Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im Budget 3

 

Produktgruppen                                                                                              ab Seite

 

10.03 Zentraler Service                                                                                   375

10.04 EDV                                                                                                       387

10.05 E-Government, Kommunikation                                                           395

11.01 Personalwirtschaft                                                                                405

11.02 Organisation                                                                                         414

20.01 Haushalt, Finanzcontrolling                                                                  423

20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung                                 429

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung                              435

20.05 Liegenschaftsverwaltung                                                                      440

 

im Budget 4

 

Produktgruppen                                                                                              ab Seite

 

00.01 Verwaltungsleitung                                                                                519

01.01 Büro des Landrats                                                                                533

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung                                              538

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv                                                          550

01.04 Recht                                                                                                    559

01.05 Kommunalaufsicht                                                                                564

01.06 Kreistagsbüro                                                                                       569

02.01 Gleichstellung                                                                                       583

08.01 Personalrat                                                                                           591

14.01 Rechnungsprüfung                                                                               601

14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz                                             608

31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei                                                               613

 

im Budget 5

 

Produktgruppe                                                                                                ab Seite

 

21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft                                                                 623

 

inklusive der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               17 Ja-Stimmen

                                                      2 Nein-Stimmen

 

 

  1. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2019) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2019 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               17 Ja-Stimmen

                                                      2 Nein-Stimmen

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:

 

  1. Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2019 im Budget 5 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ (ab Seite 621) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

  1. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2019 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste (2/2019) zusammengestellt und dem Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               17 Ja-Stimmen

                                                      2 Nein-Stimmen

 


Zu Beginn der Beratung weist der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Gochermann auf die Anträge der Kreistagsfraktion der SPD und der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN hin. Sodann stellt er kurz die Beschlusspunkte und die Beschlussempfehlungen der Sitzungsvorlage vor. Er bedankt sich für die ausführlichen und nachvollziehbaren Darstellungen. Anschließend ruft er die einzelnen Produktbereiche im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses auf und bittet um Wortmeldungen.

Ktabg. Kortmann erklärt, dass der Produktbereich 02 – Gleichstellung mit zu wenigen Haushaltsmitteln ausgestattet sei. Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden erklärt er jedoch, dass hierzu kein Antrag gestellt werde. Weitere Wortmeldungen zu den Produktgruppen erfolgen nicht.

 

Anschließend erkundigt sich Ktabg. Kortmann, ob die Einrichtung eines Klimaschutzfonds beim Kreis Coesfeld umlagerelevant wäre. Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Gochermann führt er weiter aus, dass der Kreis Coesfeld selbst und andere Geldgeber in den Fonds einzahlen sollen. Über den Fonds sollen dann Beteiligungen bis zu 20 % an klimafreundlichen Firmen finanziert werden. AL’in Brockkötter erläutert, dass es sich um eine investive Maßnahme handeln müsste, damit diese nicht unmittelbar umlagerelevant werde. Sie sichert eine entsprechende Prüfung zu.

 

Anmerkung der Verwaltung

Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Fonds wäre dieser bilanziell bei den Finanzanlagen des Kreises Coesfeld auszuweisen, sofern die Beteiligung an dem Fonds auf Dauer ausgelegt ist. Die Einzahlung in einen solchen Fonds wäre damit als investive Auszahlung zu veranschlagen und nicht unmittelbar umlagerelevant.

 

Ktabg. Lunemann fordert, dass bezahlbarer Wohnraum gefördert werde. Die Verwaltung solle ein entsprechendes Modell hierzu entwickeln. Das Thema aufgreifend führt Ktabg. Kleerbaum aus, dass dieses Problem auch an anderer Stelle relevant sei, insbesondere bei den Wohnbaugesellschaften. Der Kreis Coesfeld habe seine Aktivitäten auf diesem Gebiet an die Wohnbau Westmünsterland eG verlagert, welche vor allem im Südkreis aktiv sei.

Im Nordkreis wiederum sei die WSG mit über 1.000 Wohneinheiten aktiv. Das Angebot im Südkreis sei schlechter, als das im Nordkreis. Diesbezüglich seien vermehrte Anstrengungen der Wohnbau Westmünsterland eG wünschenswert; welche jedoch nur aktiv werde, wenn es sich wirtschaftlich lohnte. Der Landrat sei jedoch Mitglied des Aufsichtsrates und könne sich so gegebenenfalls für ein stärkeres Engagement im Südkreis einsetzen. Für den Wohnungsbau würden 12 Mio. € zusätzlich zur Verfügung gestellt, dies sei jedoch insgesamt zu wenig Geld. Die Verwaltung solle sich diesbezüglich um mehr Informationen bemühen. Politisch sei ein Engagement vernünftig, aber der Kreis Coesfeld selbst habe wenig Einfluss und die Gründung einer eigenen Genossenschaft sei sinnlos.

Auch Ktabg. Kortmann und der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Gochermann sprechen sich dafür aus, dass das Thema durch die Verwaltung aufgearbeitet werden solle. Der Ausschussvorsitzende möchte insbesondere wissen, welche Akteure mit welchen Tätigkeitsschwerpunkten zu verzeichnen seien.

Ktabg. Waldmann hebt nochmals hervor, dass die ausreichende Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum ein wichtiges Handlungsfeld der Politik sei.

Ktabg. Kleerbaum führt aus, dass der Landrat bei der Wohnbau Westmünsterland eG aktiv sei, Ktabg. Wessels und er selbst seien in der WSG aktiv. Die Tätigkeitsfelder der Akteure seien abgesprochen worden. Zurzeit würde zu Bedarfen kommuniziert, die unterschiedlich bewertet würden.

Insgesamt halten die Ktabg. Lunemann und Kleerbaum sowie der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Gochermann fest, dass die Situation vonseiten der Verwaltung geprüft und Handlungsspielräume der Politik ermittelt und dargestellt werden sollten.

MA’in Thiesing führt hierzu aus, dass der Wohnungsbau ein wichtiges Thema der Kreisentwicklung sei, welches auch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und außerhalb der Genossenschaften besprochen werde. Sobald ausreichende Informationen zusammengetragen worden seien, sichert sie einen entsprechenden Tagesordnungspunkt zum Thema im Ausschuss zu.

 

Ktabg. Kortmann möchte wissen, ob der Landrat per Kreistagsbeschluss verpflichtet werden könne, den Haushalt bei einer bestimmten Eigenkapitalausstattung ohne Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage vorzulegen. AL Heuermann verweist darauf, dass der Beschluss über die Haushaltssatzung und damit auch den Hebesatz der Kreisumlage allgemein dem Kreistag obliege. Ktabg. Kleerbaum ergänzt, dass der Landrat das Recht habe, den Haushaltsentwurf nach seinen Vorstellungen einzubringen. Es sei wohl nicht möglich, dem Landrat dieses Recht per Kreistagsbeschluss zu nehmen. Dies sei auch schon mit dem Ktabg. Vogelpohl besprochen worden.

 

Der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Gochermann verweist sodann auf den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 19.11.2018 zur Veranstaltung eines Fahrradaktionstages. Ktabg. Rampe erläutert hierzu, dass der Kreis Borken bereits ein entsprechendes Event organisiert habe, bei welchem 100.000 Teilnehmer verzeichnet werden konnten. Eine solche Veranstaltung stünde auch dem Kreis Coesfeld gut zu Gesicht. Der Kreis Coesfeld engagiere sich dafür, die Attraktivität des Fahrrads zu steigern und eine solche Veranstaltung zwischen den beiden großen Städten des Kreises an einem Samstag sei sinnvoll. Ktabg. Kleerbaum hält den Vorschlag für einen guten Ansatz. Im Rahmen der Organisation sollten auch Fördermittel akquiriert werden. Ktabg. Rampe fragt sodann die Anwesenden, ob ein Betrag im Haushalt 2019 angesetzt werden solle. Der Ausschussvorsitzende und Ktabg. Kleerbaum bejahen dies; bezüglich des Betrages solle sich die Verwaltung informieren. AL’in Brockkötter erwidert, dass dies bereits geschehen sei. AL Heuermann führt aus, dass ein erheblicher Aufwand für die Durchführung einer solchen Veranstaltung zu veranschlagen sei. Der Eigenanteil des Kreises belaufe sich voraussichtliche auf 20.000 €. Zudem sei der Fahrradkalender 2019 bisher gut gefüllt und der Kreis Borken habe auf Nachfrage mitgeteilt, dass ein Vorlauf von sieben Monaten zur Organisation einer solchen Veranstaltung notwendig sei. Als frühester realistischer Zeitpunkt für die Durchführung der Veranstaltung wäre somit der Herbst 2019 zu nennen. Deswegen sollten die Ansätze auch mit einem Sperrvermerk versehen werden, so Ktabg. Rampe.

Sodann lässt der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Gochermann über den folgenden Antrag abstimmen:

 

 

„Der Kreis Coesfeld veranstaltet in Zusammenarbeit mit den Städten Coesfeld und Dülmen 2019 einen Rad-Aktionstag und sperrt hierfür einen Tag die B 474 zwischen beiden Städten. Hierzu sind entsprechende Absprachen zu treffen. Zu der Finanzierung der Aktion beantragt die Verwaltung eine Landesförderung. Der Kreis Coesfeld beteiligt sich mit Eigenmitteln in Höhe von maximal 20.000 €. Die im Haushaltsjahr 2019 zu veranschlagenden Haushaltsmittel werden mit einem Sperrvermerk versehen.“

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

Anschließend ruft der Ausschussvorsitzende den Antrag der Kreistagsfraktion BÜDNIS90/DIE GRÜNEN vom 27.11.2018 zur Beratung auf. Sachkundige Bürgerin Dr. Spallek beantragt, getrennt über die einzelnen Punkte abzustimmen. Dem stimmt der Ausschussvorsitzende zu. Zur Begründung des Antrages führt Sachkundige Bürgerin Dr. Spallek aus, dass die dargestellte Zielerreichungsquote gut sei. Jedoch seien in vielen Produkten Erläuterungen hierzu nicht vorhanden oder spärlich. Es müsse klar werden, was die Verwaltung tun wolle, um die Ziele zu erreichen. Dies gelte unter anderem für einige der Ziele bei den Produktbereichen 39 und 70. Die Ziele sollten zudem im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung beraten werden. Die Zielvorstellungen und signifikante Abweichungen von Plan- und Ist-Werten seien zu erläutern. AL Brockkötter weist darauf hin, dass zu bestimmten Produkten bereits seit dem letzten Trimesterbericht zu den Zielen und den Maßnahmen zur Zielerreichung berichtet werde. Es solle sich insgesamt zur besseren Übersichtlichkeit auf die wichtigsten Abweichungen konzentriert werden. Ktabg. Wessels merkt an, dass sich die Erläuterungen aus seiner Sicht qualitativ und quantitativ verbessert hätten. Der Trimesterbericht liefere weiterhin nunmehr Informationen nicht nur zur monetären, sondern auch zur strategischen Ebene, was positiv zu bewerten sei.

Zur genaueren Konkretisierung des Antrages erkundigt sich der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann, ob zu Punkt 2 eine Beratung im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolgen, oder ob diese unterjährig stattfinden solle. Sachkundige Bürgerin Dr. Spallek und der Ausschussvorsitzende halten gemeinsam fest, dass von der Beratungspflicht vor allem signifikante Änderungen betroffen sein sollen.

Bei der Abstimmung über die Punkte des Antrages einigen sich Ktabg. Kortmann und der Ausschussvorsitzende darauf, dass über Punkt 1 gesondert und über die Punkte 2, 3 und 4 zusammengefasst abgestimmt werden soll. Gegen diese Vorgehensweise werden keine Bedenken erhoben.

 

 

„1. Streichung von Investitionen: 010113FMO Kapitalerhöhung Flughafen Münster-Osnabrück: 75.833 €“

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 2 Ja-Stimmen

                                                    17 Nein-Stimmen

 

Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

 

 

„2. Die Verwaltung berichtet künftig innerhalb der Tagesordnung des jeweiligen Fachausschusses über geplante Änderungen bei den Zielformulierungen für einzelne Produkte. Zieländerungen werden im Haushaltsbuch gekennzeichnet.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, signifikante Zielverfehlungen in den Produktbeschreibungen zu erläutern.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, mittelfristige Zielstellungen der Produktbeschreibung innerhalb des Planzeitraums niederzulegen.“

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

Sodann wird die Änderungsliste beraten. Ktabg. Rampe weist in diesem Zusammenhang auf die Beratungen im Jugendhilfeausschuss hin: Es sei festgehalten worden, dass im nächsten Unterausschuss fundierte Zahlen vorgelegt werden sollten, ob ein Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder sinnvoll sei. Auch Ktabg. Kleerbaum weist darauf hin, dass man sich im Vorfeld bezüglich dieses Themas verständigt habe. Angebracht sei ein sensibler Umgang mit diesem Thema; insbesondere vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Regelungen der Jugendämter auf dem Gebiet des Kreises. Im nächsten Jahr stünden größere Veränderungen im KiBiz an, welche zunächst abgewartet werden sollten. Zudem sei auch darauf zu schauen, wie die Verständigungen mit den Jugendämtern der Städte Coesfeld und Dülmen verliefen. Es sollten hier keine Erwartungen geweckt werden, sondern verschiedene Handlungsoptionen vorsichtig ausgelotet werden. Dem stimmt Dezernent Schütt zu. Es würden Daten benötigt, auf deren Grundlage Entscheidungen getroffen werden könnten. Die Kommunen seien mit der Datenerhebung beauftragt worden; zudem liefe eine Anfrage an die citeq. Ein möglicher Zeitpunkt zur Vorlage der Daten wäre der nächste Unterausschuss. Ktabg. Wessels weist darauf hin, dass in Dülmen bereits Entscheidungen aufgrund der vorliegenden Daten getroffen worden sein. Diese werden hier noch benötigt, so Ktabg. Rampe.

Im Anschluss gibt AL’in Brockkötter die Inhalte der Änderungsliste 01/2019 wieder. Sie erkundigt sich bei den Anwesenden, ob die voraussichtlichen Veränderungen durch die LWL-Umlage in der Änderungsliste 02/2019 mitberücksichtigt werden sollten. Ktabg. Wessels möchte wissen, mit welchen Wirkungen dies verbunden sei. Der Hebesatz, so AL’in Brockkötter würde ceteris paribus um 0,29 Prozentpunkte sinken, was eine Verbesserung für die kreisangehörigen Kommunen bedeutete. Dem Ktabg. Kleerbaum versichert sie, dass ein Vorgehen wie vorgeschlagen auch die planerische Verringerung der Ausgleichsrücklage um 500.000 € erleichtere. Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Gochermann erklären die anwesenden Ausschussmitglieder dann folgende Beschlussempfehlung an den Kreisausschuss:

 

 

„Die Verwaltung erwartet, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe den zur Festsetzung der Landschaftsumlage ursprünglich vorgesehenen Hebesatz von 15,40 % auf 15,15 % absenken wird. Dem KA wird empfohlen, über die Weitergabe der daraus für den Kreishaushalt resultierenden Verbesserung an die kreisangehörigen Kommunen einen Beschluss herbeizuführen. Die voraussichtlich eintretende Verbesserung ist auf der zweiten Änderungsliste zur KA-Sitzung am 05.12.2018 darzustellen.“

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

Die Ansätze für den Neubau der Rettungswache in Billerbeck (Produktgruppe 10.02, Investitionsnummer 100119RWB) und den Neubau der Rettungswache in Nottuln (Produktgruppe 10.02, Investitionsnummer 100916RWN) würden in der Ansatzplanung konzentriert und zeitlich vorgezogen, so AL’in Brockkötter. Zudem würden in der Änderungsliste auch zusätzliche investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1,5 Mio. € für die Erweiterung der Kreisleitstelle beziehungsweise der Rettungswache Coesfeld berücksichtigt. Dies unterstreicht sie auf Anfrage des Ausschussvorsitzenden nochmals. Der Ansatz für den Außenspielplatz an der Burg Vischering werde auf 50.000 € reduziert und mit einem Sperrvermerk versehen (Produktgruppe 10.02, Investitionsnummer 100619VISC).

Ktabg. Kortmann möchte wissen, ob die konzentrierte Veranschlagung der Rettungswachen realistisch sei. Dezernent Helmich entgegnet, dass die Rettungswache Ascheberg jetzt schon ausgeschrieben sei. Die Vorgehensweise der zeitigen Ausschreibungen solle beibehalten werden. Die Baukosten stiegen kontinuierlich und der Rettungsbedarfsplan sorge für zusätzlichen Umsetzungsdruck. Der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Gochermann fasst zusammen, dass die Ansatzplanung den Zwängen des Rettungsbedarfsplanes Rechnung trüge und zum Wohle der Bürger sei. Ktabg. Kleerbaum merkt kritisch an, dass man über eine solche Ansatzentwicklung wohl auch schon vor vier Wochen informiert gewesen sei. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Ansätze erst über die Änderungsliste nachgereicht würden. Die Maßnahmen seien schon länger Thema, so Dezernent Helmich, auch im Kontext der Schaffung einer Redundanzleitstelle. Jetzt habe man sich auf einen Standort geeinigt und könne somit auch die Planung der übrigen Standorte finalisieren. Diese Erklärung wird von Ktabg. Kleerbaum akzeptiert.

Sachkundige Bürgerin Spallek hält fest, dass für die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage künftig das Werkzeug des globalen Minderaufwands verwendet werden könne. Sodann lässt der der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Gochermann über die Beschlüsse und Beschlussvorschläge abstimmen. Über die Punkte 1 und 2 des ersten Teils wird getrennt und über die Punkte 1 und 2 des zweiten Teils der Sitzungsvorlage zusammen abgestimmt.