Sitzung: 27.06.2018 Kreistag
1.
Beginn
von Sitzungen
Landrat Dr. Schulze
Pellengahr informiert über eine E-Mail der Ktabg. Schulze Tomberge, in der sie
vorschlägt, die Sitzungen aus Rücksicht vor Arbeitnehmern später beginnen zu
lassen. Er schlägt vor, dass die einzelnen Fraktionen sich hierüber beraten und
verständigen. Dem Vorschlag wird zugestimmt.
2.
Verlegung
der Kreistagssitzung am 26.09.2018
Landrat
Dr. Schulze Pellengahr verliest folgende Mitteilung:
„Nach dem aktuellen Sitzungskalender ist die nächste Kreistagssitzung für
Mittwoch, den 26.09.2018, vorgesehen. Ich beabsichtige diese Sitzung zu
verschieben. Aus terminlichen Gründen wäre der 24.09.2018, ein Montag,
besonders geeignet, hilfsweise könnte die Kreistagssitzung aber auch am
Dienstag bzw. am Donnerstag, dann ggfls. zu einer späteren Uhrzeit,
stattfinden.
Sofern gegen eine
Kreistagssitzung am Montag keine besonderen Bedenken erhoben werden, werde ich
die Kreistagssitzung für Montag, den 24.09.2018 um 16.30 Uhr vorsehen und
hierzu dann einladen.“
Hiergegen werden keine Bedenken erhoben, sodass die nächste Kreistagssitzung an dem vorgeschlagenen Termin stattfindet.
Ktabg. Waldmann äußert seinen Unmut darüber, wie der Termin der heutigen Kreistagssitzung zustande gekommen sei. Vor dem Hintergrund, dass auch die Kreistagssitzung im September verschoben werde, sei keine Planungssicherheit gewährleistet. Man müsse berücksichtigen, dass sich die Kommunen nach der Terminierung des Kreises orientierten.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert, dass die Sitzung im September verschoben werden müsse, weil an diesem Tage die Führungstagung der Landespolizei durch die Kreispolizeibehörde Coesfeld ausgerichtet werde. Hierbei sei es der ausdrückliche Wunsch von Innenminister Reul gewesen, dass der Landrat die Trauerrede über die im Dienst getöteten Polizeibeamten hält.
Er erinnert daran, dass es zudem der ausdrückliche Wunsch von Kreistagsmitgliedern gewesen sei, die heutige Kreistagssitzung vor dem Hintergrund des Weltmeisterschaftsspiels „Deutschland vs. Südkorea“ zu verschieben.
3. Überörtliche
Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) im April 2016 bis März 2018 -
Gesamtabschluss und Beteiligungen des Kreises Coesfeld
Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet von der Prüfung
der gpaNRW und verweist auf die in der Niederschrift abgedruckte Mitteilung:
Im Nachgang zum Schlussbericht der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung
2015/2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld, über den
der Kreistag des Kreises Coesfeld in der Sitzung am 27.09.2017 unterrichtet
wurde (vgl. SV-9-0918), hat die gpaNRW am 23.04.2018 den „Bericht über die
überörtliche Prüfung - Gesamtabschluss und Beteiligungen des Kreises Coesfeld
im Jahr 2016“ vorgelegt.
Dieser Prüfungsbericht enthält Aussagen, Feststellungen und Empfehlungen
- zu den Beteiligungen,
- zum Gesamtabschluss
(Konsolidierungsprozesse unter Einbeziehung der verselbstständigten
Aufgabenbereiche) sowie
- über die wirtschaftliche
Gesamtsituation des Konzerns Kreis Coesfeld
bezogen auf den Prüfungszeitraum 2010 bis 2013.
Die Berichte der überörtlichen Prüfungen sind auf der Internetseite der
gpaNRW (www.gpa.nrw.de) veröffentlicht.
Zur wirtschaftlichen Gesamtsituation stellt die gpaNRW unter anderem
fest, dass die Ertragslage des Konzerns Kreis Coesfeld insgesamt als gut zu
bezeichnen ist. Die Erträge und Aufwendungen des Konzerns sind von der
Konzernmutter geprägt, die das Gesamtjahresergebnis im betrachteten Zeitraum
überwiegend positiv beeinflusst. Positiv fallen der unterdurchschnittliche
Umlagebedarf und die Umlagequote auf. Der Ausgliederungsgrad des Vermögens ist
vergleichsweise gering. Die Gesamtschuldenlage stellt sich im interkommunalen
Vergleich bis 2012 gut dar, ab dem Jahr 2013 liegt die Gesamtverschuldung
leicht über dem Durchschnitt aufgrund der immer höher werdenden Belastungen
durch Pensionsrückstellungen sowie durch sonstige Rückstellungen. Insgesamt
verfügt der Konzern Kreis Coesfeld über eine ausreichende Selbstfinanzierungskraft,
sodass die Finanzlage des Konzerns Kreis Coesfeld durch die gpaNRW als gut
bezeichnet wird.
Sofern sich aus einzelnen Prüfungsergebnissen/Feststellungen konkrete
Handlungsempfehlungen für den Konzern Kreis Coesfeld ergeben (z. B. Aufnahme
ergänzender Angaben/Erläuterungen im Beteiligungsbericht, Erstellung
zusätzlicher Dokumentationen bzgl. Konsolidierungskreis und
Gesamtwesentlichkeitsbetrachtung sowie Anpassung der Kapitalkonsolidierung),
werden diese weitestgehend im Rahmen der Aufstellung der kommenden
Gesamtabschlüsse umgesetzt.
Der Bericht der gpaNRW über die überörtliche Prüfung – Gesamtabschluss
und Beteiligungen des Kreises Coesfeld im Jahr 2016 wird dem
Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 17.09.2018 zur Beratung vorgelegt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird den Kreistag des Kreises Coesfeld über
wesentliche Inhalte des Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis seiner
Beratungen unterrichten.