Beschluss: Kenntnis genommen

KAR Bleiker stellt anhand einer Übersicht (Anlage 1) die Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Kreis Coesfeld im Jahre 2005 dar.

 

Er führt aus, dass die erste Jahreshälfte eine dynamische Entwicklung aufzeige. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften habe hier eine stetige Steigerung erkennen lassen. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sei jedoch im zweiten Halbjahr 2005 trotz erheblicher Neuzugänge gehalten worden. Lediglich im Dezember 2005 sei die Anzahl erneut angestiegen. Insgesamt betrage der Zuwachs an Bedarfsgemeinschaften ca. 13 % im Vergleich zum Beginn des Jahres 2005.

Auf die einzelnen Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld bezogen müsse die unterschiedliche Größe der Zentren für Arbeit berücksichtigt werden. Demnach seien in den Städten Dülmen und Coesfeld mit Abstand die meisten Bedarfsgemeinschaften im Alg II – Bezug, während Nordkirchen und Rosendahl eine im Verhältnis geringe Anzahl aufzuweisen hätten. Insgesamt sei jedoch bei jeder Kommune ein Anstieg der Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2005 festzustellen (Anlage 2).

Nach KAR Bleiker müsse jedoch beachtet werden, dass im Gegensatz zu der Erhöhung um 579 Bedarfsgemeinschaften die Anzahl der Neufälle bei insgesamt 2509 Fällen läge (Anlage 3). Ursächlich hierfür seien u.a. die erfolgten Vermittlungen der Alg II – Empfänger/-innen auf den 1. Arbeitsmarkt sowie die Tatsache, dass nicht in allen Fällen Bedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vorgelegen habe. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass eine Vermittlung auf den 1. Arbeitsmarkt nicht unbedingt ein Herausfallen aus der Leistungsgewährung bedeute. Es sei häufig der Fall, dass das nach einer Vermittlung verfügbare Einkommen noch nicht zur Deckung des Bedarfs der gesamten Bedarfsgemeinschaft ausreiche.

Die Vermittlung der Alg II – Empfänger/-innen auf den 1. Arbeitsmarkt sei in den ersten Monaten des Jahres 2005 eher schleppend angelaufen; dies sei, so KAR Bleiker weiter, überwiegend dadurch begründet, dass die Strukturen und Angebote zunächst hätten eingerichtet und ausgebaut werden müssen. Die Anzahl der Vermittlungen auf den 1. Arbeitsmarkt in 2005 kann der Anlage 4 entnommen werden.

 

Im Anschluss gibt KAR Bleiker eine Übersicht über die akquirierten und die besetzten Plus-Jobs (Anlagen 5 und 6). Insgesamt seien hier 635 aquirierte Stellen zu verzeichnen. Diese Zahlen beinhalten nur das November – Ergebnis, da die Kommunen des Kreises die Abrechnung eines Monats erst zum 20. des Folgemonats durchführen würden, so dass das Ergebnis aus Dezember 2005 noch nicht vorläge. Die Anzahl der akquirierten Plus-Jobs im November 2005 sei als eher schwach zu beurteilen, was überwiegend saisonale Ursachen habe. Man müsse jedoch auch bedenken, dass ein Plus-Job nur auf sechs Monate angelegt sei, so dass mehrere Leistungsempfänger einen Plus-Job ausfüllen könnten.

 

Ktabg. Wessels gibt zu bedenken, dass die Zahl der akquirierten Plus-Jobs für das Jahr 2005 viel höher prognostiziert worden sei. KAR Bleiker erklärt, dass eine Vermittlung in Plus-Jobs anfangs nicht möglich gewesen sei, da die rechtzeitige Hilfegewährung am Anfang des Jahres Vorrang gehabt habe und zunächst Vereinbarungen mit den Maßnahmeträgern der Plus-Jobs hätten getroffen werden müssen, was viel Zeit beansprucht habe. Ferner sei die prognostizierte Zahl von vorneherein als risikohaft angegeben worden, da zu dem Zeitpunkt noch keinerlei Erfahrungswerte vorgelegen hätten.

 

KAR Bleiker führt aus, dass bis Dezember 2005 insgesamt 1.913 Personen in die unterschiedlichen Qualifizierungsmaßnahmen vermittelt worden seien. Die Vermittlungszahl sei in den ersten drei Monaten des Jahres 2005 ebenfalls aus den bereits erwähnten Gründen eher gering ausgefallen, jedoch sei ab Mitte des Jahres auch hier eine verstärkte Vermittlung möglich gewesen.

 

Schließlich berichtet KAR Bleiker noch über die Teilnehmerzuweisungen zu den Bewerberforen, die in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorgehalten werden. In diesen Bewerberforen hätten arbeitsmarktnahe Personen die Möglichkeit, sich über Stellenangebote zu informieren und Hilfe bei den Bewerbungen zu erhalten. Die Bewerberforen seien jedoch erst ab der zweiten Jahreshälfte angeboten worden. Bis einschließlich Dezember 2005 seien 1.138 Teilnehmerzuweisungen erfolgt.

 

Ktabg. Prof. Dr. Voß erkundigt sich, inwieweit Vermittlungen auch über die Kreisgrenzen hinaus ermöglicht werden. KAR Bleiker erklärt, dass der Großteil der Vermittlung über Maßnahmeträger erfolge, u.a. auch in Praktika. Da die Maßnahmeträger auch über den Kreis Coesfeld hinaus tätig seien und weil auch die Zeitungen aus umliegenden Kommunen gesichtet und zur Verfügung gestellt würden, sei sichergestellt, dass sich die Vermittlungen der Alg II – Empfänger/-innen nicht nur auf den Kreis Coesfeld beschränkten.

 

Auf Anfrage von Ktabg. Pieper, ob bereits Erfahrungen bzw. Statistiken zu den Vermittlungshemmnissen (z.B. Sucht, Schulden) vorlägen, erklärt KAR Bleiker, dass die Fallmanager/-innen und Hilfeplaner/-innen für die Vermittlung eine eigene Software benutzten, mit der auch Vermittlungshemmnisse ausgewertet werden könnten. Die Daten seien jedoch noch nicht in allen Städten und Gemeinden erfasst. Er hoffe jedoch in der 2. Jahreshälfte 2006 entsprechende Daten präsentieren zu können. Diese seien auch für ein erfolgreiches Matching von großer Bedeutung.

KAR Bleiker fügt hinzu, dass vor Ort eine passgenaue Hilfeplanung mit Einzelgesprächen erfolge. Auf dieser Grundlage würden dann Maßnahmen entwickelt, die auch für Personen mit Vermittlungshemmnissen geeignet seien.

 

Bezüglich der Zahl der Vermittlungen bittet Ktabg. Stauff um Auskunft, ob die angegebene Zahl der Vermittlungen auf den 1. Arbeitsmarkt eine Nettozahl sei, ob es sich hierbei um einmalige Vermittlungen handele, bzw. wie viele Abbrecher zu verzeichnen seien. KAR Bleiker bestätigt, dass die Zahlen nur einmalige Vermittlungen umfassen würden. Die Nachhaltigkeit müsse noch geprüft werden. Ferner müsse eine Überprüfung der Gründe für evtl. Abbrüche erfolgen.

Diesbezüglich macht Ktabg. Havermeier deutlich, dass ein Umdenken bei den Hilfebedürftigen erfolgen müsse. Während im Rahmen des BSHG eher die Fürsorge im Vordergrund gestanden hätte, würden staatliche Leistungen im Rahmen des SGB II nur gegen Gegenleistungen gewährt, soweit diese möglich seien.

 

Ktabg. Havermeier hebt hervor, dass nach einem Jahr Option die Bilanz durchweg positiv sei. Es seien viele Maßnahmen auf den Weg gebracht und die Zahl der Vermittlungen lasse sich im Vergleich zu anderen Kreisen bzw. Arbeitsgemeinschaften gut sehen. Die Entscheidung des Kreises zur Option sei richtig gewesen.

 

Vorsitzende Schäpers weist darauf hin, dass in der kommenden Sitzung zusätzlich auch die Kosten der Unterkunft thematisiert werden sollten, und zwar nicht die Zahlen aus diesem Bereich, sondern auch die Inhalte.