Förderung von betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen der Pflegeeinrichtungen

Ltd. KRD Schütt führt aus, dass mit Wirkung vom 01.08.2003 das Gesetz zur Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes (Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen – PfG NW) geändert worden sei. Danach werden für Pflegeeinrichtungen betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen gefördert. Pflegeeinrichtungen i. S. dieses Gesetzes seien Ambulante Pflegeeinrichtungen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen.

Die Förderung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen erfolge gem. § 11 PfG NW für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen in Form eines bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses.

Zuständig für die Förderung seien die Kreise bzw. kreisfreien Städte, in deren Gebiet der Bewohner bzw. die Bewohnerin seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt habe.

 

Ltd. KRD Schütt weist darauf hin, dass neben den Kurzzeitpflegeeinrichtungen auch einige vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen sogenannte „eingestreute Kurzzeitpflegeplätze“ anböten.

Eine Förderung dieser Einrichtungen über den bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss sei gesetzlich nicht vorgesehen.

Ziel des PfG NW sei es, eine Angebotsstruktur für alle Pflegebedürftigen zu gewährleisten, die sich an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und der sie Pflegenden orientiere.

 

Ltd. KRD Schütt trägt vor, dass eine Förderung der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze in vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen, die den Pflegebedürftigen nur zur Verfügung stünden, falls sie nicht durch einen Dauerpflegebedürftigen belegt seien, nicht zu einer verlässlichen Versorgung der Bevölkerung mit Kurzzeitpflegeplätzen beitrage, da sie nicht permanent zur Verfügung stünden. Die investiven Kosten würden daher vom Kreis Coesfeld nicht übernommen.

Diese Rechtsauffassung des Kreises Coesfeld – und anderer Münsterlandkreise – werde seit einiger Zeit von den Einrichtungsträgern mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen nicht mehr geteilt. Es seien zahlreiche Widersprüche eingelegt worden, und es laufe ein Musterklageverfahren.