Sitzung: 19.03.2019 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-1302
Vors. Merschhemke begrüßt Herrn Zeuner, Leiter der Regionalen
Schulberatungsstelle, und bittet um Vorstellung des Berichtes.
Zu Beginn haben die Ausschussmitglieder einen komprimierten Auszug der
Statistik 2018 zu den Handlungskategorien der Regionalen Schulberatungsstelle
als Tischvorlage erhalten.
Nachdem Dez. Schütt auf eine Stellenausweitung um zukünftig 0,5 Stellen
für das Aufgabenspektrum „Antisemitismus, gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus und Salafismus“
hinweist, geht Herr Zeuner in seinem Vortrag differenziert auf die einzelnen
Handlungsfelder des Jahres 2018 ein.
Mit detaillierten Ausführungen zu den einzelnen Zahlen des vorliegenden
Auszugs aus der Statistik erläutert er bilanziell, dass die Gesamtzahl der
Individualberatungs-, Systemberatungs- und sonstigen Beratungsprozesse zwar
deutlich gestiegen sei, jedoch seien die komplexen Beratungen und die
schulischen Krisen zahlenmäßig weniger geworden. Hier zeige sich, dass die
Schulen deutlich souveräner im Umgang damit geworden sind.
Ein deutlicher Anstieg sei hingegen bei den Kurz- und Systemberatungen
zu verzeichnen, die zwar vielfältiger, aber in der Regel weniger umfangreich
seien. Häufigster Beratungsanlass seien indessen psychische Auffälligkeiten,
gefolgt von der Unterstützung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler.
Insgesamt habe eine Veränderung bei den Handlungskategorien
stattgefunden, so dass derzeit ein direkter Vergleich aller Kategorien zum
Vorjahr nicht möglich sei, sich dies im Folgejahr aber wieder verändere.
Ktabg. Kurilla fragt, welche Perspektive für einen Behandlungsverlauf
den von psychischen Problemen Betroffenen im Hinblick auf die durchschnittliche
Wartezeit geboten werde.
Herr Zeuner antwortet, dass es zunächst schwierig sei, die Zusammenhänge
der psychischen Probleme zu erkennen. In erster Linie handelte es sich häufig
um schulische Probleme, u.a. hervorgerufen dadurch, dass sich die Schülerinnen
und Schüler in einer für sie „falschen“ Schulform befinden, in der sie auf
relativ lange Sicht „gefangen“ seien. Aber auch finanzielle Belastungen, z.B.
eine sinkende Einkommenssituation im Elternhaus, drängen durchaus zu den Kindern durch. Daher erfolge häufig der
Appell an die Eltern, dass der Schulerfolg nicht über alles gehe. Häufig trete
schon dann eine Besserung ein, wenn – trotz längerer Wartezeit – die Aussicht
auf einen Termin und damit Beratung der Problematik ansteht.
Ktabg. Kummann sieht in dem Stichtag für die Einschulung, an dem einige
Kinder schon mit fünf Jahren schulpflichtig seien, einen weiteren Grund für
psychische Probleme, da mit einer körperlichen Überforderung auch eine
psychische einhergehe.
Hierzu informiert Herr Zeuner, dass es Überlegungen gebe, den Stichtag
30.09. zu verändern. Sollte sich bei der regelhaften Eingangsuntersuchung
zeigen, dass ein Kind noch nicht die körperliche Schulreife habe, könne es
immer noch zurückgestellt werden.
Ktabg. Danielczyk fragt, welche Untersuchungs-Items wegen Drogenkonsums
es gebe. Herr Zeuner sieht Schwierigkeiten in der Interaktion, da dies kein eigener
Beratungsgrund sei bzw. als solcher benannt werde. Häufig erfolge eine
Kompensation z.B. in Absentismus und Leistungsdefiziten. Manchmal werde eine
Systemberatung mit Vermutung des Drogenkonsums angefordert.
Vors. Merschhemke dankt Herrn Zeuner für den informativen
Bericht
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.