Sitzung: 29.11.2018 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1236
Beschluss:
- Die im
Entwurf des Haushaltsplanes 2019 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den
Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge
in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen
im Budget 3
Produktgruppen ab
Seite
10.03 Zentraler
Service 375
10.04 EDV 387
10.05
E-Government, Kommunikation 395
11.01
Personalwirtschaft 405
11.02 Organisation 414
20.01 Haushalt,
Finanzcontrolling 423
20.02
Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung 429
20.03
Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung 435
20.05
Liegenschaftsverwaltung 440
im Budget 4
Produktgruppen ab
Seite
00.01
Verwaltungsleitung 519
01.01 Büro des
Landrats 533
01.02
Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung 538
01.03
Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv 550
01.04 Recht 559
01.05
Kommunalaufsicht 564
01.06
Kreistagsbüro 569
02.01
Gleichstellung 583
08.01 Personalrat 591
14.01
Rechnungsprüfung 601
14.02 Zentrale
Vergabestelle und Datenschutz 608
31.01 Zentrale
Aufgaben der Polizei 613
im Budget 5
Produktgruppe ab
Seite
21.00 Allgemeine
Finanzwirtschaft 623
inklusive der bei
den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter
Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
- Die von den Fachausschüssen empfohlenen
Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2019) der Zuschussbedarfe aller
übrigen im Entwurf des Haushaltes 2019 ausgewiesenen Produktgruppen werden
unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen
anerkannt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
Beschlussvorschlag/Empfehlungen
an den Kreisausschuss/Kreistag:
- Die im
vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2019 im Budget 5 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ (ab Seite 621)
ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter
Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen
anerkannt.
- Die im
Entwurf vorliegende Haushaltssatzung
(Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr
2019 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter
Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen
beschlossen.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergebenden Änderungen werden in einer
Änderungsliste (2/2019) zusammengestellt und dem Kreisausschuss/Kreistag zur
weiteren Beratung vorgelegt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
Zu Beginn der Beratung weist der Ausschussvorsitzende Prof. Dr.
Gochermann auf die Anträge der Kreistagsfraktion der SPD und der
Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN hin. Sodann stellt er kurz die
Beschlusspunkte und die Beschlussempfehlungen der Sitzungsvorlage vor. Er
bedankt sich für die ausführlichen und nachvollziehbaren Darstellungen.
Anschließend ruft er die einzelnen Produktbereiche im Zuständigkeitsbereich des
Ausschusses auf und bittet um Wortmeldungen.
Ktabg. Kortmann erklärt, dass der Produktbereich 02 – Gleichstellung mit
zu wenigen Haushaltsmitteln ausgestattet sei. Auf Nachfrage des
Ausschussvorsitzenden erklärt er jedoch, dass hierzu kein Antrag gestellt
werde. Weitere Wortmeldungen zu den Produktgruppen erfolgen nicht.
Anschließend erkundigt sich Ktabg. Kortmann, ob die Einrichtung eines
Klimaschutzfonds beim Kreis Coesfeld umlagerelevant wäre. Auf Nachfrage des
Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Gochermann führt er weiter aus, dass der Kreis
Coesfeld selbst und andere Geldgeber in den Fonds einzahlen sollen. Über den
Fonds sollen dann Beteiligungen bis zu 20 % an klimafreundlichen Firmen
finanziert werden. AL’in Brockkötter erläutert, dass es sich um eine investive
Maßnahme handeln müsste, damit diese nicht unmittelbar umlagerelevant werde.
Sie sichert eine entsprechende Prüfung zu.
Anmerkung der Verwaltung
Abhängig von der konkreten
Ausgestaltung des Fonds wäre dieser bilanziell bei den Finanzanlagen des
Kreises Coesfeld auszuweisen, sofern die Beteiligung an dem Fonds auf Dauer
ausgelegt ist. Die Einzahlung in einen solchen Fonds wäre damit als investive
Auszahlung zu veranschlagen und nicht unmittelbar umlagerelevant.
Ktabg. Lunemann fordert, dass bezahlbarer Wohnraum gefördert werde. Die
Verwaltung solle ein entsprechendes Modell hierzu entwickeln. Das Thema
aufgreifend führt Ktabg. Kleerbaum aus, dass dieses Problem auch an anderer
Stelle relevant sei, insbesondere bei den Wohnbaugesellschaften. Der Kreis
Coesfeld habe seine Aktivitäten auf diesem Gebiet an die Wohnbau
Westmünsterland eG verlagert, welche vor allem im Südkreis aktiv sei.
Im Nordkreis wiederum sei die WSG mit über 1.000 Wohneinheiten aktiv. Das
Angebot im Südkreis sei schlechter, als das im Nordkreis. Diesbezüglich seien
vermehrte Anstrengungen der Wohnbau Westmünsterland eG wünschenswert; welche
jedoch nur aktiv werde, wenn es sich wirtschaftlich lohnte. Der Landrat sei
jedoch Mitglied des Aufsichtsrates und könne sich so gegebenenfalls für ein
stärkeres Engagement im Südkreis einsetzen. Für den Wohnungsbau würden 12 Mio.
€ zusätzlich zur Verfügung gestellt, dies sei jedoch insgesamt zu wenig Geld.
Die Verwaltung solle sich diesbezüglich um mehr Informationen bemühen.
Politisch sei ein Engagement vernünftig, aber der Kreis Coesfeld selbst habe
wenig Einfluss und die Gründung einer eigenen Genossenschaft sei sinnlos.
Auch Ktabg. Kortmann und der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Gochermann
sprechen sich dafür aus, dass das Thema durch die Verwaltung aufgearbeitet
werden solle. Der Ausschussvorsitzende möchte insbesondere wissen, welche
Akteure mit welchen Tätigkeitsschwerpunkten zu verzeichnen seien.
Ktabg. Waldmann hebt nochmals hervor, dass die ausreichende Versorgung
mit bezahlbarem Wohnraum ein wichtiges Handlungsfeld der Politik sei.
Ktabg. Kleerbaum führt aus, dass der Landrat bei der Wohnbau
Westmünsterland eG aktiv sei, Ktabg. Wessels und er selbst seien in der WSG
aktiv. Die Tätigkeitsfelder der Akteure seien abgesprochen worden. Zurzeit
würde zu Bedarfen kommuniziert, die unterschiedlich bewertet würden.
Insgesamt halten die Ktabg. Lunemann und Kleerbaum sowie der
Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Gochermann fest, dass die Situation vonseiten
der Verwaltung geprüft und Handlungsspielräume der Politik ermittelt und
dargestellt werden sollten.
MA’in Thiesing führt hierzu aus, dass der Wohnungsbau ein wichtiges
Thema der Kreisentwicklung sei, welches auch mit den Bürgermeisterinnen und
Bürgermeistern und außerhalb der Genossenschaften besprochen werde. Sobald
ausreichende Informationen zusammengetragen worden seien, sichert sie einen
entsprechenden Tagesordnungspunkt zum Thema im Ausschuss zu.
Ktabg. Kortmann möchte wissen, ob der Landrat per Kreistagsbeschluss
verpflichtet werden könne, den Haushalt bei einer bestimmten
Eigenkapitalausstattung ohne Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage vorzulegen.
AL Heuermann verweist darauf, dass der Beschluss über die Haushaltssatzung und
damit auch den Hebesatz der Kreisumlage allgemein dem Kreistag obliege. Ktabg.
Kleerbaum ergänzt, dass der Landrat das Recht habe, den Haushaltsentwurf nach
seinen Vorstellungen einzubringen. Es sei wohl nicht möglich, dem Landrat
dieses Recht per Kreistagsbeschluss zu nehmen. Dies sei auch schon mit dem
Ktabg. Vogelpohl besprochen worden.
Der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Gochermann verweist sodann auf den
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 19.11.2018 zur Veranstaltung eines
Fahrradaktionstages. Ktabg. Rampe erläutert hierzu, dass der Kreis Borken
bereits ein entsprechendes Event organisiert habe, bei welchem 100.000 Teilnehmer
verzeichnet werden konnten. Eine solche Veranstaltung stünde auch dem Kreis
Coesfeld gut zu Gesicht. Der Kreis Coesfeld engagiere sich dafür, die
Attraktivität des Fahrrads zu steigern und eine solche Veranstaltung zwischen
den beiden großen Städten des Kreises an einem Samstag sei sinnvoll. Ktabg.
Kleerbaum hält den Vorschlag für einen guten Ansatz. Im Rahmen der Organisation
sollten auch Fördermittel akquiriert werden. Ktabg. Rampe fragt sodann die
Anwesenden, ob ein Betrag im Haushalt 2019 angesetzt werden solle. Der
Ausschussvorsitzende und Ktabg. Kleerbaum bejahen dies; bezüglich des Betrages
solle sich die Verwaltung informieren. AL’in Brockkötter erwidert, dass dies
bereits geschehen sei. AL Heuermann führt aus, dass ein erheblicher Aufwand für
die Durchführung einer solchen Veranstaltung zu veranschlagen sei. Der
Eigenanteil des Kreises belaufe sich voraussichtliche auf 20.000 €. Zudem sei
der Fahrradkalender 2019 bisher gut gefüllt und der Kreis Borken habe auf
Nachfrage mitgeteilt, dass ein Vorlauf von sieben Monaten zur Organisation
einer solchen Veranstaltung notwendig sei. Als frühester realistischer
Zeitpunkt für die Durchführung der Veranstaltung wäre somit der Herbst 2019 zu
nennen. Deswegen sollten die Ansätze auch mit einem Sperrvermerk versehen
werden, so Ktabg. Rampe.
Sodann lässt der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Gochermann über den
folgenden Antrag abstimmen:
„Der
Kreis Coesfeld veranstaltet in Zusammenarbeit mit den Städten Coesfeld und
Dülmen 2019 einen Rad-Aktionstag und sperrt hierfür einen Tag die B 474
zwischen beiden Städten. Hierzu sind entsprechende Absprachen zu treffen. Zu
der Finanzierung der Aktion beantragt die Verwaltung eine Landesförderung. Der
Kreis Coesfeld beteiligt sich mit Eigenmitteln in Höhe von maximal 20.000 €.
Die im Haushaltsjahr 2019 zu veranschlagenden Haushaltsmittel werden mit einem
Sperrvermerk versehen.“
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anschließend ruft der Ausschussvorsitzende den Antrag der
Kreistagsfraktion BÜDNIS90/DIE GRÜNEN vom 27.11.2018 zur Beratung auf.
Sachkundige Bürgerin Dr. Spallek beantragt, getrennt über die einzelnen Punkte
abzustimmen. Dem stimmt der Ausschussvorsitzende zu. Zur Begründung des
Antrages führt Sachkundige Bürgerin Dr. Spallek aus, dass die dargestellte
Zielerreichungsquote gut sei. Jedoch seien in vielen Produkten Erläuterungen
hierzu nicht vorhanden oder spärlich. Es müsse klar werden, was die Verwaltung
tun wolle, um die Ziele zu erreichen. Dies gelte unter anderem für einige der
Ziele bei den Produktbereichen 39 und 70. Die Ziele sollten zudem im Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung beraten werden. Die
Zielvorstellungen und signifikante Abweichungen von Plan- und Ist-Werten seien
zu erläutern. AL Brockkötter weist darauf hin, dass zu bestimmten Produkten
bereits seit dem letzten Trimesterbericht zu den Zielen und den Maßnahmen zur
Zielerreichung berichtet werde. Es solle sich insgesamt zur besseren
Übersichtlichkeit auf die wichtigsten Abweichungen konzentriert werden. Ktabg.
Wessels merkt an, dass sich die Erläuterungen aus seiner Sicht qualitativ und
quantitativ verbessert hätten. Der Trimesterbericht liefere weiterhin nunmehr
Informationen nicht nur zur monetären, sondern auch zur strategischen Ebene,
was positiv zu bewerten sei.
Zur genaueren Konkretisierung des Antrages erkundigt sich der
Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann, ob zu Punkt 2 eine Beratung im Rahmen der
Haushaltsberatungen erfolgen, oder ob diese unterjährig stattfinden solle. Sachkundige
Bürgerin Dr. Spallek und der Ausschussvorsitzende halten gemeinsam fest, dass
von der Beratungspflicht vor allem signifikante Änderungen betroffen sein
sollen.
Bei der Abstimmung über die Punkte des Antrages einigen sich Ktabg.
Kortmann und der Ausschussvorsitzende darauf, dass über Punkt 1 gesondert und
über die Punkte 2, 3 und 4 zusammengefasst abgestimmt werden soll. Gegen diese
Vorgehensweise werden keine Bedenken erhoben.
„1. Streichung von
Investitionen: 010113FMO Kapitalerhöhung Flughafen Münster-Osnabrück: 75.833 €“
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen
17 Nein-Stimmen
Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
„2. Die Verwaltung berichtet künftig
innerhalb der Tagesordnung des jeweiligen Fachausschusses über geplante
Änderungen bei den Zielformulierungen für einzelne Produkte. Zieländerungen
werden im Haushaltsbuch gekennzeichnet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, signifikante
Zielverfehlungen in den Produktbeschreibungen zu erläutern.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, mittelfristige
Zielstellungen der Produktbeschreibung innerhalb des Planzeitraums
niederzulegen.“
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Sodann wird die Änderungsliste beraten. Ktabg. Rampe weist in diesem
Zusammenhang auf die Beratungen im Jugendhilfeausschuss hin: Es sei
festgehalten worden, dass im nächsten Unterausschuss fundierte Zahlen vorgelegt
werden sollten, ob ein Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder sinnvoll sei.
Auch Ktabg. Kleerbaum weist darauf hin, dass man sich im Vorfeld bezüglich
dieses Themas verständigt habe. Angebracht sei ein sensibler Umgang mit diesem
Thema; insbesondere vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Regelungen der
Jugendämter auf dem Gebiet des Kreises. Im nächsten Jahr stünden größere
Veränderungen im KiBiz an, welche zunächst abgewartet werden sollten. Zudem sei
auch darauf zu schauen, wie die Verständigungen mit den Jugendämtern der Städte
Coesfeld und Dülmen verliefen. Es sollten hier keine Erwartungen geweckt
werden, sondern verschiedene Handlungsoptionen vorsichtig ausgelotet werden.
Dem stimmt Dezernent Schütt zu. Es würden Daten benötigt, auf deren Grundlage
Entscheidungen getroffen werden könnten. Die Kommunen seien mit der
Datenerhebung beauftragt worden; zudem liefe eine Anfrage an die citeq. Ein
möglicher Zeitpunkt zur Vorlage der Daten wäre der nächste Unterausschuss.
Ktabg. Wessels weist darauf hin, dass in Dülmen bereits Entscheidungen aufgrund
der vorliegenden Daten getroffen worden sein. Diese werden hier noch benötigt,
so Ktabg. Rampe.
Im Anschluss gibt AL’in Brockkötter die Inhalte der Änderungsliste
01/2019 wieder. Sie erkundigt sich bei den Anwesenden, ob die voraussichtlichen
Veränderungen durch die LWL-Umlage in der Änderungsliste 02/2019
mitberücksichtigt werden sollten. Ktabg. Wessels möchte wissen, mit welchen
Wirkungen dies verbunden sei. Der Hebesatz, so AL’in Brockkötter würde ceteris
paribus um 0,29 Prozentpunkte sinken, was eine Verbesserung für die
kreisangehörigen Kommunen bedeutete. Dem Ktabg. Kleerbaum versichert sie, dass
ein Vorgehen wie vorgeschlagen auch die planerische Verringerung der
Ausgleichsrücklage um 500.000 € erleichtere. Auf Nachfrage des
Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Gochermann erklären die anwesenden
Ausschussmitglieder dann folgende Beschlussempfehlung an den Kreisausschuss:
„Die
Verwaltung erwartet, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe den zur
Festsetzung der Landschaftsumlage ursprünglich vorgesehenen Hebesatz von 15,40
% auf 15,15 % absenken wird. Dem KA wird empfohlen, über die Weitergabe der
daraus für den Kreishaushalt resultierenden Verbesserung an die kreisangehörigen
Kommunen einen Beschluss herbeizuführen. Die voraussichtlich eintretende
Verbesserung ist auf der zweiten Änderungsliste zur KA-Sitzung am 05.12.2018
darzustellen.“
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Ansätze für den Neubau der Rettungswache in Billerbeck
(Produktgruppe 10.02, Investitionsnummer 100119RWB) und den Neubau der
Rettungswache in Nottuln (Produktgruppe 10.02, Investitionsnummer 100916RWN)
würden in der Ansatzplanung konzentriert und zeitlich vorgezogen, so AL’in
Brockkötter. Zudem würden in der Änderungsliste auch zusätzliche investive
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1,5 Mio. € für die Erweiterung der
Kreisleitstelle beziehungsweise der Rettungswache Coesfeld berücksichtigt. Dies
unterstreicht sie auf Anfrage des Ausschussvorsitzenden nochmals. Der Ansatz
für den Außenspielplatz an der Burg Vischering werde auf 50.000 € reduziert und
mit einem Sperrvermerk versehen (Produktgruppe 10.02, Investitionsnummer
100619VISC).
Ktabg. Kortmann möchte wissen, ob die konzentrierte Veranschlagung der
Rettungswachen realistisch sei. Dezernent Helmich entgegnet, dass die
Rettungswache Ascheberg jetzt schon ausgeschrieben sei. Die Vorgehensweise der
zeitigen Ausschreibungen solle beibehalten werden. Die Baukosten stiegen
kontinuierlich und der Rettungsbedarfsplan sorge für zusätzlichen
Umsetzungsdruck. Der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Gochermann fasst zusammen,
dass die Ansatzplanung den Zwängen des Rettungsbedarfsplanes Rechnung trüge und
zum Wohle der Bürger sei. Ktabg. Kleerbaum merkt kritisch an, dass man über
eine solche Ansatzentwicklung wohl auch schon vor vier Wochen informiert
gewesen sei. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Ansätze erst über die
Änderungsliste nachgereicht würden. Die Maßnahmen seien schon länger Thema, so
Dezernent Helmich, auch im Kontext der Schaffung einer Redundanzleitstelle.
Jetzt habe man sich auf einen Standort geeinigt und könne somit auch die
Planung der übrigen Standorte finalisieren. Diese Erklärung wird von Ktabg.
Kleerbaum akzeptiert.
Sachkundige Bürgerin Spallek hält fest, dass für die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage künftig das Werkzeug des globalen Minderaufwands verwendet
werden könne. Sodann lässt der der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Gochermann
über die Beschlüsse und Beschlussvorschläge abstimmen. Über die Punkte 1 und 2
des ersten Teils wird getrennt und über die Punkte 1 und 2 des zweiten Teils
der Sitzungsvorlage zusammen abgestimmt.