Zukunft des regionalen SPNV

 

Auf die elektronische Anfrage von Ktabg. Voigt führt Landrat Dr. Schulze Pellengahr aus, dass eine Übertragung von Kompetenzen des SPNV auf den NWL unausweichlich bzw. nicht aufzuhalten sei. Diesen Prozess könne man schon deshalb nicht aufhalten, weil die Gründe hierfür weit in der Vergangenheit lägen. In einer gemeinsamen Stellungnahme aller Münsterland-Landräte habe man im Dezember 2017 hiergegen deutlich Stellung bezogen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist auf folgende Mitteilungen hin:

 

Verlegung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

Vor dem Hintergrund eines möglichen Ausbruchs der afrikanischen Schweinepest hat das LANUV für den 07.03.2019 eine umfangreiche Tierseuchenübung für alle Kreis im Regierungsbezirk Münster angekündigt. Aufgrund der Terminkollision mit dem Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung wird die Ausschusssitzung auf den 05.03.2019 verlegt.

 

Bildung des Wahlausschusses für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2019

 

Die im kommenden Jahr anstehenden Neuwahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments finden am 26. Mai 2019 statt.

 

Anders als bei den Kommunalwahlen wird bei der Europawahl ein Wahlausschuss nicht vom Kreistag gewählt, sondern vom Kreiswahlleiter berufen.

 

Aufgabe des Wahlausschusses ist es, das Wahlergebnis im Kreisgebiet nach der Wahl am 26. Mai 2019 festzustellen.

Neben dem Wahlleiter als Vorsitzendem besteht der Wahlausschuss aus sechs Beisitzern bzw. Beisitzerinnen.

 

Bei sechs Beisitzern/Beisitzerinnen entfallen sowohl nach der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer und nach dem Divisorverfahren nach Sainte-Lague/Schepers – bezogen auf das Wahlergebnis bei der Europawahl 2014 –

 

3 Sitze auf die CDU

2 Sitze auf die SPD

1 Sitz auf die GRÜNEN.

 

Die CDU- und SPD-Kreisverbände sowie der Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden nun zeitnah mit der Bitte angeschrieben, mir bis zum 31. Januar 2019 entsprechend der genannten Sitzverteilung jeweils einen Wahlberechtigte/n aus dem Kreis Coesfeld für die Berufung der Beisitzer und ihrer Stellvertreter vorzuschlagen.

 

Die Beisitzer/Beisitzerinnen sollen möglichst am Sitz des Wahlleiters wohnen.

 

Ferner weise ich darauf hin, dass niemand in mehr als einem Wahlorgan der Europawahl Mitglied sein darf und dass Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für die Wahlvorschläge und deren Stellvertreter nicht in den Kreiswahlausschuss für die Europawahl 2019 berufen werden dürfen.

 

Des Weiteren teile ich mit, dass die Regierungspräsidentin Herrn Kreisdirektor Gilbeau zum Kreiswahlleiter und Herrn Heuermann zum stellvertretenden Kreiswahlleiter ernannt hat.