianten behandeln werde, ergänzt Ktabg. Dr. Wenning, dass über Prämissen eines Gutachtens inhaltlich später diskutiert werden könne.

 

Mitglied Schäfer bezweifelt den Sinn einer Förderschul-Entwicklungsplanung, welche die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten beinhaltet. 

 

Dez. Schütt weist darauf hin, dass nach der Aufhebung des Sperrvermerks der Markt sondiert und eine Ausschreibung eingeleitet werden könne, sobald zu Beginn der Sommerferien die Rahmenbedingungen des Landes bekannt seien.

 

Sodann lässt Vors. Merschhemke über den mehrfach geäußerten Vorschlag abstimmen, die Entscheidung über die Aufhebung des Sperrvermerks zurückzustellen und an den Kreisausschuss zu verweisen:

 

Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 

Damit wird die Beschlussfassung zurückgestellt und an den Kreisausschuss verwiesen.