Herr Grömping führt aus, dass seitens des Kreises Coesfeld zu keiner Zeit eine Ausweisung der „Teiche in der Heubachniederung“ als Naturschutzgebiet im Rahmen der Landschaftsplanung beabsichtigt war.

Die Sonderstellung des Gebiets liege in seiner zwischen Eigentümer und Land NRW vertraglich geregelten Bewirtschaftung begründet, durch die die Naturschutzqualität sichergestellt sei. Die nach 20 Jahren ausgelaufene ordnungsbehördliche Verordnung solle nun durch eine neue Verordnung der höheren Naturschutzbehörde ersetzt werden.

Das Gebiet liege zum kleineren Teil im Kreis Coesfeld, die Betreuung obliege der Biologischen Station des Kreises Recklinghausen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Brüning erklärt Herr Grömping, dass die Verordnung aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelung wiederum eine Laufzeit von 20 Jahren haben werde.

Zum Inhalt der Pacht- und Dienstleistungsverträge teilt Herr Wilkes mit, dass dort die Pflege von Uferbereichen und Zuleitern in Absprache mit der biologischen Station geregelt sei.

 

Herr Brüning möchte wissen, wie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in diesem Bereich erfolgen könne.

Hierzu teilt Herr Dr. Foppe mit, dass für den Heubach eine Planung des Büros Koenzen vorliege. Der Widerspruch zwischen Durchgängigkeit und Stauhaltung sei in entsprechenden Maßnahmekonzepten aufzulösen.

 

Herr Brüning spricht weiter die geplante Ausweitung des Dauercampings am benachbarten Dülmener See an, die mit Störungen des Schutzgebiets einhergehen werde.

Herr Grömping stellt klar, dass dies im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren zu beachten sei. Nutzungen außerhalb von FFH-Gebieten dürften keine Beeinträchtigungen in den Gebieten hervorrufen.

 

Herr von Hövel geht auf einzelne Verbote der Verordnung ein, darunter die Regelung, dass Forstkulturzäune nur außerhalb der Brutzeit errichtet werden dürften, was nicht durchführbar sei. Gleiches gelte für das Verbot, Ansitzleitern und Hochsitze während der Brutzeit wiederherzustellen. Das Verbot der Fallenjagd sei kontraproduktiv und mit Blick auf den Klimawandel seien die waldbaulichen Regelungen zu einseitig.

Herr Holz weist darauf hin, dass es sich hier um eine Verordnung der Bezirksregierung als höhere Naturschutzbehörde handele, bei der aber ein Beirat nicht mehr zu bilden sei. Die untere Naturschutzbehörde nehme, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, im Rahmen der Behördenbeteiligung Stellung.

Herr Dr. Foppe betont, dass fachlich begründete Einwände, wie zur Bekämpfung invasiver Arten durch Fallenjagd und die bereits bei der Beratung der Landschaftspläne diskutierte Regelung des Baumbesatzes durchaus Gegenstand der Stellungnahme sein könnten.

Herr Wilkes weist darauf hin, dass der Eigentümer dieselben Einwände vorbringe.

Er beklagt, dass die Wege in dem Gebiet, das keine Beschilderung aufweise, trotz des Verbotes vielfach genutzt würden, auch von Reitern und Mountainbikern.

Herr Dr. Foppe weist darauf hin, dass die Anregung der Beschilderung in die Stellungnahme aufgenommen werden könne, Schilder meist aber niemanden abhielten.

 

Herr Jung bittet, den Beirat über die endgültige Fassung der Verordnung zu informieren.

Herr Holz hält fest, dass die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde um die angesprochenen Punkte erweitert werden sollte. Dem wird allgemein zugestimmt.