Sitzung: 24.09.2018 Kreistag
Landrat Dr. Schulze
Pellengahr verließt folgende Mitteilung:
Die Haushaltssatzung zum Haushalt 2017 enthält zu § 4 die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 2.498.340 €. Lt. Bericht
über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2017 beträgt die
tatsächliche Entnahme aber erforderlicherweise nur 94.213,58 €. In der Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses am 17.09.2018 wurde im Rahmen der Beratung zu
TOP 1 im nicht-öffentlichen Teil vereinbart, dass die Verwaltung die Gründe für
die Abweichung nochmals schriftlich erläutert.
Die verminderte Entnahme aus der
Ausgleichsrücklage begründet sich wie folgt:
Gegenüber der
Ansatzplanung 2017 haben sich wesentliche Abweichungen in der Ergebnisrechnung
2017 in folgenden Bereichen ergeben:
● Der
Produktbereich 50 Soziales und Jobcenter schließt mit einer
Haushaltsverbesserung in Höhe von rd. 1,988 Mio. € ab. Hiervon entfallen auf
„Ambulante Leistungen“ rd. 1,469 Mio. € und auf die „Stationäre Pflege“ rd.
0,812 Mio. €. Diesen Haushaltsverbesserungen stehen Haushaltsverschlechterungen
in der Produktgruppe 50.40 Jobcenter in Höhe von rd. 0,289 Mio. € gegenüber.
●
Der für 2017 geplante Zuschuss in der Produktgruppe 01.07 Nahverkehrsplanung
ÖPNV ist um rd. 860.000 € geringer ausgefallen. Die Ergebnisverbesserung für
2017 ist im Wesentlichen auf die Neukonzeption des Förderverfahrens zu §11 Abs.
2 ÖPNVG NRW zurückzuführen. Die Fördermittel werden rückwirkend ab 01.01.2017
nur noch im Rahmen der Finanzierung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags
(ÖDA) konsumtiv verwendet (davon 30 % für neue/neuwertige und barrierefreie
Fahrzeuge, nachgewiesen über Abschreibungen für Fahrzeuge) und nicht mehr
über Fördermittelbescheide an Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Die
Umstellung des Förderverfahrens wurde in der Kreistagssitzung am 27.09.2017
(Sitzungsvorlage SV-9-0904) beschlossen.
● Im Produktbereich
36 Straßenverkehr ist der für 2017 geplante Überschuss um rd. 272.000 € höher
ausgefallen. Im Bereich der Verkehrssicherung als auch bei den Großraum- und
Schwertransporten waren im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr erneut deutlich
steigende Fallzahlen zu verzeichnen. Hieraus resultiert ein höheres
Gebührenaufkommen (rd. 175.000 €).
● Im Produktbereich 70
Umwelt liegt die Haushaltsverbesserung für 2017 bei rd. 471.000 €. Diese
Entwicklung ist in erster Linie auf Mehrerträge bei den Verwaltungsgebühren im
Bereich des Betrieblichen Umweltschutzes zurückzuführen (rd. 413.000 €). Grund
hierfür ist die hohe Zahl an Genehmigungen von Windkraftanlagen.
Den vorgenannten
Haushaltsverbesserungen stehen u. a. folgende zusätzliche Belastungen
gegenüber:
● Die
Produktgruppe 32.02 Rettungsdienst schließt für 2017 mit einer
Haushaltsverschlechterung
in Höhe von rd. 1,272 Mio. € ab. Nach Jahren des kontinuierlichen Anstiegs
haben sich die Einsatzzahlen 2017 nicht so entwickelt, wie im Vorjahr
kalkuliert. Während bei den Krankentransporten die Einsatzzahlen sogar
übertroffen werden konnten, blieben die Einsatzzahlen der Notfallrettung (RTW,
NEF und Notarzt) hinter den Erwartungen zurück und verursachten Mindererträge
bei den Benutzungsgebühren in Höhe von rd. 837.000 €.
Die
Mehraufwendungen (rd. 562.000€) resultieren im Wesentlichen aus höheren
Personalkosten als kalkuliert. Die schnelle Umsetzung des
Notfallsanitätergesetzes führte zu höheren Aufwendungen für Notfallsanitäter,
Auszubildende zu Notfallsanitätern und erforderliche Praxisanleiter. Darüber
hinaus wurde das Personal der Rettungswache Olfen zum 01.01.2017 vom Kreis zum
DRK übergeleitet. Die Personalkosten wurden vom DRK noch nicht mit
einkalkuliert. Weitere erhebliche Mehrkosten ergaben sich aus der Umstellung
der mathematischen Berechnungsformel für den Anteil der Zuführungen zu den
Rückstellungen der Leitstellenbeamten.
● Ferner hat sich
in der Produktgruppe 39.03 Fleisch- und Geflügelfleischhygiene eine
Haushaltsverschlechterung in Höhe von rd. 1 Mio. € ergeben. Ursächlich hierfür
ist in erster Linie die Zuführung von Beträgen an eine Rückstellung für
Klageverfahren.