Herr Grömping weist einleitend darauf hin, dass die von der Gemeinde Senden geplanten Konzentrationszonen teilweise in Landschaftsschutzgebieten lägen.

Soweit hier der Planung durch die untere Naturschutzbehörde nicht widersprochen werde, trete das ansonsten geltende Bauverbot außer Kraft.

Wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, werde in einzelnen Fällen der Ausweisung von Konzen­trationszonen widersprochen.

 

Auf die Frage von Herrn Dr. Baumanns nach der Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange, antwortet Herr Dr. Foppe, dass im Rahmen des jeweiligen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens in einem Scopingtermin zu klären sei, ob es einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfe und welche Untersuchungen und Gutachten auch zum Artenschutz beizubringen seien.