Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

I.      Die Eintrittspreisregelung für die Kolvenburg wird ab dem 01. Juli 2018, wie in der Sitzungsvorlage geschildert, beschlossen.

II.     Die Vergünstigungen für die Inhaber einer Ehrenamtskarte werden ab dem 01. Juli 2018 beschlossen.

III.    Die Einführung einer Jahreskarte zum 01. Oktober 2018 zum Preis von 30 Euro für das Museum Burg Vischering und die Kolvenburg wird beschlossen. Diese beinhaltet den kostenlosen Eintritt in das Museum Burg Vischering, den kostenlosen Eintritt in die Kolvenburg Billerbeck sowie einen reduzierten Eintritt von 15 % zu Veranstaltungen der Kulturabteilung.

IV.   Die Entscheidung über einen kostenlosen Eintritt in die Burg Vischering sowie einen reduzierten Eintritt von 15% zu den Veranstaltungen der Burg für die Mitglieder des noch zu gründenden Fördervereins „Freunde und Förderer des Museums Burg Vischering“ wird zunächst zurückgestellt. Eine erneute Beratung und Beschlussfassung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Dann soll auch eine allgemeine Neubewertung aller Reduzierungen erfolgen.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport kein konsensfähiger Beschlussvorschlag zu Ziffer IV. entwickelt werden konnte.

 

Ktabg. Schulze Esking schlägt deshalb vor, die Ziffern I. bis III. zu beschließen und Ziffer IV. zunächst zurückzustellen, bis der dort genannte Förderverein „Freunde und Förderer des Museums Burg Vischering“ gegründet worden sei. Der Verein solle dann nochmals auf den Kreis zukommen.

 

Ktabg. Köstler-Mathes ist der Meinung, dass Inhaber der Ehrenamtskarte einen kompletten Erlass erhalten sollten. Es sollte daher nochmals in den Fraktionen neu beraten werden. Ehrenamt sei wertvoll und es wäre ein gutes Signal der Wertschätzung. Sie bittet daher, die Beschlussfassung zu verschieben.

 

Ktabg. Vogelpohl bittet um Auskunft, wie viele Inhaber der Ehrenamtskarte es überhaupt gibt.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass hier bewusst ein gestufter Vorschlag unterbreitet worden sei. Man wolle verhaltene Ermäßigungen, mit einem kompletten Erlass könne man die Marktdominanz bei den Museen des Kreises die Kommunen im Kreis unter Druck und in Zugzwang setzen. Das wolle man nicht. Es sollte zu einem Gleichklang kommen. Die Anzahl der Ehrenamtskarteninhaber sei in der Tat überschaubar. Ein weiterer Aufschub der Beratung solle nicht erfolgen, da ein großer Dissens nicht mehr spürbar sein.

 

Ktabg. Schulze Esking weist auf die Wichtigkeit des Ehrenamts hin. Gleichwohl solle man die Reduzierungen maßvoll vornehmen, um „keine Dämme loszutreten“. Letztlich sei das auch umlagefinanziert und würde bei der Bürgermeisterkonferenz keinen Anklang finden. Letztlich habe man auch vor einiger Zeit einen Grundsatzbeschluss gefasst, keine neuen freiwilligen Leistungen zu erbringen und um eine solche handele es sich hier.

 

Ktabg. Lütkecosmann hält die Ziffern I. bis III. des Verwaltungsvorschlags für einen guten Einstieg. Man befinde sich noch in der Anfangsphase nach der Neueröffnung und sollte die Entwicklung der Besucherzahlen und die finanziellen Auswirkungen abwarten, bevor man weitere Reduzierungen beschließe.

 

Ktabg. Waldmann ist der Meinung, dass die Mitglieder des Fördervereins den Inhabern der Ehrenamtskarte vorgezogen würden. So oder so sollte heute beschlossen werden.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass man zwar nicht gegenrechnen solle, letztlich durch den Förderverein aber auch Einnahmen generiert würden. Er ist der Meinung, dass eine Reduzierung nicht zu Lasten der Kommunen erfolgen dürfe. Später könne dann eine Neubewertung erfolgen.

 

Ktabg. Schäpers schlägt sodann vor, dass man den Begriff „Neubewertung“ in Ziffer IV. des Beschlussvorschlags aufnehmen solle. Dann sollten aber alle Reduzierung beizeiten neubewertet werden.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr hält dies für einen guten Kompromiss und stellt den in Ziffer IV. wie folgt geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

 

„IV.  Die Entscheidung über einen kostenlosen Eintritt in die Burg Vischering sowie einen reduzierten Eintritt von 15% zu den Veranstaltungen der Burg für die Mitglieder des noch   zu gründenden Fördervereins „Freunde und Förderer des Museums Burg Vischering“ wird          zunächst zurückgestellt. Eine erneute Beratung und Beschlussfassung erfolgt zu einem   späteren Zeitpunkt. Dann soll auch eine allgemeine Neubewertung aller Reduzierungen           erfolgen.“

 

Ziffer I. bis III. bleiben unverändert.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig