Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Ohne. Der Bericht über die wirtschaftliche Situation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird zur Kenntnis genommen.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr verweist auf die Rechtsprechung des Thüringischen Verfassungsgerichtshofs, wonach sich die Kreise regelmäßig ein aktuelles Bild der Wirtschafts- und Finanzkraft der Gemeinde zu machen haben. Zwar sei diese Rechtsprechung für Nordrhein-Westfalen nicht direkt einschlägig, dennoch mache es Sinn, die zugänglichen Daten zu erheben und den Kreistagsabgeordneten zur Kenntnis zu geben.

 

Ktabg. Vogelpohl stellt fest, dass die Wirtschafts- und Finanzkraft der Gemeinden im Kreis Coesfeld im Durchschnitt nicht schlechter sei, als die des Kreises.