Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

a)    für die Dringlichkeitsentscheidung

 

Der ersten stellvertretenden Landrätin wird die Teilnahme am Wirtschaftsfrühling und Jahresempfang des Landkreises Ostprignitz-Ruppin am 26.04.2018 in Neuruppin als Dienstreise genehmigt.

 

Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW:

 

Es wird entsprechend dem vorstehenden Beschlussvorschlag beschlossen.

 

                                    gez. Dr. Schulze Pellengahr   gez. Rampe

09.04.2018                  Landrat                                    Kreisausschussmitglied

 

b)    für den Kreisausschuss

 

Die Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW genehmigt.

 

c)    für den Kreistag

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Für Dienstreisen, die Stellvertreter/-innen des Landrates im Rahmen der Partnerschaft zum Kreis Ostprignitz-Ruppin unternehmen, wird eine generelle Dienstreisegenehmigung erteilt, soweit es sich um Dienstfahrten zum und innerhalb des Kreisgebietes Ostprignitz-Ruppin handelt.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet von einem Austausch mit dem Landrat des Landkreises Kreises Ostprignitz-Ruppin. Vor Ort sei durch ein auch in der Stichwahl nicht erreichtes Quorum eine spannende Situation entstanden. Nach dem in Brandenburg geltenden Kommunalrecht habe nun der Kreistag über den Landrat zu entscheiden. Weiter berichtet er, dass die geplante Gebietsreform nun zurückgestellt worden sei. Auch in Zukunft wolle man dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin kollegial verbunden bleiben, die Zusammenarbeit intensivieren und gegebenenfalls auf „festere Füße“ im Sinne einer Partnerschaft stellen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig