Ktabg. Kortmann weist auf Presseberichte über einen Streit mit der Gemeinde Senden bezüglich der Finanzierung eines Radweges an der K10 hin. Momentan erhalte er keine weiteren Informationen diesbezüglich. Ktabg. Kleerbaum führt aus, dass der Kreis Coesfeld grundsätzlich keine Förderungen für Radwege gewähre. Durch eine Förderung in diesem Falle werde ein Präzedenzfall geschaffen. Grundsätzlich sei die Ansicht der Gemeinde Senden abzulehnen, da sie eigentlich die Kosten zu tragen habe. Ktabg. Kortmann möchte wissen, ob dies rechtlich so fixiert sei. Dies sei nicht der Fall, so Ktabg. Kleerbaum, aber bisher laute die allgemeine Regelung, dass die kreisangehörigen Kommunen die Kosten zu tragen hätten. Das sei allgemein bekannt und eine andere Regelung wäre eine Ausnahme für die Gemeinde Senden. Dem schließt sich der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Gochermann an. Die Verwaltung solle den Sachverhalt prüfen.