Unbefriedigende Verkehrsdienstleistung bei der Schülerbeförderung

 

Ktabg. Dr. Wenning berichtet von unhaltbaren Zuständen beim Schülertransport auf der Strecke nach Billerbeck. Die Busse seien viel zu voll, die Bushaltestellen hätten gewechselt, sodass die Schüler eine Straße überqueren müssten. Er fragt, was hiergegen getan werden könne und wie die Dienstleistung sachgerecht ausgeschrieben werden könne.

 

Herr Tranel erläutert, dass die Rahmenbedingungen einer Verkehrsdienstleistung nur im Rahmen einer Ausschreibung festgesetzt werden können. Die Verkehrsunternehmen seien dabei versucht, ihre Fahrtwege und die Busse zu verschlanken. Er wisse zudem, dass das Busunternehmen Veelker versuche, damit Kosten zu sparen. Die Bezirksregierung sei primär zuständig, um gegen Missstände von Verkehrsunternehmen vorzugehen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr sagt zu, dass man dieses Problem aufnehmen und an die Bezirksregierung herantragen werde.

 

Ktabg. Dr. Wenning befürwortet ein gemeinsames Gespräch mit der Bezirksregierung.

 

 

Aufnahme des Schulbetriebs an Astrid-Lindgren-Schule in Nottuln

 

Ktabg. Vogelpohl fragt, warum der geplante Umzug der Astrid-Lindgren-Schule in das Gebäude der Geschwister-Scholl-Schule in Nottuln nicht für das Schuljahr 2018/2019 habe vollzogen werden können. Ferner erkundigt er sich, wann die Politik über den verspäteten Umzug erstmals informiert wurde.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist den Eindruck zurück, dass man fest zugesagt habe, im Schuljahr 2018/2019 können die Schule schon umgezogen sein. Zwar sei immer das Ziel gewesen, den Umzug so schnell wie möglich zu realisieren, dennoch gelte hier das Prinzip „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Er verweist auf die baukonjunkturelle Lage, die es schwierig mache, alle Arbeiten nach dem Fahrplan durchführen zu lassen. Im Übrigen hätten bei einigen Baumaßnahmen des Kreises sogar Ausschreibungen für manche Gewerke in Ermangelung eines wirtschaftlichen Angebotes aufgehoben und neu ausgeschrieben werden müssen. Es werde mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die Schule zum Schuljahr 2019/20 ihren Betrieb in Nottuln aufnehmen könne. Er könne jedoch nicht versprechen, dass der Schulbetrieb tatsächlich schon zum 01.08.2019 aufgenommen werden könne. 

 

Die in den ehemaligen Bunkerräumlichkeiten unter der Schule vorgesehene Redundanzleitstelle habe keinen Einfluss auf den Beginn des Schulbetriebes und sei hiervon losgelöst. Es bestehe kein Interesse an einer Verschiebung des Termins. 

 

Ktabg. Vogelpohl betont, dass er keine mutwillige Verzögerung unterstellen wollte.