Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreis Coesfeld schließt mit der Gemeinde Rosendahl die im Entwurf beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralen Vergabestelle.

 

2.    Der Landrat wird ermächtigt, die als Anlage im Entwurf beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) abzuschließen.

 

3.    Der Landrat wird ermächtigt, im Bedarfsfall weitere gleichlautende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit anderen Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld abzuschließen.

 


Auf Nachfrage von Ktabg. Vogelpohl kann sich Landrat Dr. Schulze Pellengahr vorstellen, in ähnlich gelagerten Fällen Aufgaben der Zentralen Vergabestellen wahrzunehmen.

 

Auf Antrag von Ktabg. Bockemühl wird beschlossen, Nr. 3 des Beschlussvorschlages wie folgt abzuändern:

 

Der Landrat wird ermächtigt, im Bedarfsfall weitere entsprechende gleichlautende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit anderen Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld abzuschließen.

 

Ktabg. Wobbe wirbt dafür, die sich aus einer solchen Vereinbarung ergebenen Synergieeffekte verstärk zu nutzen. Er schlägt vor, dass die Verwaltung weitere Synergieeffekte prüft und dies zum Thema in einer Hauptverwaltungskonferenz macht.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist darauf hin, dass es sich bei diesem Beschluss lediglich um das Vergabeverfahren handle. Ein nächster denkbarer Schritt wäre die Gründung einer Gesellschaft, um Vergaben zu bündeln. Er habe den Kommunen bislang erfolglos angeboten, Aufträge gemeinsam auszuschreiben.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig