Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu machen:

 

  1. Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen werden unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Mittel im jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stehen, ab 2006 wie folgt gefördert:

    a) Dem Verein Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V. wird zur Wahrnehmung der Aufgaben
       der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Coesfeld ein Kreiszu-
       schuss zu den Personalkosten in Höhe von 11.935.-- € gewährt.

    b) Dem Diakonischen Werk des Kirchenkreises Steinfurt - Coesfeld - Borken wird zur Wahr
       nehmung der Aufgaben der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis
       Coesfeld ein Kreiszuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 4.880.-- € gewährt.

    c) Dem Verein Pro Familia Münster e. V. wird zur Wahrnehmung der Aufgaben der
        Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Coesfeld ein Kreiszuschuss
        zu den Personalkosten in Höhe von 1.350.-- € gewährt.

  2. Die sexualpädagogische Präventionsarbeit wird unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Mittel im jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stehen, ab 2006 wie folgt gefördert:

    a) Den staatlich anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen des
        Vereins Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V., des Diakonischen Werkes des Kirchen
        kreises Steinfurt – Coesfeld – Borken und des Vereins Pro Familia Münster e. V. werden zur
        (zusätzlichen) Wahrnehmung der sexualpädagogischen Präventionsarbeit im Kreis Coesfeld
        jeweils ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 5.772,80 € gewährt.

    b) Der Schwangerenberatungsstelle des Sozialdienstes katholischer Frauen in Coesfeld wird
        zur Wahrnehmung der sexualpädagogischen Präventionsarbeit im Kreis Coesfeld ein Zu
        schuss bis zu einer Höhe von 2.099,20 € gewährt.

    c) Bei absehbarer ungleichmäßiger Inanspruchnahme der sexualpädagogischen Präventions-
        arbeiten der verschiedenen Beratungsstellen oder bei beabsichtigtem Engagement weiterer
        Schwangerenberatungsstellen im Kreis hinsichtlich sexualpädagogischer Aufgaben kann die  
        Verwaltung, soweit Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr noch zur Verfügung stehen, in
        Absprache mit den Beratungsstellen eine andere Verteilung dieser Mittel vornehmen.

 

 


Mitglied Hagemann fragt unter Hinweis auf seine auf Schulangelegenheiten beschränkte beratende Mitgliedschaft im Ausschuss an, aus welchen Gründen dem Verein Pro Familia Zuschüsse gewährt werden sollten. Ltd. KRD Schütt erinnert daran, dass in der Vergangenheit lange um die Förderung des Vereins Pro Familia gerungen worden sei.

KSAR Dreier ergänzt, dass in den ersten Jahren der Zuschussgewährung durch den Kreis Pro Familia keine finanzielle Unterstützung erhalten habe, weil von einem ausreichenden Angebot ausgegangen worden sei. Es habe sich aber herausgestellt, dass Bürgerinnen des Kreises die Beratungsleistungen des Vereins Pro Familia in nicht unerheblichem Umfang in Anspruch nehmen und deshalb eine Förderung im genannten Umfang angemessen sei.

 

Ktabg. Böckers begrüßt die Vielfalt der Beratungsstellen. So bestehe in einer schwierigen Situation für Ratsuchende die Möglichkeit, sich auch außerhalb ihres Wohnumfeldes beraten zu lassen.

 

Mitglied Hölscher fragt, ob angesichts des von Pro Familia geleisteten Beratungsumfanges dieser Verein nicht stärker gefördert werden sollte. Ltd. KRD Schütt verweist hierzu auf die bestehenden Absprachen mit den Beratungsstellen und die bisherige Förderhöhe. KSAR Dreier gibt an, dass Pro Familia zudem Zuschüsse zu den Personalkosten für 2006 in der vorgeschlagenen Höhe beantragt habe.

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig