Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

1.      Die Satzung „Allgemeine Vorschrift des Kreises Coesfeld zu § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW“ vom 22.06.2011 wird nach Maßgabe der als Anlage beigefügten 2. Änderungssatzung außer Kraft gesetzt.

 

2.      Die 2. Änderungssatzung zur Satzung „Allgemeine Vorschrift des Kreises Coesfeld zu § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW“ vom 22.06.2011, zuletzt geändert am 28.06.2012 (Anlage 1), wird beschlossen.

 


Vors. Bednarz erläutert kurz die geplante Außerkraftsetzung der Vorschrift und erwähnt ein kürzlich an die Kreistagsmitglieder gesandtes Schreiben der Fa. Veelker, mit dem diese sich gegen die Änderung ausspricht.

 

KD Gilbeau erklärt, dass die Verwaltung sich gesondert zu diesem Schreiben äußern und den Kreistagsmitgliedern die Antwort zur Kenntnis geben wird. Mit der Änderungssatzung soll erreicht werden, dass der Mitteleinsatz künftig ausschließlich im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge erfolgt und der Kreis dadurch Qualitätsstandards festlegen kann, mit denen die bestmögliche Leistung für den Schülerverkehr sichergestellt wird.

 

Ktabg. Koch äußert sein Befremden über den Inhalt des Schreibens der Fa. Veelker und begrüßt es ausdrücklich, dass die Verwaltung dazu Stellung nimmt und die rechtliche Situation klarstellt. Er erwähnt erhebliche Probleme, die auf der Strecke zwischen Coesfeld und Billerbeck im Schülerverkehr vor einigen Monaten aufgetreten seien, und benennt dies als ein Beispiel dafür, dass dem eigenwirtschaftlichen Betrieb entgegen der Auffassung der Fa. Veelker nicht grundsätzlich Vorrang zu geben sei vor den Dienstleistungen auf öffentlicher Grundlage.

 

Ktabg. Vogt erklärt, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen wird. Das Schreiben der Fa. Veelker hält er für eine Anmaßung und hofft, dass die Antwort der Verwaltung entsprechend ausfallen wird. Er spricht sich klar gegen eigenwirtschaftliche Verkehre und für einen Wettbewerb zwischen den privatrechtlichen und den öffentlich-rechtlichen Unternehmen aus.  

 

SB Nawrocki teilt mit, dass die FDP-Fraktion gegen den Beschlussvorschlag stimmen wird, da mit dieser Maßnahme ordnungspolitisch in den Markt eingegriffen werde. Die rechtliche Beurteilung des Schreibens der Fa. Veelker durch die Verwaltung hält er aber für sinnvoll.

 

Ktabg. Kohaus führt aus, dass der Beschlussvorschlag die Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN findet. Sofern Privatunternehmen andere Vorstellungen haben, sei es ihr gutes Recht, dies anzusprechen. Die hier vorgeschlagene Maßnahme hält er aber für sinnvoll.

 

Ktabg. Lunemann verweist auf ein Gespräch, das im Zusammenhang mit Leistungen der Fa. Veelker vor einiger Zeit unter Beteiligung der Bezirksregierung geführt worden sei. Ktabg. Koch bestätigt dies und erklärt, dass Anlass hierfür die bereits angesprochenen Mängel im Schülerverkehr auf der Strecke zwischen Coesfeld und Billerbeck waren. Die Probleme konnten zwischenzeitlich durch klare Vorgaben der Auftraggeber beseitigt werden. Letztlich bestünde zwischen den privatwirtschaftlichen Interessen und dem öffentlichen Interesse am Fahrverkehr immer ein gewisser Gegensatz, den es möglichst auszugleichen gelte, auch wenn dies nicht immer einfach sei.

 

Ktabg. Lonz kritisiert das Verhalten der Fa. Veelker mit Blick auf ähnliche Verhaltensweisen in der Vergangenheit und bittet darum, die Beantwortung des Schreibens kurz zu halten und nicht unnötig Arbeit zu investieren.

 

 

 

 

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               19 Ja-Stimmen

                                                    1 Nein-Stimme