Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 3 (Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen)

 

Produktgruppen                                                                                                               ab Seite

10.02               Gebäude                                                                                                         361

62.01               Vermessungen                                                                                               447

62.02               Liegenschaftskataster                                                                                                455

62.03               Grundstücksbewertung                                                                                  462

62.04               Geoinformation                                                                                               468

66.01               Verkehrsflächen                                                                                              477

66.02               Straßenunterhaltung                                                                                       506

 

und im Budget 4 (Verwaltungsleitung, Besondere Dienste)

 

Produktgruppen                                                                                                               ab Seite

01.07               Nahverkehrsplanung ÖPNV                                                                            576

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem AfFWuK / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 


Vors. Bednarz ruft die einzelnen zu beratenden Produktgruppen auf und gibt den Ausschussmitgliedern jeweils Gelegenheit zu Wortmeldungen und Fragen.

 

 

Produktgruppen im Budget 3 (Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen):

 

Zur Produktgruppe 10.02 – Gebäude – auf S. 371 möchte Vors. Bednarz wissen, warum die dort aufgeführte Substanzerhaltungsquote für Gebäude bei rund 150 % und damit über 100 % liegt. KD Gilbeau erklärt hierzu, dass eigentlich eine Erhaltungsquote von 100 % anzustreben ist, um den Werteverzehr auszugleichen. Im nächsten Jahr macht sich allerdings bemerkbar, dass sich einige Investitionen und Maßnahmen zeitliche verschoben haben und der Sanierungs- und Erneuerungsprozess bei einigen Gebäuden noch nicht abgeschlossen ist. Dem Grunde nach ist aber zu erwarten, dass sich die Quote in den nächsten Jahren bei 100 % bewegen wird.

 

Ktabg. Schulze Esking erklärt zu der in Produktgruppe 10.02 – Gebäude – vorgesehenen Investition für die Errichtung eines Außenspielplatzes an der Burg Vischering (S. 369), dass man in der CDU-Fraktion lange diskutiert habe, ob ein derartiger Spielplatz räumlich und sachlich noch als Teil der Burg Vischering anzusehen ist oder er nicht vielmehr allgemein der Stadt Lüdinghausen zu Gute komme.

 

Seitens der CDU-Fraktion wird daher der Änderungsantrag gestellt, für das Jahr 2019 lediglich 50.000 € in den Haushalt einzustellen und diese Mittel mit einem Sperrvermerk zu versehen. Gleichzeitig soll die Verwaltung beauftragt werden, die Beteiligung der Stadt Lüdinghausen bei der Errichtung und Unterhaltung des Spielplatzes zu prüfen und ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Der Änderungsvorschlag wird mehrheitlich beschlossen.  

 

Zur Produktgruppe 66.01 – Verkehrsflächen – erkundigt sich Vors. Bednarz, ob neue Erkenntnisse hinsichtlich der Ahsener Brücke vorliegen.

 

KD Gilbeau erläutert hierzu, dass nach Kenntnis der Verwaltung das Land einen Ansatz vorsieht, um eine Lösung zu fördern und tatsächlich realisieren zu können. In den letzten Tagen sei beschlossen worden, den Planungsauftrag zu vergeben und dabei neben der Brücke auch die Frage zu klären, wie die Verkehrsanbindung in Ahsen erfolgen soll. Seitens der Verwaltung sei gegenüber dem Kreis Recklinghausen deutlich gemacht worden, dass eine schnellstmögliche Abhilfe für die verkehrliche Situation in Olfen von großer Bedeutung ist.

 

Auf entsprechende Nachfrage der Vors. Bednarz ergänzt KD Gilbeau, dass noch nicht klar ist, ob direkt eine endgültige Lösung oder zunächst ein Provisorium realisiert wird. Dies hängt von dem Ergebnis des Planungsauftrages ab. Aus Sicht des Kreises Coesfeld wäre es aber wünschenswert, wenn auf ein Provisorium verzichtet werden könnte.

 

Ktabg. Vogt plädiert dafür, dass die Brücke unabhängig von der zu realisierenden Lösung schnellstmöglich wieder für Fußgänger und Radfahrer freigegeben wird.

 

 

Produktgruppe 01.07 – Nahverkehrsplanung ÖPNV:

 

Ktabg. Vogt stellt für die SPD-Fraktion den Änderungsantrag, die Verbesserung in Höhe von rd. 700.000 €, die sich durch die Auflösung des Eigentümerdarlehens an die RVM ergibt, hälftig als zweckgebundene Rückstellung im Haushalt darzustellen. Zur Begründung führt er an, dass in den kommenden Jahren Mehrausgaben durch Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan und Minderausgaben durch erforderliche Tarifänderungen zu erwarten sind. Mit diesem Vorschlag soll die daraus resultierende Belastung der kreisangehörigen Kommunen besser verteilt werden.

 

KD Gilbeau verweist darauf, dass man bisher grundsätzlich die Vorgehensweise verfolgt habe, Verbesserungen direkt den kreisangehörigen Kommunen zu Gute kommen zu lassen. Die Entscheidung hierüber stehe aber im politischen Ermessen.

 

Ktabg. Kohaus hält diesen Vorschlag für problematisch, da die finanziellen Auswirkungen der genannten Entwicklungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar zu berechnen seien. Mit der Festlegung eines Rückstellungsbetrages bestünde die Gefahr, sich bereits jetzt in gewisser Weise festzulegen und nicht mehr offen an die Veränderungen heranzugehen.

 

Ktabg. Schulze Esking gibt zu bedenken, dass der Vorschlag zu Lasten der Kreisumlage gehe. Zur Höhe der Kreisumlage werde seitens der CDU-Fraktion in den weiteren Haushaltsberatungen noch ein Vorschlag unterbreitet. Insofern schlägt er vor, den Antrag der SPD-Fraktion zunächst zurückzustellen und darüber erst insgesamt in der weiteren Sitzungsfolge zu beraten.

 

Ktabg. Vogt erklärt sich mit dem Zurückstellen des Antrages einverstanden. Zur Höhe des Betrages weist er aber ergänzend darauf hin, dass die SPD-Fraktion beabsichtigt, im Kreistag den Antrag zu stellen, für das Jahr 2019 keine Tariferhöhung im ÖPNV vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund sei der genannte Rückstellungsbetrag gerechtfertigt.

 

Ktabg. Wobbe stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, die Kennzahl „ÖV-Anteil am gesamten Verkaufsaufkommen“ (S. 581) für das Planjahr 2019 auf 8 % und für das Planjahr 2020 auf 9 % zu erhöhen. Ziel sei die weitere Verbesserung des ÖPNV, für dessen Verwirklichung im Unterausschuss Ideen entwickelt werden sollen.

 

Ktabg. Kohaus hält dies für ein richtiges politisches Signal, das von der GRÜNEN-Fraktion unterstützt werden könne. Wichtig sei nun die Überlegung, wie man dieses Ziel erreichen könne.

 

Ktabg. Vogt erklärt, dass gegen dieses Ziel nichts einzuwenden sei. Über den Nahverkehrsplan werde man die hierfür notwendigen Verbesserungen in die Wege leiten müssen. Letztlich müsse man sich daran messen lassen, ob dieses Ziel auch bei eventuellen schlechteren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erreichen ist.

 

Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird ohne förmliche Abstimmung von den Ausschussmitgliedern angenommen und beschlossen.

 

Ktabg. Vogt stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, beim Mobi-Ticket für 2019 zur gleichen Finanzierung wie im Frühjahr dieses Jahres zurückzukehren. Die wirtschaftliche Situation des Kreises lasse diese Maßnahme zu.

 

Ktabg. Schulze Esking erklärt, dass man diese Angelegenheit in der damaligen Sitzung, in der die Änderungen beim Mobi-Ticket beschlossen wurden, ausgiebig diskutiert habe und die CDU-Fraktion bei der damaligen Entscheidung bleibe.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               15 Ja-Stimmen

                                                    4 Enthaltungen