Landrat Dr. Schulze Pellengahr verliest folgende Mitteilungsvorlage:

 

Europawahl am 26.05.2019, hier: Bildung des Wahlausschusses

 

Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2019

 

Die im kommenden Jahr anstehenden Neuwahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments finden am 26. Mai 2019 statt.

 

Anders als bei den Kommunalwahlen wird bei der Europawahl ein Wahlausschuss nicht vom Kreistag gewählt, sondern vom Kreiswahlleiter berufen.

 

Aufgabe des Wahlausschusses ist es, das Wahlergebnis im Kreisgebiet nach der Wahl am 26. Mai 2019 festzustellen.

Neben dem Wahlleiter als Vorsitzendem besteht der Wahlausschuss aus sechs Beisitzern bzw. Beisitzerinnen.

 

Bei sechs Beisitzern/Beisitzerinnen entfallen sowohl nach der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer und nach dem Divisorverfahren nach Sainte-Lague/Schepers – bezogen auf das Wahlergebnis bei der Europawahl 2014 –

 

3 Sitze auf die CDU

2 Sitze auf die SPD

1 Sitz auf die GRÜNEN.

 

Die CDU- und SPD-Kreisverbände sowie der Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden nun zeitnah mit der Bitte angeschrieben, mir bis zum 31. Januar 2019 entsprechend der genannten Sitzverteilung jeweils einen Wahlberechtigte/n aus dem Kreis Coesfeld für die Berufung der Beisitzer und ihrer Stellvertreter vorzuschlagen.

 

Die Beisitzer/Beisitzerinnen sollen möglichst am Sitz des Wahlleiters wohnen.

 

Ferner weise ich darauf hin, dass niemand in mehr als einem Wahlorgan der Europawahl Mitglied sein darf und dass Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für die Wahlvorschläge und deren Stellvertreter nicht in den Kreiswahlausschuss für die Europawahl 2019 berufen werden dürfen.