Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


Dez II Schütt informiert über den aktuellen Sachstand zur Reform des Kinderbildungsgesetzes. Man warte auf einen Referentenentwurf für das neue KiBiz, welches ab dem Kindergartenjahr 2020/21 gelten solle. Für das Kindergartenjahr 2019/20 habe das Land eine Überbrückungsfinanzierung mit zusätzlichen Mitteln  beschlossen. Auf das neue KiBiz werde voraussichtlich auch das Gute KiTa Gesetz Einfluss haben. Hier müsse der Bund noch mit den einzelnen Ländern verhandeln, in welche Maßnahmen die Gesamtmittel von 5,5 Milliarden Euro investiert werden sollen.

Aus dem Eckpunktepapier zum neuen KiBiz sei bekannt, dass das Land zusätzliche Mittel in Höhe von 750 Mio. Euro für die KiTa-Finanzierung einplane. Diese sollen je zu 50% aus Landes- und Jugendamtsmitteln finanziert werden. Für das Kreisjugendamt sei voraussichtlich mit einer Mehrbelastung von 3,75 Mio. Euro zu rechnen.

Neben der Erhöhung der Kindpauschalen sei auch eine Förderung flexibler Öffnungszeiten vorgesehen. Hier plane das Land weitere 100 Mio. Euro ein, die zu 20% aus kommunalen Mitteln finanziert werden sollen. Details zur geplanten Umsetzung der flexibleren Öffnungszeiten seien jedoch noch nicht bekannt. Der Landkreistag habe darauf hingewiesen, dass Jugendämter ggfs. bereits den Bedarf in der Region vorab klären könnten. Dies sei durch eine große Umfrage unter den Eltern bereits 2017 im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes erfolgt.

Auch ein weiteres beitragsfreies Kindergartenjahr (vorletztes Kindergartenjahr) sei ab dem Kindergartenjahr 2020/21 geplant. Fraglich sei derzeit noch, ob die Ausgleichsfinanzierung durch das Land, wie bereits bei der Einführung des letzten beitragsfreien Kindergartenjahres im Jahr 2011, ggfs. nicht auskömmlich sei. Damals habe man Kosten in Höhe von rund 400.000 € aus Kreismitteln tragen müssen.

Ktabg. Neumann sagt, dass Mittel für die Sprachförderung von aktuell 85.000 EUR zu wenig seien. Er sehe hier einen Mehrbedarf. Weiterhin müsse man in den Kindertageseinrichtungen künftig auch wieder kleinere Gruppen ermöglichen um die Qualität zu erhöhen.

Ktabg. Dropmann lobt die guten Pläne des Landes, die jedoch noch konkretisiert werden müssten. Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes solle man den Fokus zudem auf die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern legen.

Dez. II Schütt ergänzt, dass die Ausbildungssituation komplex sei. Es gebe zu wenige Ausbildungsplätze für Erzieher/Innen da es auch nur eine Universität in NRW in Dortmund gebe, in der Lehrkräfte für die Erzieher/Innen-Ausbildung geschult würden. Dies sei ein Flaschenhals. Man sei aktuell dabei den Fokus auf die PiA-Ausbildung zu legen. Im Gegensatz zur klassischen Erzieherausbildung sei diese eine duale Ausbildung mit Ausbildungsgehalt und nicht rein schulisch.

Herr Schlütermann bestätigt die Angaben von Dez. II Schütt und ergänzt, dass es ausreichend Interessenten für die Ausbildung zu Erzieher/Innen gebe.

Ausschussvorsitzender Wobbe regt an den Bedarf an weiteren Ausbildungsstandorten an das Land weiterzumelden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig