Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Einem Kreistagsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, wird statt Sach- und Kommunikationsmitteln gem. § 40 Abs. 3 KrO NRW ab dem 01.06.2018 eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 100,00 € monatlich gewährt.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert, dass dieser Beschluss notwendig geworden sei, nachdem sich die ehemalige Fraktion FAMILIE/DIE LINKE aufgelöst hat. Die Regelung über die Zuwendungen an Mitglieder des Kreistages, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, sei im kommunalen Vergleich maßvoll und vertretbar.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig