Sitzung: 14.03.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1288
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Dez II Schütt informiert über den aktuellen
Sachstand zur Reform des Kinderbildungsgesetzes. Man warte auf einen
Referentenentwurf für das neue KiBiz, welches ab dem Kindergartenjahr 2020/21
gelten solle. Für das Kindergartenjahr 2019/20 habe das Land eine
Überbrückungsfinanzierung mit zusätzlichen Mitteln beschlossen. Auf das neue KiBiz werde
voraussichtlich auch das Gute KiTa Gesetz Einfluss haben. Hier müsse der Bund
noch mit den einzelnen Ländern verhandeln, in welche Maßnahmen die Gesamtmittel
von 5,5 Milliarden Euro investiert werden sollen.
Aus dem Eckpunktepapier zum neuen KiBiz sei
bekannt, dass das Land zusätzliche Mittel in Höhe von 750 Mio. Euro für die
KiTa-Finanzierung einplane. Diese sollen je zu 50% aus Landes- und
Jugendamtsmitteln finanziert werden. Für das Kreisjugendamt sei voraussichtlich
mit einer Mehrbelastung von 3,75 Mio. Euro zu rechnen.
Neben der Erhöhung der Kindpauschalen sei
auch eine Förderung flexibler Öffnungszeiten vorgesehen. Hier plane das Land
weitere 100 Mio. Euro ein, die zu 20% aus kommunalen Mitteln finanziert werden
sollen. Details zur geplanten Umsetzung der flexibleren Öffnungszeiten seien
jedoch noch nicht bekannt. Der Landkreistag habe darauf hingewiesen, dass
Jugendämter ggfs. bereits den Bedarf in der Region vorab klären könnten. Dies
sei durch eine große Umfrage unter den Eltern bereits 2017 im
Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes erfolgt.
Auch ein weiteres beitragsfreies
Kindergartenjahr (vorletztes Kindergartenjahr) sei ab dem Kindergartenjahr
2020/21 geplant. Fraglich sei derzeit noch, ob die Ausgleichsfinanzierung durch
das Land, wie bereits bei der Einführung des letzten beitragsfreien
Kindergartenjahres im Jahr 2011, ggfs. nicht auskömmlich sei. Damals habe man
Kosten in Höhe von rund 400.000 € aus Kreismitteln tragen müssen.
Ktabg. Neumann sagt, dass Mittel für die
Sprachförderung von aktuell 85.000 EUR zu wenig seien. Er sehe hier einen
Mehrbedarf. Weiterhin müsse man in den Kindertageseinrichtungen künftig auch
wieder kleinere Gruppen ermöglichen um die Qualität zu erhöhen.
Ktabg. Dropmann lobt die guten Pläne des
Landes, die jedoch noch konkretisiert werden müssten. Im Zuständigkeitsbereich
des Kreisjugendamtes solle man den Fokus zudem auf die Ausbildung von
Erzieherinnen und Erziehern legen.
Dez. II Schütt ergänzt, dass die
Ausbildungssituation komplex sei. Es gebe zu wenige Ausbildungsplätze für
Erzieher/Innen da es auch nur eine Universität in NRW in Dortmund gebe, in der
Lehrkräfte für die Erzieher/Innen-Ausbildung geschult würden. Dies sei ein
Flaschenhals. Man sei aktuell dabei den Fokus auf die PiA-Ausbildung zu legen.
Im Gegensatz zur klassischen Erzieherausbildung sei diese eine duale Ausbildung
mit Ausbildungsgehalt und nicht rein schulisch.
Herr Schlütermann bestätigt die Angaben von
Dez. II Schütt und ergänzt, dass es ausreichend Interessenten für die
Ausbildung zu Erzieher/Innen gebe.
Ausschussvorsitzender Wobbe regt an den Bedarf an weiteren Ausbildungsstandorten an das Land weiterzumelden.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig