Sitzung: 18.03.2019 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-1284
MA Greve stellt anhand der als Anlage 4 beigefügten Powerpoint-Präsentation den Tätigkeitsbericht der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW für die Jahre 2017 und 2018 vor.
Ktabg. Sparwel erkundigt sich danach, ob es im Kreis Coesfeld auch selbstverantwortete Wohngruppen gäbe. MA Greve bestätigt dies und erklärt, dass das WTG für selbstverantwortete Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen die Durchführung von Regelprüfungen nicht vorsehe, aber Anlassprüfungen bei Bekanntwerden von Missständen erfolgen würden.
Ktabg. Kurilla schildert, dass Bewohner von Pflegeeinrichtungen häufig
keine Fürsprecher/innen hätten, um Beschwerden vorzutragen. Aus diesem Grund
seien die Prüfungsabstände von 1-3 Jahren aus ihrer Sicht lang. Hierzu weist MA
Greve darauf hin, dass die meisten der in Einrichtungen lebenden Menschen einen
Betreuer bzw. eine Betreuerin hätten. Im Übrigen gebe es in jeder Einrichtung
den Heimbeirat und ein Beschwerdemanagement.
Ktabg. Kurilla berichtet ferner, ihr seien Beispiele aus
Pflegeinrichtungen bekannt, in welchen es große personelle Probleme gebe. Dort
würden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufig zu lang arbeiten, weil es
einfach nicht anders gehe. Auch die Fachkraftquote könne häufig nicht
eingehalten werden. Auszubildende in Pflegeberufen hätten den Eindruck
geäußert, dass auf Beschwerden keine Veränderungen folgen würden. MA Greve
erklärt, dass den vorliegenden Berichten keine massive Unterschreitung der
Standards in den Pflegeeinrichtungen zu entnehmen sei. Die Heimaufsicht des
Kreises sei jedoch stets Fürsprecher für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in den Einrichtungen und es erfolge eine enge Zusammenarbeit mit dem Amt für
Arbeitsschutz.
Vorsitzende Schäpers stellt fest, dass Menschen ermutigt werden müssten,
ihre Beschwerden auch zu äußern und bedankt sich für den Vortrag.