Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

  1. Die Idee zur Realisierung eines autonom verkehrenden Shuttle-Busses wird befürwortet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Frage kommende Piloträume prüfen zu lassen und eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.

 

  1. Basierend auf einer ersten Kostenschätzung werden im Haushalt 2019 des Kreises Coesfeld 325.000 EUR bereitgestellt. Diese Haushaltsermächtigung steht unter folgendem Sperrvermerk: Im Rahmen des mobilen Münsterlandes sind den Projektträgern attraktive Förderquoten zugesagt worden, die genauen Quoten sind jedoch noch nicht bekannt. Die finanziellen Mittel werden daher unter dem Vorbehalt einer Förderquote von mindestens 80 % bereitgestellt. Dies würde einem Eigenanteil des Kreises Coesfeld von 65.000 EUR entsprechen (hiervon 60.000 EUR investiv, 5.000 EUR konsumtiv).

MA Raabe erläutert das geplante Pilotprojekt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation. Zur Veranschaulichung der praktischen Umsetzung führt er anschließend einen kurzen Film vor, in dem über die erfolgreiche Einführung eines vergleichbaren autonomen Shuttle-Busses in Bad Birnbach berichtet wird.

 

Ktabg. Vogt befürwortet die Maßnahme aus Sicht der SPD-Fraktion, würde es aber begrüßen, wenn neben dem vorgeschlagenen Projekt an der Burg Vischering auch 4 – 5 Alternativstrecken mitbedacht würden, um eine Auswahlmöglichkeit zu schaffen. Zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages schlägt er im Namen der SPD-Fraktion als Änderung vor, im Haushalt 2019 lediglich 100.000 € an Mitteln bereit zu stellen und über den restlichen Betrag eine Verpflichtungsermächtigung für 2020 vorzusehen. Dies sei ausreichend, um zunächst die Planungsreife herzustellen und das Projekt in die Wege zu leiten.

 

Ktabg. Wobbe verweist auf die bereits im Beschlussvorschlag vorgesehene Anbringung eines Sperrvermerkes für die Verwendung der Mittel und hält vor diesem Hintergrund die vom Ktabg. Vogt vorgeschlagene teilweise Verlagerung in eine Verpflichtungsermächtigung nicht für erforderlich. Zum Projekt möchte er wissen, über welchen Zeitraum und in welcher Höhe die Förderung erfolgt und wer nach welchen Maßstäben über die Vergabe der Fördermittel entscheidet.  

 

MA Tranel entgegnet, dass der Projektzeitraum im Rahmen des Reallabors bis Ende Oktober 2021 läuft. Es handelt sich um einen landesweiten Fördertopf, dessen Einzelheiten noch nicht feststehen, so dass insbesondere auch noch keine Förderrichtlinien existieren. Da es aber durchaus wahrscheinlich ist, dass eine Entscheidung über die Vergabe anhand der Reihenfolge der Antragseingänge erfolgt, sollte die Möglichkeit zur Antragstellung bereits jetzt genutzt werden.

 

SB Nawrocki erklärt, dass die FDP-Fraktion das Projekt ebenfalls befürwortet, und wirft die Frage auf, ob es nicht sinnvoll sei, direkt ein zweites Fahrzeug einzuplanen für den Fall, dass sich möglicherweise Schwierigkeiten mit der Zuverlässigkeit ergeben. Auch plädiert er dafür, bei der Streckensuche eine mögliche Anbindung an den Bahnhof oder an eine Schnellbuslinie einzubeziehen, um auch nach Ende der Förderung eine sinnvolle Verwendung sicherzustellen. Außerdem möchte er wissen, ob es für die Fahrzeuge auch alternative Hersteller gibt.

 

MA Raabe erklärt hierzu, dass der Markt für die Fahrzeuge zwar sehr überschaubar ist, es jedoch zumindest noch einen zweiten Anbieter gibt, so dass eine Alternative vorhanden ist.

 

Zur Frage der Anbindung an eine Schnellbuslinie entgegnet MA Tranel, dass dies im Rahmen des Pilotprojektes bewusst noch nicht geplant ist, da es sich um ein System handelt, das ggf. noch störungsanfällig ist und zunächst erprobt werden muss. Bei einem Einsatz für Besucher der Burg Vischering sei dies deutlich besser zu verkraften und zu kompensieren als z. B. für Berufspendler, die einen Anschlussbus zwingend erreichen müssen. Ziel sei es natürlich, eine derartige Anbindung zu schaffen, allerdings erst nach ausreichender Erfahrungssammlung.

 

Ktabg. Bontrup wirft angesichts des Umstandes, dass noch für mehrere Jahre eine Begleitung durch eine Aufsichtsperson erforderlich sein wird, die Frage auf, ob die technischen Voraussetzungen noch nicht vorliegen und das Projekt evtl. zu früh angegangen werde.

 

MA Tranel erläutert, dass ein vollständiger Verzicht auf Personal im Wesentlichen aufgrund gesetzlicher Beschränkungen noch nicht möglich ist. Technisch seien die Voraussetzungen aber grundsätzlich gegeben. Im Übrigen handle es sich bei der Begleitperson nicht um einen ausgebildeten Fahrer, sondern lediglich um einen sog. Operator, der deutlich geringere Qualifikationen mitbringen muss. Dies stelle angesichts des Fachkräftemangels im ÖPNV einen wichtigen Vorteil dar. Auf Nachfrage des Ktabg. ergänzt MA Tranel, dass ein Eingreifen des Operators in der Regel nur erforderlich ist, wenn ein Fahrzeug falsch geparkt wurde und den Fahrweg blockiert.

 

SB Spräner erkundigt sich nach möglichen Fahrpreisen für den Shuttle-Bus. MA Raabe antwortet, dass in Bad Birnbach die Fahrt gratis angeboten werde. Zu möglichen Fahrpreisen müsse man sich noch unter Berücksichtigung der laufenden Kosten, die bei der RVM anfallen würden, nähere Gedanken machen. MA Tranel ergänzt, dass für den Projektzeitraum sicherlich auch eine Gratis-Nutzung denkbar sei, langfristig der Shuttle-Service aber in das Tarifsystem des ÖPNV eingebunden werden müsse.

 

Ktabg. Seiwert möchte wissen, wie die Fahrgäste in anderen Projekten derartige Angebote bisher angenommen und auf den Umstand reagiert haben, dass die Fahrzeuge nicht mehr von einem Fahrer gesteuert werden.

 

MA Raabe verweist hierzu auf das Beispiel in Bad Birnbach, wo das Projekt angesichts der Fahrgastzahlen gut angenommen werde. Dies sei hier im Münsterland nicht anders zu erwarten. An den Verzicht auf einen Fahrer müssen sich die Fahrgäste teilweise erst ein wenig gewöhnen, wobei andererseits auch die Neugier und ein gewisser Eventcharakter von Beginn an für eine gute Resonanz sorgen dürften.

 

Ktabg. Vogt plädiert nochmals für den eingangs erwähnten Vorschlag der SPD-Fraktion, im Haushalt 2019 lediglich 100.000 € einzustellen, da hiermit das Projekt vorangebracht werden könne, gleichzeitig aber der Haushalt nicht unnötig belastet werde. Die Fortführung des Projektes in den Folgejahren sei auch durch eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung sichergestellt. Bei Anbringung eines Sperrvermerkes könne hingegen nicht direkt die notwendige Planung beauftragt werden.

 

Ktabg. Schulze Esking sieht dies anders und verweist auf die vorangegangene Sitzung des Unterausschusses ÖPNV, in der dargestellt worden sei, dass die notwendige Machbarkeitsstudie unabhängig von der Bereitstellung der Projektmittel beauftragt werden könne. Dies wird von MA Raabe mit dem Hinweis bestätigt, dass für ein derartiges Gutachten mit Kosten im 4-stelligen Bereich allgemeine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Außerdem hält Ktabg. Schulze Esking es mit Blick auf ein klares Signal in Richtung des Fördergebers für Erfolg versprechender, die Haushaltsmittel bereits vollständig im nächsten Jahr einzuplanen.

 

Auf eine förmliche Abstimmung über den Änderungsvorschlag wird seitens der SPD-Fraktion verzichtet. Vors. Bednarz lässt sodann über den unveränderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig