Beschluss: Kenntnis genommen

Vors. Merschhemke begrüßt Herrn Zeuner, Leiter der Regionalen Schulberatungsstelle, und bittet um Vorstellung des Berichtes.

Zu Beginn haben die Ausschussmitglieder einen komprimierten Auszug der Statistik 2018 zu den Handlungskategorien der Regionalen Schulberatungsstelle als Tischvorlage erhalten.

 

Nachdem Dez. Schütt auf eine Stellenausweitung um zukünftig 0,5 Stellen für das Aufgabenspektrum „Antisemitismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus und Salafismus“ hinweist, geht Herr Zeuner in seinem Vortrag differenziert auf die einzelnen Handlungsfelder des Jahres 2018 ein.

 

Mit detaillierten Ausführungen zu den einzelnen Zahlen des vorliegenden Auszugs aus der Statistik erläutert er bilanziell, dass die Gesamtzahl der Individualberatungs-, Systemberatungs- und sonstigen Beratungsprozesse zwar deutlich gestiegen sei, jedoch seien die komplexen Beratungen und die schulischen Krisen zahlenmäßig weniger geworden. Hier zeige sich, dass die Schulen deutlich souveräner im Umgang damit geworden sind.

Ein deutlicher Anstieg sei hingegen bei den Kurz- und Systemberatungen zu verzeichnen, die zwar vielfältiger, aber in der Regel weniger umfangreich seien. Häufigster Beratungsanlass seien indessen psychische Auffälligkeiten, gefolgt von der Unterstützung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler.

Insgesamt habe eine Veränderung bei den Handlungskategorien stattgefunden, so dass derzeit ein direkter Vergleich aller Kategorien zum Vorjahr nicht möglich sei, sich dies im Folgejahr aber wieder verändere.

 

Ktabg. Kurilla fragt, welche Perspektive für einen Behandlungsverlauf den von psychischen Problemen Betroffenen im Hinblick auf die durchschnittliche Wartezeit geboten werde. 

Herr Zeuner antwortet, dass es zunächst schwierig sei, die Zusammenhänge der psychischen Probleme zu erkennen. In erster Linie handelte es sich häufig um schulische Probleme, u.a. hervorgerufen dadurch, dass sich die Schülerinnen und Schüler in einer für sie „falschen“ Schulform befinden, in der sie auf relativ lange Sicht „gefangen“ seien. Aber auch finanzielle Belastungen, z.B. eine sinkende Einkommenssituation im Elternhaus, drängen durchaus zu   den Kindern durch. Daher erfolge häufig der Appell an die Eltern, dass der Schulerfolg nicht über alles gehe. Häufig trete schon dann eine Besserung ein, wenn – trotz längerer Wartezeit – die Aussicht auf einen Termin und damit Beratung der Problematik ansteht.

 

Ktabg. Kummann sieht in dem Stichtag für die Einschulung, an dem einige Kinder schon mit fünf Jahren schulpflichtig seien, einen weiteren Grund für psychische Probleme, da mit einer körperlichen Überforderung auch eine psychische einhergehe.

Hierzu informiert Herr Zeuner, dass es Überlegungen gebe, den Stichtag 30.09. zu verändern. Sollte sich bei der regelhaften Eingangsuntersuchung zeigen, dass ein Kind noch nicht die körperliche Schulreife habe, könne es immer noch zurückgestellt werden.

 

Ktabg. Danielczyk fragt, welche Untersuchungs-Items wegen Drogenkonsums es gebe. Herr Zeuner sieht Schwierigkeiten in der Interaktion, da dies kein eigener Beratungsgrund sei bzw. als solcher benannt werde. Häufig erfolge eine Kompensation z.B. in Absentismus und Leistungsdefiziten. Manchmal werde eine Systemberatung mit Vermutung des Drogenkonsums angefordert. 

 

Vors. Merschhemke dankt Herrn Zeuner für den informativen Bericht

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.