Sitzung: 12.12.2018 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1213
Beschluss:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2019 – vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen – wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:
I. Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget: 315.000 €
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung: 2.000.000 €
III. Leistungen zur beruflichen Eingliederung: 911.464 €
IV. Bildungsgutscheine: 350.000 €
V. JobPerspektive § 16e SGB II: 230.000 €
VI. Sonderprogramm ESF-LZA: 0 €
VII. Freie Förderung § 16f: 150.000 €
VIII. Förderung § 16h 250.000 €
IX. Spezielle Angebote für Flüchtlinge: 450.000 €
X. Erstattungen
aus Vorjahren: 50.000
€
Summe: 4.706.464
€
Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig