Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu empfehlen:

 

 

  1. Unter Fortschreibung der bisherigen Beschlüsse zu anstehenden baulichen Maßnahmen wird die Verwendung der Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Kapitel 2) „Schulsanierungsprogramm“ nach Maßgabe der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beschlossen.

 

  1. Der Fortschreibung der Verwendung der Fördermittel nach dem Kommunalinvestitions-förderungsgesetz (Kapitel 1) „Infrastrukturprogramm“ und dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ wird nach Maßgabe der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuordnung der beschlossenen Maßnahmen auf die vorgenannten Förderprogramme (KInvFöG Kapitel 1 / KInvFöG Kapitel 2 / Gute Schule 2020) im Bedarfsfall zu modifizieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die zur Verfügung stehenden Gesamtfördersummen eingehalten werden.  

 

  1. Die Verwaltung wird regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen zum Baufortschritt und zur Einhaltung des Kostenrahmens der geförderten Maßnahmen berichten.

AL’in Brockkötter erläutert, dass in der vorgelegten Finanzierungskonzeption nur die machbaren Maßnahmen aufgeführt worden seien; ihre Vereinbarkeit mit den jeweiligen Förderbestimmungen sei geprüft worden. Zudem seien künftige Preissteigerungen bei den Berechnungen mitberücksichtigt worden. Das Programm KInvFöG II könne nur für Schulen verwendet werden, daher könne der Bau des Kreishauses V nur über das Förderprogramm KInvFöG I abgewickelt werden. Einige Maßnahmen, wie zum Beispiel die energetische Sanierung der Geschwister-Scholl-Schule in Nottuln seien darüber hinaus auf verschiedene Förderprogramme aufgeteilt worden. Bei der genannten Maßnahme sei der Grunderwerb bereits abgerechnet.

 

Auch seien neue Maßnahmen hinzugekommen, wie zum Beispiel die Dacheindeckung des Kreishauses II. Auch diese Maßnahme könne nur über das Förderprogramm KInvFöG I finanziert werden. Ebenso verhalte es sich auch mit den Maßnahmen „Errichtung eines zweiten Flucht- und Rettungsweges auf der Kolvenburg“ und „Energetische Sanierung der Kellerräume der Geschwister-Scholl-Schule zur Einrichtung von Archivräumen und einer Redundanz-Leitstelle für den Rettungsdienst“. Ziel sei es, nach Möglichkeit alle Fördermittel abzurufen.

 

Der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann führt ergänzend aus, dass auch in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung darüber berichtet worden sei, dass ein erheblicher Stau bei der Abrufung der bereitgestellten Fördermittel durch die Kommunen bestehe.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig