Beschluss:

 

Die endgültige Beschlussfassung wird auf die Sitzung des Kreistags am 12.12.2018 vertagt.

 


Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet zunächst über die bereits im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 29.11.2018 behandelten Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 19.11.2018 zum Rad-Aktionstag 2019. Dieser sei mit einem Sperrvermerk in die Änderungsliste aufgenommen worden. Der Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.11.2018 sei zu Ziffer 1 (Streichung der Kapitalerhöhung FMO) abgelehnt und zu Ziffer 2 bis 4 entsprechend mit aufgenommen worden. Folgender Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 03.12.2018 sei kurzfristig eingegangen und liege auf den Tischen aus:

 

„Im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit am 3. September 2018 wurde unter TOP 3 von der Familienbildungsstätte (FBS) das Projekt „Jugendliche Seniorenbegleiter“ vorgestellt. Das Protokoll der Sitzung spiegelt fraktionsübergreifend positive Rückmeldungen zu diesem Projekt wider. Das Projekt blickt auf mittlerweile acht erfolgreiche Jahre zurück, es wurden „weit über 200 Jugendliche fortgebildet“. Es bestehen Kooperationen mit drei Gymnasien und zwei Hauptschulen („Dülmener Modell“). Gemäß der Anlage zum Protokoll liegen die Kosten pro Kurs (16 Teilnehmer) bei 4.000 Euro. Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion den folgenden Antrag:

 

Der Kreisausschuss/Kreistag bittet die Verwaltung, zeitnah mit der FBS zur kreisweiten Etablierung des Konzeptes „Jugendliche Seniorenbegleiter“ in Gespräche einzutreten. Ziel ist sowohl die Vermittlung von Wissen über Pflegeberufe als auch die Sensibilisierung für das Ehrenamt. Eine Ausweitung der Kooperation auf weitere Schulformen erscheint sinnvoll. Zur Finanzierung sollte zunächst eine Förderung durch Dritte geprüft werden. Sollte dies nicht bzw. nur teilweise möglich sein, könnten Mittel aus dem laufen-den Haushalt (Budget 2) zur Verfügung gestellt werden.“

 

Zum diesem Antrag der FDP-Kreistagsfraktion nimmt Dezernent Schütt Stellung. Er erklärt, dass eine Förderung aus SGB II-Mitteln bereits deshalb nicht möglich sei, da die Familienbildungsstätte (FBS) nicht zertifiziert ist. Dies sei aber Voraussetzung für eine Förderung gemäß § 45 SGB III (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) oder § 16h SGB II (Förderung schwer zu erreichender junger Menschen). Unabhängig davon würde eine Förderung aus SGB II-Mitteln auch immer voraussetzen, dass es sich bei den Kursteilnehmern um SGB II-Leistungsberechtigte handelt. Eine Förderung durch das Projekt „ambulant vor stationär“ – so Dezernent Schütt – scheide ebenfalls aus, da das Projekt „Jugendliche Seniorenbegleiter“ in Dülmen inzwischen seit 8 Jahren läuft.

 

Aus Sicht der Verwaltung könnte eine Förderung im Rahmen einer freiwilligen Leistung erfolgen, soweit das Angebot kreisweit durch alle drei FBS vorgehalten wird, das Konzept das Ziel hat, den Fachkräftemangel in Pflegeberufen entgegenzuwirken und nicht nur soziale Kompetenz zu vermitteln, ein Konzept erarbeitet wird, das im Fachausschuss beraten werden sollte und der Kreistag entsprechende Mittel für 2019 zur Verfügung stellt, also 3x 4.000 EUR.

 

Ktabg. Höhe stimmt den Ausführungen von Dezernent Schütt zu. Ein kreisweites Angebot und die Einstellung von 12.000 EUR mit Sperrvermerk würde er begrüßen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr stellt sodann den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion in der Form zur Abstimmung, dass von der FBS ein Konzept zur Abstimmung im Fachausschuss vorgelegt werden soll und zunächst 12.000 EUR mit einem Sperrvermerk über die Änderungsliste in den Haushalt 2019 aufgenommen werden.

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

Für das Projekt „Jugendliche Seniorenbegleiter“ werden 12.000 EUR für 2019 mit einem Sperrvermerk in den Haushalt übernommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der FBS in Gespräche einzutreten bezüglich eines Konzepts für die Beratung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

ALin Brockkötter stellt sodann die sich aus den Beratungen und Beschlüssen der vorberatenden Fachausschüsse ergebenen Punkte der Änderungsliste kurz dar. Insgesamt ergebe sich aus der Änderungsliste 02/2019 ein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt und eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 500.000 EUR.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr ergänzt, dass dieses Ergebnis zu einem Hebesatz bei der Kreisumlage allgemein von 28,51 v.H. führe. Er führt weiter aus, dass das Jahresergebnis im Jahresabschluss 2018 wohl rund 2.000.000 EUR besser ausfalle als geplant. Sofern man für 2019 daher mit einem Defizit von insgesamt 2.000.000 plane, würde dieses Ergebnis zu einem Hebesatz bei der Kreisumlage allgemein von 27,99 v.H. führen und man könne so die „magische“ Grenze von 28 v.H. unterschreiten. Ein größeres Defizit sollte aber nicht eingeplant werden, um weiter einen Puffer zu behalten.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Lunemann erklärt Landrat Dr. Schulze Pellengahr, dass es sich bei  den finanziellen Auswirkungen des geänderten Rettungsbedarfsplans zwar um ein riesiges Paket handele, dieses aber von den Kostenträgern refinanziert und mitgetragen werde. Zu den Auswirkungen der Mindererträge bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von ca. 1.500.000 EUR führt er aus, dass die Gemeinden im Kreis Coesfeld rund 2.100.000 Mehrerträge durch die Erhöhung der Umsatzsteueranteile erhielten und somit besser gestellt würden.

 

Ktabg. Kleerbaum stimmt dem zu. Die Gemeinden könnten mit der Neuregelung zufrieden sein. Er führt weiter aus, dass die CDU-Kreistagsfraktion ein Gesamtdefizit von 2.000.000 EUR, wie vom Landrat vorgeschlagen, mittragen könne. Die Unterschreitung der 28 v.H. bei der Kreisumlage allgemein sei ein gutes politisches Zeichen.

 

Auch Ktabg. Rampe sieht es positiv, wenn in der kommunalen Familie etwas zurückgegeben werden könne und die Ausgleichsrücklage zunächst nicht weiter gestärkt werde. Kurzfristig hätten die Beratungen in der Fraktion aber noch Änderungen ergeben und er stellt daher folgenden Antrag:

 

„Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, unabhängig vom Beratungsergebnis der noch zu erhebenden Zahlen für eine evtl. Abschaffung von Geschwisterbeiträgen (CDU-Antrag) bzw. Kita-Gebühren (SPD-Antrag), bereits jetzt eine Summe von 300.000 Euro mit Sperrvermerk in den Haushalt einzusetzen. Diese sollen bei einer ggf. zu treffenden Beschlussfassung zu einer schnelleren Umsetzung dienen.“

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr befürwortet den Antrag nicht. Man solle zunächst die Kommunen informieren und die Detailzahlen erfassen, bevor man eine solche Entscheidung treffe.

 

Ktabg. Kleerbaum sieht hier den politischen Druck aus Dülmen. Man solle das Ziel im Auge behalten und im nächsten Jahr eine generelle Lösung für alle drei Jugendämter anstreben.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr lässt sodann über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, unabhängig vom Beratungsergebnis der noch zu erhebenden Zahlen für eine evtl. Abschaffung von Geschwisterbeiträgen (CDU-Antrag) bzw. Kita-Gebühren (SPD-Antrag), bereits jetzt eine Summe von 300.000 Euro mit Sperrvermerk in den Haushalt einzusetzen. Diese sollen bei einer ggf. zu treffenden Beschlussfassung zu einer schnelleren Umsetzung dienen.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:             4 JA-Stimmen

                                                10 NEIN-Stimmen

                                                  2 Enthaltungen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, schlägt Landrat Dr. Schulze Pellengahr vor, die Beschlussfassung auf die Sitzung des Kreistags am 12.12.2018 zu vertagen und dann auf der Basis der Änderungsliste 03/2019 einen Beschluss zu fassen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig