Landrat Dr. Schulze Pellengahr verließt folgende Mitteilung:

 

Die Haushaltssatzung zum Haushalt 2017 enthält zu § 4 die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 2.498.340 €. Lt. Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2017 beträgt die tatsächliche Entnahme aber erforderlicherweise nur 94.213,58 €. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 17.09.2018 wurde im Rahmen der Beratung zu TOP 1 im nicht-öffentlichen Teil vereinbart, dass die Verwaltung die Gründe für die Abweichung nochmals schriftlich erläutert.

 

 Die verminderte Entnahme aus der Ausgleichsrücklage begründet sich wie folgt:

Gegenüber der Ansatzplanung 2017 haben sich wesentliche Abweichungen in der Ergebnisrechnung 2017 in folgenden Bereichen ergeben:

●        Der Produktbereich 50 Soziales und Jobcenter schließt mit einer Haushaltsverbesserung in Höhe von rd. 1,988 Mio. € ab. Hiervon entfallen auf „Ambulante Leistungen“ rd. 1,469 Mio. € und auf die „Stationäre Pflege“ rd. 0,812 Mio. €. Diesen Haushaltsverbesserungen stehen Haushaltsverschlechterungen in der Produktgruppe 50.40 Jobcenter in Höhe von rd. 0,289 Mio. € gegenüber.

●         Der für 2017 geplante Zuschuss in der Produktgruppe 01.07 Nahverkehrsplanung ÖPNV ist um rd. 860.000 € geringer ausgefallen. Die Ergebnisverbesserung für 2017 ist im Wesentlichen auf die Neukonzeption des Förderverfahrens zu §11 Abs. 2 ÖPNVG NRW zurückzuführen. Die Fördermittel werden rückwirkend ab 01.01.2017 nur noch im Rahmen der Finanzierung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) konsumtiv verwendet (davon 30 % für neue/neuwertige und barrierefreie Fahrzeuge, nachgewiesen über Abschreibungen für Fahrzeuge) und nicht mehr über Fördermittelbescheide an Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Die Umstellung des Förderverfahrens wurde in der Kreistagssitzung am 27.09.2017 (Sitzungsvorlage SV-9-0904) beschlossen.

●        Im Produktbereich 36 Straßenverkehr ist der für 2017 geplante Überschuss um rd. 272.000 € höher ausgefallen. Im Bereich der Verkehrssicherung als auch bei den Großraum- und Schwertransporten waren im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr erneut deutlich steigende Fallzahlen zu verzeichnen. Hieraus resultiert ein höheres Gebührenaufkommen (rd. 175.000 €).

●       Im Produktbereich 70 Umwelt liegt die Haushaltsverbesserung für 2017 bei rd. 471.000 €. Diese Entwicklung ist in erster Linie auf Mehrerträge bei den Verwaltungsgebühren im Bereich des Betrieblichen Umweltschutzes zurückzuführen (rd. 413.000 €). Grund hierfür ist die hohe Zahl an Genehmigungen von Windkraftanlagen.

 

Den vorgenannten Haushaltsverbesserungen stehen u. a. folgende zusätzliche Belastungen gegenüber:

●        Die Produktgruppe 32.02 Rettungsdienst schließt für 2017 mit einer

Haushaltsverschlechterung in Höhe von rd. 1,272 Mio. € ab. Nach Jahren des kontinuierlichen Anstiegs haben sich die Einsatzzahlen 2017 nicht so entwickelt, wie im Vorjahr kalkuliert. Während bei den Krankentransporten die Einsatzzahlen sogar übertroffen werden konnten, blieben die Einsatzzahlen der Notfallrettung (RTW, NEF und Notarzt) hinter den Erwartungen zurück und verursachten Mindererträge bei den Benutzungsgebühren in Höhe von rd. 837.000 €.

Die Mehraufwendungen (rd. 562.000€) resultieren im Wesentlichen aus höheren Personalkosten als kalkuliert. Die schnelle Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes führte zu höheren Aufwendungen für Notfallsanitäter, Auszubildende zu Notfallsanitätern und erforderliche Praxisanleiter. Darüber hinaus wurde das Personal der Rettungswache Olfen zum 01.01.2017 vom Kreis zum DRK übergeleitet. Die Personalkosten wurden vom DRK noch nicht mit einkalkuliert. Weitere erhebliche Mehrkosten ergaben sich aus der Umstellung der mathematischen Berechnungsformel für den Anteil der Zuführungen zu den Rückstellungen der Leitstellenbeamten.

●        Ferner hat sich in der Produktgruppe 39.03 Fleisch- und Geflügelfleischhygiene eine Haushaltsverschlechterung in Höhe von rd. 1 Mio. € ergeben. Ursächlich hierfür ist in erster Linie die Zuführung von Beträgen an eine Rückstellung für Klageverfahren.