Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:  

 

1.    Der Landrat wird beauftragt, die öffentliche-rechtliche Vereinbarung gemäß Anlage 1 mit der Stadt Münster und den Münsterlandkreisen über die Übertragung der Zuständigkeit für die Vergabe von Linienverkehren (Linienabschnitte) abzuschließen.

 

2.    Der Landrat wird beauftragt, die öffentliche-rechtliche Vereinbarung gemäß Anlage 2 mit dem Kreis Recklinghausen über die Übertragung der Zuständigkeit für die Vergabe von Linienverkehren (Linienabschnitte) abzuschließen.

 

3.    Der Landrat wird beauftragt, die öffentliche-rechtliche Vereinbarung gemäß Anlage 3 mit dem Kreis Unna über die Übertragung der Zuständigkeit für die Vergabe von Linienverkehren (Linienabschnitte) abzuschließen.

 

4.    Der Landrat wird ermächtigt, Änderungen des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen gemäß Anlage nach Vorgabe der Kommunalaufsicht vorzunehmen, die die materiellen Regelungen unberührt lassen.


Ktabg. Schulze Esking nimmt Bezug auf § 3 der als Anlage 1 der Sitzungsvorlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Münster und möchte wissen, warum dort kein Kostenausgleich durch die Stadt Münster vorgesehen sei, obwohl diese von den Verkehrsleistungen der Münsterlandkreise profitiere.

 

KD Gilbeau antwortet, dass diese Frage schon in der Vergangenheit häufig in den politischen Gremien thematisiert wurde und die Verwaltung sich auch weiter für einen Kostenausgleich einsetzen wird. Letztlich sei dies aber sehr schwer durchzusetzen, so dass auch für die Zukunft keine große Hoffnung auf eine derartige Vereinbarung bestehe.

 

 

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig