Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag des Anregenden:

 

Die Radwegebenutzungspflicht in Olfen

 

  1. Auf der Bilholtstraße/ Everumer Straße (dem innerörtlichen Abschnitt) sowie
  2. Auf der Straße Zur Geest/ Birkenallee zwischen Bilholtstraße und Friedhof

 

wird aufgehoben.

 

 

Beschluss:

Die Anregung wird ohne Empfehlung an den Landrat als zuständiges Organ weitergeleitet.


Ktabg. Vogelpohl wirft die Frage auf, ob es ein reguläres Verfahren sei, die Anregung nicht weiter zu beraten.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist darauf hin, dass es sich hierbei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele, welches von der Straßenverkehrsabteilung bearbeitet werde.

 

Auf Nachfrage von Ktabg. Kleerbaum erläutert Landrat Dr. Schulze Pellengahr, dass sich Bürger üblicherweise mit Anliegen an die Belegenheitskommune wenden müssten. Da der Antragsteller sich aber auf § 21 Kreisordnung berufe, sei es angezeigt, die Anregung aufzunehmen.

 

Ktabg. Kleerbaum meint, dass der Kreis nicht zuständig sei und dem Kreistag im Übrigen auch kein Rückholrecht für laufende Geschäfte der Verwaltung zustehe.

 

Ktabg. Lütkecosmann verweist darauf, dass der Kreisausausschuss das Forum für den Bürger sei, um seine Anliegen loszuwerden. Der Kreisausschuss könnte zumindest eine Empfehlung abgeben.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr stellt fest, dass das Verfahren hierzu klar sei und die zuständige Fachabteilung sich mit dem Fall befassen werde.

 

Ktabg. Kohaus plädiert dafür, dass man den Bürger nicht einfach so „abbügel“. Eine Stellungnahme durch den Kreisausschuss sei jederzeit möglich.

 

Ktabg. Kleerbaum weist daraufhin, dass ein Antrag eines Bürgers missbräuchlich verwendet werden könne, wenn die örtliche Behörde über diesen Fall entschieden habe. Der Kreisausschuss könne sich nicht über das jeweilige Fachwissen hinwegsetzen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig