1.      Beginn von Sitzungen

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr informiert über eine E-Mail der Ktabg. Schulze Tomberge, in der sie vorschlägt, die Sitzungen aus Rücksicht vor Arbeitnehmern später beginnen zu lassen. Er schlägt vor, dass die einzelnen Fraktionen sich hierüber beraten und verständigen. Dem Vorschlag wird zugestimmt.

 

2.      Verlegung der Kreistagssitzung am 26.09.2018

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr verliest folgende Mitteilung:

„Nach dem aktuellen Sitzungskalender ist die nächste Kreistagssitzung für Mittwoch, den 26.09.2018, vorgesehen. Ich beabsichtige diese Sitzung zu verschieben. Aus terminlichen Gründen wäre der 24.09.2018, ein Montag, besonders geeignet, hilfsweise könnte die Kreistagssitzung aber auch am Dienstag bzw. am Donnerstag, dann ggfls. zu einer späteren Uhrzeit, stattfinden.                                                                                                                Sofern gegen eine Kreistagssitzung am Montag keine besonderen Bedenken erhoben werden, werde ich die Kreistagssitzung für Montag, den 24.09.2018 um 16.30 Uhr vorsehen und hierzu dann einladen.“

 

Hiergegen werden keine Bedenken erhoben, sodass die nächste Kreistagssitzung an dem vorgeschlagenen Termin stattfindet. 

 

Ktabg. Waldmann äußert seinen Unmut darüber, wie der Termin der heutigen Kreistagssitzung zustande gekommen sei. Vor dem Hintergrund, dass auch die Kreistagssitzung im September verschoben werde, sei keine Planungssicherheit gewährleistet. Man müsse berücksichtigen, dass sich die Kommunen nach der Terminierung des Kreises orientierten.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert, dass die Sitzung im September verschoben werden müsse, weil an diesem Tage die Führungstagung der Landespolizei durch die Kreispolizeibehörde Coesfeld ausgerichtet werde. Hierbei sei es der ausdrückliche Wunsch von Innenminister Reul gewesen, dass der Landrat die Trauerrede über die im Dienst getöteten Polizeibeamten hält.

Er erinnert daran, dass es zudem der ausdrückliche Wunsch von Kreistagsmitgliedern gewesen sei, die heutige Kreistagssitzung vor dem Hintergrund des Weltmeisterschaftsspiels „Deutschland vs. Südkorea“ zu verschieben.

 

3.      Überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) im April 2016 bis März 2018 - Gesamtabschluss und Beteiligungen des Kreises Coesfeld

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet von der Prüfung der gpaNRW und verweist auf die in der Niederschrift abgedruckte Mitteilung:

 

Im Nachgang zum Schlussbericht der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2015/2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld, über den der Kreistag des Kreises Coesfeld in der Sitzung am 27.09.2017 unterrichtet wurde (vgl. SV-9-0918), hat die gpaNRW am 23.04.2018 den „Bericht über die überörtliche Prüfung - Gesamtabschluss und Beteiligungen des Kreises Coesfeld im Jahr 2016“ vorgelegt.

 

Dieser Prüfungsbericht enthält Aussagen, Feststellungen und Empfehlungen

-       zu den Beteiligungen,

-       zum Gesamtabschluss (Konsolidierungsprozesse unter Einbeziehung der verselbstständigten Aufgabenbereiche) sowie

-       über die wirtschaftliche Gesamtsituation des Konzerns Kreis Coesfeld

bezogen auf den Prüfungszeitraum 2010 bis 2013.

 

Die Berichte der überörtlichen Prüfungen sind auf der Internetseite der gpaNRW (www.gpa.nrw.de) veröffentlicht.

 

Zur wirtschaftlichen Gesamtsituation stellt die gpaNRW unter anderem fest, dass die Ertragslage des Konzerns Kreis Coesfeld insgesamt als gut zu bezeichnen ist. Die Erträge und Aufwendungen des Konzerns sind von der Konzernmutter geprägt, die das Gesamtjahresergebnis im betrachteten Zeitraum überwiegend positiv beeinflusst. Positiv fallen der unterdurchschnittliche Umlagebedarf und die Umlagequote auf. Der Ausgliederungsgrad des Vermögens ist vergleichsweise gering. Die Gesamtschuldenlage stellt sich im interkommunalen Vergleich bis 2012 gut dar, ab dem Jahr 2013 liegt die Gesamtverschuldung leicht über dem Durchschnitt aufgrund der immer höher werdenden Belastungen durch Pensionsrückstellungen sowie durch sonstige Rückstellungen. Insgesamt verfügt der Konzern Kreis Coesfeld über eine ausreichende Selbstfinanzierungskraft, sodass die Finanzlage des Konzerns Kreis Coesfeld durch die gpaNRW als gut bezeichnet wird.

 

Sofern sich aus einzelnen Prüfungsergebnissen/Feststellungen konkrete Handlungsempfehlungen für den Konzern Kreis Coesfeld ergeben (z. B. Aufnahme ergänzender Angaben/Erläuterungen im Beteiligungsbericht, Erstellung zusätzlicher Dokumentationen bzgl. Konsolidierungskreis und Gesamtwesentlichkeitsbetrachtung sowie Anpassung der Kapitalkonsolidierung), werden diese weitestgehend im Rahmen der Aufstellung der kommenden Gesamtabschlüsse umgesetzt.

 

Der Bericht der gpaNRW über die überörtliche Prüfung – Gesamtabschluss und Beteiligungen des Kreises Coesfeld im Jahr 2016 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 17.09.2018 zur Beratung vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird den Kreistag des Kreises Coesfeld über wesentliche Inhalte des Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen unterrichten.