Sitzung: 14.03.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1308
Über den Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt abgestimmt:
Beschluss:
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld in der Fassung ab 01.08.2019 wird beschlossen.
Ausschussvorsitzender Wobbe teilt mit, dass
man in der beigefügten neuen Richtlinie zur Kindertagespflege eine Erhöhung der
Fördersätze je Stunde berücksichtigt habe.
Ktabg. Neumann schlägt vor die Erhöhung der
Fördersätze für die Beitragsstufe II auf 6,00 Euro statt 5,50 Euro zu erhöhen
um Anreize für neue Tagespflegepersonen zu schaffen. Die Fördersätze für die
Qualifikationsstufe I sollen bei 4,50 Euro verbleiben.
Frau Dülker erläutert, dass es eine gute
Zusammenarbeit mit den beiden Stadtjugendämtern im Kreis gebe. Die Erhöhung der
Stundensätze sei mit diesem im Einklang vereinbart worden und werde auch dort
umgesetzt. Der Bundesverband Kindertagespflege fordere aktuell eine Erhöhung
der Fördersätze auf 5,50 Euro. Eine Erhöhung auf 6,00 Euro läge oberhalb der
Forderung des Bundesverbandes. Weiterhin würde man bei einer Erhöhung der
Fördersätze oberhalb der Fördersätze der Stadtjugendämter Coesfeld und Dülmen
eine Konkurrenzsituation schaffen.
Über den
Beschlussvorschlag des Ktabg. Neumann wird gesondert abgestimmt (siehe unten).
Beschluss:
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld in der Fassung ab 01.08.2019 wird beschlossen. Dabei wird der Förderbetrag je Stunde in der Qualifikationsstufe II von 5,50 Euro auf 6,00 Euro geändert.
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 2 Ja
3
Enthaltungen
6
Nein
Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 9 Ja
2
Enthaltungen
0 Nein