Sitzung: 27.06.2018 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1120
Beschluss:
Einem Kreistagsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, wird statt Sach- und Kommunikationsmitteln gem. § 40 Abs. 3 KrO NRW ab dem 01.06.2018 eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 100,00 € monatlich gewährt.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert, dass dieser Beschluss notwendig geworden sei, nachdem sich die ehemalige Fraktion FAMILIE/DIE LINKE aufgelöst hat. Die Regelung über die Zuwendungen an Mitglieder des Kreistages, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, sei im kommunalen Vergleich maßvoll und vertretbar.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig