Sitzung: 12.12.2018 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1235
- Unter Fortschreibung der bisherigen
Beschlüsse zu anstehenden baulichen Maßnahmen wird die Verwendung der
Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Kapitel 2) „Schulsanierungsprogramm“
nach Maßgabe der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beschlossen.
- Der Fortschreibung der Verwendung der
Fördermittel nach dem Kommunalinvestitions-förderungsgesetz (Kapitel 1) „Infrastrukturprogramm“
und dem Investitionsprogramm „Gute
Schule 2020“ wird nach Maßgabe der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage
zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
Zuordnung der beschlossenen Maßnahmen auf die vorgenannten Förderprogramme
(KInvFöG Kapitel 1 / KInvFöG Kapitel 2 / Gute Schule 2020) im Bedarfsfall
zu modifizieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die zur Verfügung
stehenden Gesamtfördersummen eingehalten werden.
- Die
Verwaltung wird regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen zum
Baufortschritt und zur Einhaltung des Kostenrahmens der geförderten
Maßnahmen berichten.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig