Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu machen:

 

Einer Weiterführung der Verträge zur Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung und Suchtprävention mit der AWO Unterbezirk West-Münsterland und mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. bis zum 31.12.2006 wird zugestimmt.

 

Die Verhandlungen über vertragliche Neuregelungen sollen mit Berücksichtigung der Erfordernisse der Suchtberatung im Rahmen des SGB II und der veränderten Landesrichtlinien fortgesetzt werden.

 

 


Ltd. KRD Schütt weist darauf hin, dass es um die Verlängerung des Vertrages mit der AWO Unterbezirk West-Münsterland und mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. bis zum 31.12.2006 gehe. Eventuelle Auswirkungen aus den Regelungen des SGB II seien noch zu untersuchen.

Unabhängig davon, ob Leistungsbezieher die Suchtberatung freiwillig oder verpflichtend zwecks Eingliederung in den Arbeitsmarkt in Anspruch nehmen, bleibe der Entscheid des Landes über die Förderung noch abzuwarten.

 

Ktabg. Balster fragt, ob mit Wegfall der Landesförderung für die frauenspezifischen Angebote ab 01.04.2006 auch die Stelle selbst entfalle. KAng. Hagenbrock führt dazu aus, dass der Caritasverband diese Stelle auch ohne Landesförderung weiterführe. Die verringerte Landesförderung habe auch keinen Einfluss auf die Höhe der kreisseitigen Förderung.

 

Auf die Anfrage von Ktabg. Böckers, ob für die im Rahmen des SGB II zu leistende Drogenberatung die Ausstattung ausreiche, antwortet Ltd. KRD Schütt, dass nach derzeitigen Stand die erwartete Zunahme der Inanspruchnahme an Suchtberatung durch die vorgehaltene Beratungskapazität bewältigt werden könnte, jedoch die Weiterentwicklung der Situation beobachtet werden müsse.

 

Ktabg. Vogelpohl fragt, warum bislang in keinem Fall verbindliche Eingliederungsvereinbarungen zur Suchtberatung nach SGB II geschlossen worden seien.

Ltd. KRD Schütt antwortet, dass Eingliederungsvereinbarungen mit jedem Leistungsbezieher des Arbeitslosengeldes II geschlossen würden, darin aber andere Leistungen zunächst vorrangig behandelt worden seien. Im ersten Halbjahr 2005 hätte in den Zentren für Arbeit die Prüfung der Einzelfälle zur Zahlbarmachung der Gelder im Vordergrund gestanden. Die Hilfeplanung für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werde erst seit einigen Monaten verstärkt angegangen. Der Bedarf an zusätzlichen Hilfen durch die Suchtberatungsstellen würde häufig auch erst bei längerer Kenntnis der Einzelfälle offensichtlich. 

 

Ktabg. Haselkamp fragt nach den Ursachen für die Ausgabensteigerung und hält eine Kostenkontrolle für nötig. Sie regt eine Vorstellung der Ergebnisse der Sucht- und Drogenberatungsstellen an, um eine bessere Kenntnis über die Leistungen zu haben. Mitglied Hölscher erweitert die Frage dahingehend, ob sich die Erhöhung denn im Rahmen halte und warum es laut Sitzungsvorlage keine Alternativen gebe. Ltd. KRD Schütt führt dazu aus, dass die Ausgabensteigerung auf tariflich geregelte Steigerungen der Personalkosten zurückzuführen und damit keine Ausweitung im eigentlichen Sinne sei. In Bezug auf die angesprochenen mangelnden Alternativen habe man wegen der sehr zahlreichen Vielfalt darauf verzichtet, auch nur eine darzustellen.

 

Ktabg. Dr. Wenning fragt, ob für die geringe Zahl der Vermittlungen in Suchtberatung durch die Zentren für Arbeit finanzielle Gründe, wie begrenzte Bundesmittel, ausschlaggebend seien.

Ltd. KRD Schütt antwortet, dass die Finanzierung der Suchtberatung nach SGB II vom Kreis zu leisten sei. Bundesmittel stünden dafür nicht zur Verfügung. Derzeit würden die Suchtberatungsstellen von Beziehern von Arbeitslosengeld II in hoher Zahl freiwillig und ohne ausdrückliche Vermittlung durch die Zentren für Arbeit aufgesucht.

 

Ktabg. Böckers betont, man müsse das komplexe Umfeld eines insgesamt eher schwierigen Klientels sehen und dürfe in diesem Bereich nicht sparen; Erfolge ließen sich nur schwer messen.

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               10 Ja-Stimmen

                                                      3 Enthaltungen