Beschluss:

 

1.   Die von der Landesregierung NRW beabsichtigten Änderungen am Landesentwicklungsplan werden zur Kenntnis genommen.

2.   Der Kreis Coesfeld gibt eine Stellungnahme zu den geplanten LEP-Änderungen ab, deren Inhalt sich aus dem abschließenden Beratungsergebnis ergibt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Stellungnahme der Staatskanzlei NRW sowie dem Landkreistag NRW fristgerecht zukommen zu lassen.


Unter Verweis darauf, dass er bei der letzten Kreisausschusssitzung nicht anwesend gewesen sei, beantragt Ktabg. Bontrup auf S. 4, Ziel 2-3 „Siedlungsraum und Freiraum“ folgende Änderung: „Es wird angeregt, die ausnahmsweise Zulässigkeit der neuer oder zusätzlicher nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegierten Tierhaltungsanlagen auf ländliche Regionen zu beschränken (…)“. Der Änderungsantrag wird angenommen.

 

Ktabg. Vogelpohl bedankt sich für die gute Zusammenarbeit bei der Erarbeitung der gemeinsamen Stellungnahme.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der Sprechzettel von Ktabg. Vogelpohl wird als Anhang dieser Niederschrift beigefügt und kann auch über das Kreistagsinformationssystem abgerufen werden.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr gibt den Dank zurück. Er betont, dass es ein schönes Zeichen sei, dass man hier einen Kompromiss habe erzielen können.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig