Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Unter Fortschreibung der bisherigen Beschlüsse zu anstehenden baulichen Maßnahmen wird die Verwendung der Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Kapitel 2) „Schulsanierungsprogramm“ nach Maßgabe der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beschlossen.

 

  1. Der Fortschreibung der Verwendung der Fördermittel nach dem Kommunalinvestitions-förderungsgesetz (Kapitel 1) „Infrastrukturprogramm“ und dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ wird nach Maßgabe der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuordnung der beschlossenen Maßnahmen auf die vorgenannten Förderprogramme (KInvFöG Kapitel 1 / KInvFöG Kapitel 2 / Gute Schule 2020) im Bedarfsfall zu modifizieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die zur Verfügung stehenden Gesamtfördersummen eingehalten werden.  

 

  1. Die Verwaltung wird regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen zum Baufortschritt und zur Einhaltung des Kostenrahmens der geförderten Maßnahmen berichten.

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig